Freitag, 19. Juli 2019

10-Gramm-Gras-Regel gilt auch bei Minderjährigen

Jugendliche in der Schweiz machen sich mit dem Besitz einer geringen Menge Cannabis nicht strafbar


In der Schweiz gilt die Regel, dass man mit 10 Gramm Cannabis nicht strafrechtlichen Sanktionen ausgeliefert ist, wird man von der Staatsmacht mit dieser geringen Menge erwischt. Nur Bußgeldzahlungen werden fällig, sollte sich der Besitz innerhalb dieser Gewichtsklasse befinden. Nachdem 2017 ein 16-jähriger Jugendlicher mit 1,4 Gramm Cannabis von der Polizei aufgegriffen wurde, sprach die Jugendanwaltschaft in Winterthur den Knaben jedoch mit einem Strafbefehl wegen Überschreitung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig und verhängte einen Verweis. Anschließend sprach das Bezirksgericht den Schweizer aber wieder frei, was das Obergericht bei weiterer Prüfung befürwortete. Dies hatte zur Folge, dass die Oberjugendanwaltschaft der Stadt Zürich den Fall zum Bundesgericht weiterleitete, weil der Gesetzgeber schließlich nicht vorgehabt haben könnte, das vorbereitende Handlungen zum Konsum von Cannabis bei Jugendlichen straffrei behandelt würden. Doch die 10-Gramm-Gras-Regel gilt auch bei Minderjährigen, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigte.

Unabhängig davon, wie sich in Zukunft der Umgang mit Cannabis in der Schweiz verändern wird, bestätigte das Bundesgericht bei Überprüfung der Gesetzeslage zwecks Klärung des speziellen Falles die Entscheidungen der Bezirks- und Obergerichte. Es sei aus Sicht der beteiligten Richter nicht ersichtlich, dass sich die Gesetzeslage bezüglich der Straffreiheit bei dem Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis nur auf volljährige Bürger der Schweiz beziehen würde. Weder der Gesetzestext noch die dazugehörigen Materialien gäben Anlass dazu, anzunehmen, dass sich die Straflosigkeit des Besitzes einzig auf Erwachsene beschränken würde. Die Vorbereitungshandlungen zum Cannabiskonsum, die mit dem Besitz einer geringfügigen Menge Marihuanas für den Eigengebrauch gegeben sind, seien demnach auch für Jugendliche ohne Strafe. Auch wenn nach einer Veränderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2012 die Menge auf 10 Gramm festgelegt worden ist, und die Bußgeldzahlungen in Höhe von 100 Franken bei Erwachsenen eingeführt worden sind – von welcher Maßnahme Jugendliche ausgenommen wurden – hieße dies nicht, dass der Verzicht der Ordnungsbuße bei Minderjährigen deren Rechte auf Straffreiheit in diesem Fall beschneiden dürfte. Die besonders stark verankerte Rolle des Jugendschutzes im Betäubungsmittelgesetz würde schließlich nicht bedeuten, dass Jugendliche stärker bestraft gehörten. Dagegen müssen die Personen, welche Kindern und Jugendlichen das als Rauschmittel einsetzbare Naturprodukt verkaufen, laut Gesetz mit wesentlich höheren Strafen konfrontiert werden.

Die vom Bundesgericht als Leiturteil ausgesprochene Entscheidung sorgt jetzt somit für ein gleiches Recht unter allen Bewohnern in der Schweiz. Die 10-Gramm-Gras-Regel gilt auch bei Minderjährigen!

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

11 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Sven
4 Jahre zuvor

Wie hoch ist das Bußgeld für Touristen?

Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

Hat von der Leyen in der Schweiz auch was zu melden?

Jo
4 Jahre zuvor

Wann wird man endlich kapieren, das man eine Pflanze nicht verbieten kann? Nicht mehr reden. Handeln! Wir brauchen eine sofortige vollständige Legalisierung. Wenn man alle Fakten sieht, macht alles andere keinen Sinn. Es geht um Menschen. Was habt ihr da für ein System aufgebaut? Es reicht! Legalisierung jetzt!

Roland
4 Jahre zuvor

@ Jo
Kapiert hat unsere Regierung das schon lange, nur was erwartest du von einer Regierung, in der es so viele korrupte Verbrecher gibt, wie der deutschen Regierung. Das ist keine Regierung sondern eine mafiose Vereinigung!!!!!!!!

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Naja. Es ist ja vernünftig.
Hier ist selbst der Schatten unserer “Führer” intelligenter und weniger korrupt, als sie selbst. Zieht man Vergleiche, bewegen wir uns in Punkto Drogengesetze, auf längst vergangene Zustände und Verhaltensweisen zu.

… ein Schritt nach vorne und zwei zurück. …

Jo
4 Jahre zuvor

@Roland
Ich erwarte das sich endlich denkende Menschen zusammenschliessen und diesem Treiben ein Ende setzen. Das System ist das aller letzte. Es kann doch nicht sein das eine Handvoll Leute über Leben bestimmen. So kann es nicht weiter gehen! Menschen betteln regelrecht um Hilfe und auf die, die schon am Boden liegen wird noch drauf getreten und es wird Kranken Menschen ihre Medizin verwehrt. Das ist nicht meine Welt.

Roland
4 Jahre zuvor

@ Jo
Es passiert bereits, dass sich Menschen zusammenschließen und gegen diese Verbrecherregierung aufstehen. Die Reaktion seitens der korrupten Bande ist, dass sie einen 10 Meter breiten und 2,5 Meter tiefen Graben um den Reichstag ausheben werden und das Ganze noch mit einem Stahlzaun und Natodraht umgeben. Die wissen bereits was auf sie zurollt. Die Zeiten werden hart, stell dich schon mal darauf ein. Aber du hast recht, Deutschland ist auch nicht mehr mein Land. Das was es einmal war haben diese Schwerverbrecher zerstört und zerstören weiter was noch davon übrig ist.

unbeugsam
4 Jahre zuvor

Roland du hast die richtigen Wörter gefunden….
Freiheit musste man sich schon immer erkämpfen,Sowas hat noch nie mit Kreuzchen machen funktioniert…. Und es wird viele Opfer geben.
Das ist normal auf den Weg zur Richtigkeit

Harald
4 Jahre zuvor

Da sollte der korrupten deutschen Bundesregierung ein Beispiel sein. Und wenn sie ganz tief, aber wirklich sehr tief graben, finden sie vielleicht noch einen winzigen Rest Anstand und Respekt vor Menschenwürde. Aber eigentlich glaube ich daran nicht. Dieses Pack ist verkommen und verrottet bis ins Mark. Ich hoffe es kommt bald die Zeit wo sie ihren geplanten Graben brauchen oder ganz schnell rennen müssen.

buri_see_käo
4 Jahre zuvor
Alter
4 Jahre zuvor

Hallo
Da stimmt etwas nicht im Text. Auch wenn ein Erwachsener in der Schweiz mit bis zu 10 Gramm aufgegriffen wird, geht er völlig straffrei aus, also keine Busse von Fr. 100.–. Die Busse wird erst fällig, wenn der Erwachsene beim Konsum erwischt wird.
Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten.
Albert Schweizer