Freitag, 2. August 2019

Krankenkasse verweigerte einem Schwerkranken die Cannabismedizin Dronabinol

Landessozialgericht Hessen entschied aufgrund von Dringlichkeit im Interesse des Versicherten

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp


Seit dem 10. März 2017 ist in Deutschland Cannabis als Medizin für verschiedenste Krankheitsbilder regulär verschreibungsfähig. Dennoch ist es für viele Patienten weiterhin äußerst schwierig an ein Rezept zu gelangen, da sich viele Ärzte noch nicht ausführlich mit den positiven Eigenschaften der Hanfpflanze beschäftigten und somit der Naturarznei oft noch skeptisch gegenüberstehen. Ist man als Erkrankter bereits im Besitz eines Cannabisrezeptes, kann es mitunter weiterhin schwierig sein, an die ärztlich verschriebene Medizin zu gelangen, da es immer noch häufig zu Lieferengpässen in Apotheken kommt. Auch können Krankenkassen sich gegen eine Kostenübernahme wehren und somit erkrankten Menschen das Leben weiter erschweren. Ein Fall, in welchem ein behandelnder Mediziner seinem Patienten aus gutem Grund das Cannabispräparat Dronabinol verschrieb, brachte dessen Versicherung nun jedoch vor das hessische Landessozialgericht, weil sich die verantwortliche Krankenkasse dagegen aussprach, die Kosten für das Arzneimittel zu übernehmen. Eine Krankenkasse verweigerte einem Schwerkranken die Cannabismedizin Dronabinol und bekam dafür jetzt eine einstweilige gerichtliche Anordnung, die Versorgung mit dem Medikament für ein Jahr lang sicherzustellen.

Ein 19-jähriger Mann, der seit seiner Jugend an einer schweren Darmerkrankung leidet und aufgrund der Symptome der Appetitlosigkeit eine besorgniserregende Unterernährung aufzeigte, hat vor dem Landessozialgericht Hessen sein Recht erkämpft, mit der ärztlich verschriebenen Cannabis-Arznei Dronabinol über seine Krankenkasse versorgt zu werden. Da der Erkrankte zuvor aufgrund schwerer Schmerzen mit Opiaten behandelt wurde, von denen er abhängig wurde, empfahl ihm sein Mediziner die Behandlung mit dem natürlichen Wirkstoff THC, da Dronabinol nicht nur schmerzlindernde, sondern auch appetitanregende Eigenschaften besitzt. Weil die Krankenkasse aber der Meinung war, dass das Cannabis-Medikament ebenfalls Abhängigkeitspotenzial besitze, verweigerte man dem zeitweise nur noch 44 Kilo wiegenden 1,80 Meter großem Mann jegliche Kostenübernahme. Neben einer Klage beantragte der Betroffene eine einstweilige gerichtliche Anordnung, welcher das hessische Sozialgericht in einem Beschluss vom 18.07.2019 zustimmte. Auch wenn es bislang nicht gerichtlich geklärt sei, ob es eine alternative Behandlungsmethode gäbe, welche die gleichen Vorteile wie der Einsatz von Dronabinol aufzeige, aber eine allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Leistung darstelle, sei die Krankenkasse jetzt erst einmal verpflichtet, die Kosten für die skeptisch betrachtete Arznei für den Zeitraum eines Jahres zu übernehmen. Das grundrechtlich besonders geschützte Rechtsgut auf körperliche Unversehrtheit des 19-Jährigen würde über dem Interesse der Krankenkasse auf eine wirtschaftliche Krankenversorgung stehen und dieses somit überwiegen, stellte man in der erforderlichen Folgenabwägung fest, die in einem gerichtlichen Eilverfahren getätigt wurde. Es müssten dazu die vom Mediziner erwähnten Behandlungserfolge berücksichtigt werden, die man mit Dronabinol zuvor während privater Finanzierung erreichte. Die stattfindende Schmerzlinderung und eine sichtbare Gewichtszunahme veranlasste das Gericht die Meinung des Arztes ernster zu nehmen und seinem Vorschlag auf längerfristige Behandlung zuzustimmen.

Bis zu der rechtskräftigen Entscheidung in dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren ist die Krankenkasse somit verpflichtet, die Kosten für die ausgewählte Therapie zu übernehmen. Der gefällte Beschluss ist unanfechtbar.

