Seit Freitag dem 22.02.2019 gilt der richterliche Schutz vor Strafverfolgung.
Am letzten Tag des vergangenen Oktober im Jahr 2018 entschied der Oberste Gerichtshof in Mexiko, dass das Verbotsgesetz gegen Cannabiskonsum nicht nach mexikanischem Rechtsverständnis haltbar und somit verfassungswidrig ist. Der überraschende Schritt in dem durch den Drogenkrieg gebeutelten Land ermöglichte nun die Durchsetzung weiterer rechtlicher Veränderungen, die Konsumenten von Marihuana zugutekommen. Auch wenn Cannabis in Mexiko entgegen einzelner Meldungen noch nicht einen legalen Status errungen hat, so können die Nutzer der natürlichen Rauschsubtanz seit Freitag dem 22.02.2019 nun auf die richterliche Anordnung pochen, welche Straffreiheit beim privaten Gebrauch, Anbau und dem Transport von Cannabis garantieren soll. Es ist der Amparo für alle Cannabiskonsumenten in Mexiko in Kraft getreten.
Am Tag der großartigen Veränderung berichteten erstmals wieder die mexikanischen Medien nach einem längeren Schweigen über die stattfindende Liberalisierung mit den heimischen Cannabiskonsumenten, welche fortan nicht länger von Polizisten und Beamten aufgrund ihrer Genussgewohnheiten vor ein Gericht geschleppt werden können. Mit der Veröffentlichung der acht gebilligten Rechtssprechungen des Obersten Gerichtshofes in der mexikanischen Justizwoche der Föderation treten die höchsten richterlichen Anordnungen in Kraft, welche alle Richter des Landes dazu verpflichten, einen Amparo – eine Form eines verfassungsmäßigen Schutzes vor der Strafverfolgung – bei freizeitlichem Cannabisgebrauch gegenüber Angeklagten geltend zu machen.
Somit ist es seitens der Staatsmacht hinfällig, Cannabiskonsum, Cannabisanbau und den Transport von Cannabis bei privater Nutzung weiterhin zu verfolgen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf die Gewissensfreiheit, das Recht auf eine freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Gesundheit steht fortan seitens der Rechtssprechung vor dem Verbot von Marihuana. Auch handelte es sich bei dem bislang gebrauchten Verbot nicht um eine verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und der öffentlichen Ordnung.
Dennoch sollten sich befreite Nutzer wohl um eine richterliche Verfügung bemühen, welche ihre private Unternehmung sicherstellen und bestätigen kann, damit Ärger mit der Polizei bestenfalls schon im Vorfeld verhindert wird. Dritte dürfen nach der Durchsetzung der vernünftigen richterlich erwirkten Veränderungen nicht durch die Privatbeschäftigung mit Cannabis beeinträchtigt werden und nur nichtkommerzielle Zwecke werden den mexikanischen Konsumenten von Marihuana dann fortan gewährt.
Im fortschrittlichen Deutschland müssen wir uns dagegen weiterhin auf die Straßen bewegen und gemeinsam für einen bitter benötigten Umschwung in der Cannabispolitik einsetzen – der DHV ruft zu diesem Zweck zu einer Teilnahme am kommenden Global Marijuana March auf. Meldet euch daher zwecks Durchführung einer eigenen Demonstration zeitnah beim Hanfverband!