Donnerstag, 29. November 2018

Pensionierter Rechtsanwalt wollte legalen Cannabishandel vor Gericht erkämpfen

 

Verwaltungsgericht Berlin weist Klage zurück.

 

 

Gerichte in Deutschland haben mit Cannabis viel zu tun.  Genügend Fälle aufgrund von Konsum, Handel, Anbau und Einfuhr finden tagtäglich ihren Weg zu Rechtsanwälten und Richtern, doch auch ganz spezielle Gründe lassen die Gerichte immer wieder mit der vielschichtigen Materie beschäftigen. Am Mittwoch hat ein ehemaliger Anwalt vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Verhandlung verloren, in der er über seinen befreundeten Rechtsanwalt den deutschen Staat verklagte, da er nach der Ausübung seines erlernten Berufes nun im Alter keine Cannabisverkaufsstelle nach holländischem Vorbild eröffnen dürfe. Ein pensionierter Rechtsanwalt wollte legalen Cannabishandel vor Gericht erkämpfen und verlor leider, da dies laut Verwaltungsgericht eine Sache des parlamentarischen Gesetzgebers wäre.

 

Der 69-jährige ehemalige Rechtsanwalt Thomas Herzog verfolgt den Plan, während seines Lebensabends einen Coffeeshop nach holländischem Vorbild zu eröffnen. Er ist der Meinung, dass das Cannabisverbot überholt und längst nicht mehr gerechtfertigt ist. Sein befreundeter Anwalt Thomas Gerloff vertrat daher den Mandaten vor dem Verwaltungsgericht Berlin, um die Situation baldmöglichst zu verändern, damit Herzog bei einer Eröffnung einer solchen Hanfverkaufsstelle nicht in strafrechtliche Bredouille gerät. Auf mehr als hundert Seiten wurde daher begründet, warum es Zeit wäre, die derzeit noch verbotene Natursubstanz freizugeben und einen Status zu erzwingen, den auch Zigaretten und Alkohol besitzen. „Cannabis ist allgegenwärtig und für gesunde erwachsene Menschen ungefährlich“, betonte Gerloff während der Verhandlung am Mittwoch, doch stieß bei den entscheidenden Richtern nich auf offene Ohren. Als Vertreter des angeklagten Staates Deutschlands erschien im Gericht ein leitender Angestellter des Gesundheitsministeriums, der noch vor der Absage seitens der entscheidenden Richter der Meinung gewesen war, dass der Kläger kein Recht besäße, eine Veränderung des Cannabisverbotes gerichtlich zu erzwingen, da die Prohibition verfassungsgemäß wäre. „Die Klage ist unzulässig“, sagte er. Der Bundesrat müsse schließlich seine Zustimmung geben, wolle man berauschende Hanfgüter für den Konsum Erwachsener erlauben. Falls der Kläger nicht mit der Auslegung seiner Grundrechte zufrieden wäre, müsse er vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen. Da das Verwaltungsgericht Berlin also eigentlich somit nicht für die Klage zuständig sei, aber sich der Bundestag in der Vergangenheit mehrfach gegen eine Freigabe von Cannabis ausgesprochen hat, wäre man eindeutig nicht der richtige Ansprechpartner, mahnte das Gericht zur Begründung der gefällten Entscheidung. Obwohl Cannabis laut Anwalt Gerloff für gesunde Menschen ungefährlich und dazu allgegenwärtig erhältlich sei, der Kampf gegen den Schwarzmarkhandel seitens des Staates komplett verloren wäre, wollte das Verwaltungsgericht nicht über die vielschichtige Forderung des pensionierten Rechtsanwaltes entscheiden, sondern verwies auf die grundsätzliche Natur der Thematik, weshalb nur der Bundestag diese Debatte endgültig klären könne. Dennoch ist das Urteil nicht direkt rechtskräftig, sodass eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg möglich wäre. Gegenüber der Berliner Zeitung sagte der vertretende Anwalt Thomas Gerloff daher auch, dass man die Politik weiter auf Trab halten und die gesellschaftliche Debatte über die Freigabe von Cannabis weiterführen werde.

 

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9 Kommentare
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Harald
5 Jahre zuvor

Das war doch klar. Die Auftraggeber dieser Politik wissen wieder wofür sie bezahlen und in der Vergangenheit bezahlt haben.