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14 Kommentare
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Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

Ärzte und Krankenkassen fürchten auch um ihren guten Ruf und Namen.Sie wollen nicht das besudelnde Klischee in Zusammenhang mit Kiffen an sich kleben haben.Sonst ist den Krankenkassen auch nichts zu teuer und für Dreck wird gerne gezahlt,aber für Naturheilmittel nicht.Die Welt steht Kopf.

Günther Grün
4 Jahre zuvor

Ich habe so ziemlich das gleiche Problem, ich brauche definitiv Cannabis Blüten mit einem mindestens mittlerem THC gehalt, aber ich sehe keine Möglichkeit mehr daran zu kommen und bin nur noch stark depressiv zur Zeit. Ich konnte es mir lange auf der Straße besorgen, da jetzt aber nur noch gestreckte Blüten im Umlauf sind und ich es wieder mal unbewusst geraucht hatte über Tage hinweg, sah ich mich gezwungen aufzuhören, da es sonst Geldverschwendung wäre und meine Haut angegriffen hat. Leide nun auch an Gewichtsverlust, Hautproblemen, Depressionen und hab echt nichts mehr zu lachen. Jetzt trinke ich jeden Tag Ein bis Drei Bier um es wenigstens erträglicher zu machen, dabei trinke ich überhaupt gar nicht…. Eigentlich sollte ich mir einen… Weiterlesen »

Harald
4 Jahre zuvor

Die Politik schaut tatenlos zu. Im Gegenteil, sie lässt arme und kranke Menschen im Stich. Die Hauptverantwortlichen für diese menschenverachtende Politik CDU/CSU haben in ihren Parteinamen die Bezeichnung christlich. Was für ein Hohn. In Wirklichkeit ist es so, wer diesen mafiosen Vereinigungen kein Schutzgeld (Parteispenden) bezahlen will oder kann wird untergebuttert. So funktioniert gekaufte Politik. Da hat selbst die 5-Euro Hure an der Ecke noch mehr Anstand.

Jo
4 Jahre zuvor

Es wird sich nichts ändern, bis die Legalisierung endlich kommt.
Solange müssen kranke Menschen selber schauen, wie sie zurechtkommen. Und hoffen, das sie bis dahin nicht im Knast landen, wegen ihrer Medizin.
Die meisten kommen doch erst garnicht zu so einem Antrag, da für sowas der Arzt gebraucht wird.
Ärzte dafür sind aber kaum zu finden! Also relativ aussichtslos! Das wird sich auch erst nach einer Legalisierung ändern.
Deswegen ist die Zeit, sich zulallen zu lassen, zB. über Pilotprojekte vorbei.
Es muss JETZT gehandelt werden!
Und Krankenkassen sind auch schon lange nicht mehr für Menschen da.
Legalize!

Ewa
4 Jahre zuvor

Ich verklage meine Krankenkasse jetzt mittlerweile seit 2 Jahren. Wollte kein Eilverfahren da man dort nicht in Berufung gehen kann… Ich bin chronischer Schmerzpatient in einer Schmerzklinik bei einem Anästhesist. Vor 15 Jahren brach ich mir einen Halswirbel und fing auch ca in der Zeit mit dem Kiffen an. Deswegen nahm ich nie andere Medikamente weil ich sie nicht gebraucht habe weil Cannabis mein Medikament ist welches mir bestens hilft. Nun wird mir daraus ein Strick gedreht weil andere Therapien noch nicht zum Einsatz kamen. Das meine Leber nicht die Beste ist und Cannabis sogar entzündungshemmend jnd unterstützend für die Leber wirkt, ist ebenfalls egal… Ich meine ich bin ja schon froh das ich es bekomme aber kann mir nur… Weiterlesen »

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Ein interessanter, mal gehörter Ausspruch: Einem sehenden kann man sagen, das Haus ist rot. Jeder sehende wird es sofort verstehen. Jemand, der nie Augenlicht besessen hat, niemals. Es trifft auch auf Schmerzen, physisch wie psychisch zu. Sie lassen sich nicht kategorisieren oder beziffern. Unter den Halbgöttern in weiss, herrscht ausschließlich Ahnung, nicht mehr. Halbgötter halt! Zum nächsten Punkt, gerne erwähnten Argument: Jesus hatte als eines seiner ersten Wunder Wasser zu Wein verwandelt. Angeblich sieht und hört Gott und auch dessen Sohn alles. Dann hat er Wasser zu Rauschgift verwandelt, worauf heutzutage ca. 74.000 Menschen sterben? Dann war der direkte Nachfahre Gottes anscheinend dümmer. als unsere heutigen Halbgötter, oder wie? Die heutigen Mediziner sind zu einer gierigen Organisation, Meute verkommen. Ich… Weiterlesen »

