Dienstag, 29. Januar 2019

BfArM plant erste Cannabis-Ernte für Ende 2020

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beendet Ausschreibungsverfahren für Medizinalhanfanbau

Bild: Kimo

 

Nach etlichen Verzögerungen ist es den Beamten des BfArM gelungen, die Ausschreibung für die staatlich kontrollierte Produktion von Medizinalhanfblüten zu beenden. Das gab die in Bonn ansässige Behörde am Montag bekannt. Die Angebote werden jetzt geprüft und ausgewertet. Ende 2020 soll dann in Deutschland erstmals Cannabis für medizinische Zwecke geerntet werden.

Um diesen Termin halten zu können, will das BfArM im zweiten Quartal 2019 den ausgewählten Produzenten endgültig den Zuschlag geben. Insgesamt haben 79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften 817 Angebote für 13 Lose eingereicht. Die Ausschreibung bezog sich auf 10,4 Tonnen Cannabis, die sich auf vier Jahre mit jeweils 2600 Kilogramm verteilen. Um auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, hatte das BfArM die Jahresmenge auf 13 Lose zu je 200 kg verteilt.

 

Die Bewerber hatten im Zuge des Verfahrens über 200 Fragen zu beantworten. Laut BfArM war eine Verlängerung der Angebotsfrist um sieben Wochen notwendig, da Klarstellungen seitens der Bieter erforderlich waren. In einem Fall wurde der Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer des Bundes abgelehnt, mit der Folge, dass der Bieter gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Klage führt. Das Urteil steht noch aus und wird Mitte April erwartet. Das ist insofern von Bedeutung, da die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren vor der Urteilsverkündung nicht erfolgen kann. Bekommt der Kläger Recht, dürfte die Ankündigung des BfArM, noch Mitte des Jahres zu Potte zu kommen und Ende 2020 die erste Cannabis-Ernte einzufahren, etwas sehr optimistisch gewesen sein.

 

Ursprünglich war der Start des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland für 2019 vorgesehen, doch der Termin konnte nicht gehalten werden, weil die Ausschreibung wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden musste. Im Zuge dessen hatte das BfArM auch die Gesamtmenge der ausgeschriebenen Medizinalhanfblüten mit Blick auf die stetig steigende Patientenzahl von 6.600 auf 10.400 Kilogramm erhöht.

Doch wer rechnen kann, weiß, dass auch diese Menge bei Weitem nicht ausreichen wird, um die zunehmende Nachfrage zu befriedigen. Auch nach dem angekündigten Start der Cannabisproduktion Ende 2020 wird Deutschland auf Cannabis-Importe aus den Niederlanden und Kanada angewiesen sein.

 

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

4 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Karli
5 Jahre zuvor

Limitierte Genehmigungen? Was für ein kranker Scheiß! Jedes Unternehmen das anbauen will sollte den Anbau anmelden und fertig. Keine umständlichen Genehmigungsverfahren! Wir brauchen keinen Bürokratieblödsinn der mehr verhindert als ermöglicht.

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

In der ganzen Zeit hätte man schon zweimal,und bis es soweit ist,drei-bis viermal ernten können.

Irgendwer
5 Jahre zuvor

2,6 Tonnen jährlich – lachhaft ! … und Kanada kommt nicht hinterher mit der Produktion wegen steigendem Eigenbedarf…
BürokrÖtentum !
Selbstversorgung ? Nö ! Hexenjagd verschärfen !
Das richtige Signal: “Verreckt gefälligst ihr Kiffer !”

Die stecken doch im Wahn mit ihrer Jagd auf den Teufel in Gestalt der Pflanzen

Otto Normal
5 Jahre zuvor

Das zeigt wie lustlos die Säufer den verhaßten Kiffern den Weg bereiten müssen. Demnächst stehen dann noch schwerbewaffnete Einheiten vor den Treibhäusern. Plutonium wird wohl bald einfacher zu beschaffen sein als Cannabis. Da sieht man mal was für ein Irrsinn das korrupte Politikerpack zusammen mit unserer Nazijustiz produziert. Die Volksverräter können es einfach nicht lassen. Niederlassungsfreiheit, Gewerbefreiheit alles für die Katz. Wenn es um die Konkurrenzdroge geht wird schon mal gerne der sogenannte “Rechtsstaat” komplett über Bord geworfen. Einen Lichtblick jedoch gibt es immerhin: der korrupten Vetternwirtschaft von Mortler und Komplizen wird zumindest teilweise Einhalt geboten. Bleibt nur zu hoffen das bald EU-Recht diesen Mist zu Fall bringt. Wäre nicht das erste Mal das Deutschland an die Einhaltung von EU-Recht… Weiterlesen »