Meckerkasten
5 Jahre zuvor

Das war dem Kläger doch schon vorher klar, daß dieses Gericht nichts in unserem Sinne entscheiden wird…meines Wissens nach ist laut cannabisklage dot de der Gang bis zum Verfassungsgericht seit Anfang an fest mit eingeplant.
Ich wünsche ihm und uns allen natürlich viel Erfolg.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Dass man partout nicht will, ist klar.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg :

“Der Bundestag entscheidet heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes nach 90-minütiger Aussprache in namentlicher Abstimmung.”

Was nicht alles machbar ist, wenn man der Wille vorhanden ist.

Kein Cannabis zu wollen, ist das eine, so dagegen vorzugehen, wie bisher, ist absolut unsozial.
Das Schändlichste, ist das V(e)orgehen hier.

Sich mit Waffengewalt und angeblicher Rechtmäßigkeit zu bereichern.

Beide Seiten gehen über Leichen, um ihr “Recht” durchzusetzen.
Der “offiziellen Seite” gehört in Nürnberg der Prozess gemacht.

Die Betonung liegt auf Nürnberg!

Der Realist ohne Kraut
5 Jahre zuvor

Dass das nicht von Erfolg gekrönt ist, musste dem Herrn auch vorher klar gewesen sein.

Selbst wenn der zuständige Richter ein Cannabisfreund gewesen wäre, hätte er niemals richtig entschieden. Schließlich sind die Verästelungen bis weit ins politische Umfeld verstrickt. Eine weitere Klage lässt auch nichts weiter zu. Das verläuft eh wieder im Sande.

Man kann nur hoffen, dass eine Mortler ihren Hut nimmt und die ‘anderen’ Konsevativen ihre Ansichten aus dem Hirn geblasen bekommen.

Lässt uns hoffen, dass am Anfang Dezember die UNO und damit bald im März 2019 die irrsinnige Auslegung des Cannabis endlich ein Ende findet.

Man kann nur hoffen…

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Besser als nichts zu versuchen.Demokratie sieht anders aus.Ist halt so ähnlich wie Krieg.Oder ein Fußballspiel mit etlichen Fouls.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Merkels Flieger hatte eine Panne. Darüber zerreisst man sich jetzt das Maul.
Von täglicher/minütlicher Zerstörung von Existenzen hört man nichts.
Mit 2,66 Milliarden ließe sich unsere Luftwaffe sehr gut sanieren.
Aber warum sollten alle etwas von einer Legalisierung haben, es reicht, wenn die Prohibitionisten am Verbot verdienen.
(Sarkasmus aus).
Der Herr hatte durchaus recht, mit der Klage.
Man meint ja sowieso, dass jeder Mist geglaubt und gefressen wird, wie serviert.

Steter Tropfen höhlt den Stein.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Nachtrag:

Wobei man sich schon fragen kann, warum sie nicht einfach einen Besen genommen hat?!

Den hätte ich ihr sogar gezahlt.

Ralf
5 Jahre zuvor

Was will man von einer tiefbraunen Post-Nazi-Justiz, die noch niemals werder personell (Nazirichter haben das Pack ausgebildet das heute ein mittelalterlich haarsträubendes Urteil nach dem anderen fällt) noch verfahrenstechnisch. Der Richter, der entscheidet ob der von der Staatsanwaltschaft zusammen gewürgte Mist überhaupt berechtigt ist zu einer Gerichtsverhandlung zu werden, fällt dann auch das Urteil. Klar daß der sich nicht selbst widerspricht. Man nimmt so vielen bei uns unschuldig vor Gericht gezerrten, das Recht schon im Vorfeld nicht der Willkür nur eines Richters und seines Staatsanwaltes ausgesetzt zu sein. Das ist in fast allen anderen Ländern der EU nicht so. Es ist aber nur ein Beispiel für die deutsche WILLKÜRJUSTIZ. Außerdem kotzt es mich immer wieder an, wenn diese Rechtsverdreher, die… Weiterlesen »

Ralf
5 Jahre zuvor

Natürlich kann der Mann nichts dafür, daß er mit dem selben Namen wie dieser bayrische Alkohiliker und Verfassungsunrichter der letztendlich an seiner Todesdroge Alkohol krepiert ist, geboren worden ist.
Zum Rest allerdings stehe ich uneingeschränkt und meine Verachtung für dieses Nazipack in schwarzer Robe mitsamt ihren uniformierten und nicht uniformierten Schergen und Handlangern wächst täglich. Es dürfen in diesem Land die Bullen wieder´harmlose unbewaffnete Menschen ungestraft von hinten “auf der Flucht” erschießen. HEIL DEUTSCHE JUSTIZ, den neuen FÜHRERN!