Gerrit Haase
4 Jahre zuvor

Schlimm genug, dass kaum Ärzte zu finden sind, und wenn es doch gelingt und ein sehr günstiges Medikament verschrieben wird, bekommt man es unter Umständen gar nicht geliefert; der Gipfel allerdings sind ja offenbar die Krankenkassen, mit welchem Recht setzen sich Krankenkassen über die Verschreibung eines Arztes hinweg, kennen die etwa die Gesetze nicht?
Es ist ein Trauerspiel, was hier in Deutschland abläuft, muss mich echt schämen in einem solchen Land zu leben.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Um es der “gutmenschlichen” Horde leichter zu machen, zwischen dem “gemeinen” Konsumenten und den Unberührbahren zu unterscheiden:

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/mehr-als-500-pensionierte-polizisten-im-saarland-haben-einen-ruhestandsausweis_aid-44705481

Aber vor dem Gesetz sind wir ja alle gleich?!

Pustekuchen!

Scheiss Witz. Und der war nicht mal lustig.

Hanfbeton
4 Jahre zuvor

Weil die Krankenkasse , Anis Amri keine Cannabismedizin ausgehändigt hat , sind heute viele Menschen Tod und im Bundstag sitzt die AFD .

Hanfbeton
4 Jahre zuvor

NSU oder Krankenkasse ,wo ist da der Unterschied ?

Hanfplastik
4 Jahre zuvor

@Hanfbeton
Die einen morden mit Waffen ,die anderen mit Gift .

Jerome
4 Jahre zuvor

An diejenigen die es geschafft haben sich ein Rezept zu holen… Freut euch nicht zu früh. Ich habe bislang keinen Patienten kennengelernt bei dem es nicht so ist – das Apothekengras ist alles andere als sauber. Kalium und Phosphor (chemische Nährstoffe) werden nicht wie es nötig ist, aus den Pflanzen gespült. Ihr habt den Düngermist in jedem Gram, egal für welche Sorte ihr euch entscheidet. Der Dünger ist überall drin. Ich kenne einen Patient der hat zig Mal reklamiert, der lässt das nun ausgiebig in einem NL Labor testen und will dann Klage einreichen.

Dagmar Hahnewald
4 Jahre zuvor

Auch mir wird die Schmerzmedizin Dronabinol durch die AOK verweigert. Jedes Opiat wird verschrieben , jede Physiotherapie bezahlt,. Aber wenn CBD Dronabinol oder Auch nur der Name Cannabis fällt, ist ein Rezept nicht möglich. Selbst. zahlen wenn man kaum Geld zum Leben hat, geht kaum noch. Ich fand vor einiger Zeit CB D Kaugummis bei Rossmann und dm, die mir meine Schmerzen erträglicher machten und nicht so teuer wie das CB D hemp öl waren, aber weil wieder einer dagegen klagte, wurde alles aus den Läden genommen. Was ist nur los in diesem Land? Ignoranz dem Naturprodukt und Unwissenheit über Cannabis ist so schlimm, dass der Mensch und seine Unversehrtheit und Eigenbestimmung, ob man ein Opiat oder ein Hanfprodukt nehmen… Weiterlesen »

Siegma Kiesel
4 Jahre zuvor

Wir haben in Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die krankenkasse beantragt und gewonnen…

Da MS laut Krankenkasse keine schwere Erkrankung sei…

Urteil des richters:

Bei konkreter Ausprägung handelt es sich um eine schwere Erkrankung im Sinne des SGB V.

Aufgrund dieser Frechheit der Krankenkasse entschied ich mich dazu,
den Werdegang zu veröffentlichen und Betroffenen einen Ratgeber/ eine Übersicht des Werdegangs zu schreiben.

Darüber hinaus stelle ich den Betroffenen und Ärzten kostenlos die Antragsformulare auf meiner Hompage bereit (diese ist jedoch ebenso wie die Formulare noch im Aufgbau)

Ich wünsche allen Betroffenen dass sie Ihre Ansprüche durchsetzen mögen.