Dienstag, 30. Oktober 2018

Cannabis ist Wasser auf die Mühlen der Justiz

 

 

Erste Urteile im Schweriner Cannabis-Prozess +++ In Schleswig misslingt Prozessauftakt abermals

 

 

Cannabis
Grafik: marker

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Kein Tag vergeht, an dem nicht ein Mitbürger auf der Anklagebank sitzt und sich wegen des Verstoßes gegen das Cannabis-Verbot zu verantworten hat. Im Namen des deutschen Volkes werden sie im Akkord abgefertigt, die bösen Haschgiftverbrecher – und das nicht nur unterhalb des Weißwurstäquators. Auch im hohen Norden wird Willkürjustiz praktiziert, wenn es darum geht, der Gefängnisindustrie politische Gefangene zuzuführen.

Der Justizapparat Norddeutschlands glänzt gerade mit zwei großen Schauprozessen, die die ganze Absurdität der Cannabis-Prohibition mit all seinen Folgen aufzeigen.

 

Gerichtssaal zu klein

 

In Schwerin, der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, ging gestern eine aufwendige Verhandlung gegen zehn Mitglieder einer fünfzehnköpfigen Cannabis-Verbrecherbande zu Ende. Das Tribunal musste zeitweilig in einen größeren Verhandlungssaal ins Justizministerium umziehen, da die Säle im Schweriner Strafgericht zu klein waren, um allen Prozessbeteiligten einen Sitzplatz zu garantieren.

 

Abzustrafen galt der zivile Ungehorsam des Cannabisanbaus. Mitte 2013, also vor fünf Jahren, kam die Kriminalpolizei der Hanfbande auf die Schliche. Zwei lange Jahre dauerten die Ermittlungen, um die Übeltäter einigermaßen rechtsstaatlich festnehmen zu können. Laut Polizei war die Vorgehensweise der Bande professionell. Die beiden 44-jährigen Hauptangeklagten sollen in Westmecklenburg sechs Cannabis-Plantagen aufgebaut und das Haschgift in der Region um Wismar verkauft haben. Der Gewinn soll über 100.000 Euro betragen haben, was jedem Bandenmitglied über ein Jahr gesehen einen monatlichen Kapitalertrag auf Hartz-IV-Niveau einbrachte.

 

Dieser kriminell erwirtschaftete Gewinn aus dem illegalen Hanfanbau war dann auch für das Schweriner Cannabis-Tribunal Grund genug, die zehn Angeklagten zu Bewährungsstrafen und Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Das längste betreute Wohnen auf Staatskosten wurde den zwei Hauptangeklagten mit zwei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten gewährt. Grund der Milde sei laut Gericht, dass die zehn Angeklagten geständig waren.

Der Prozess gegen fünf weitere Täter, die keine Geständnisse abgelegt hatten, wird fortgesetzt – voraussichtlich in einem kleineren Gerichtssaal.

 

Noch ein zu kleiner Gerichtssaal

 

Welche Dimensionen das nationale Cannabis-Verbrechen hat, zeigt sich auch ein paar Kilometer weiter in Schleswig-Holstein. Dort muss das Landgericht Flensburg aus Platzgründen am Oberverwaltungsgericht in Schleswig verhandeln. Ende August startete der Mammutprozess gegen 13 Angeklagte, denen vorgeworfen wird, zwischen 2008 und 2016 im großen Stil Cannabis produziert und in den Handel gebracht zu haben. Doch bereits nach dem ersten Verhandlungstag war erst einmal Pause, da die Verteidigung einiger Angeklagten einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hatte. Ende September platzte der Prozess schließlich gänzlich.

 

Nun nahm das Gericht einen zweiten Anlauf, um dem Unrecht des Betäubungsmittelgesetzes Geltung zu verschaffen. Doch vergebens. Kaum war die Verhandlung eröffnet, schon sahen sich die Richter einer Antragsflut der Strafverteidiger ausgesetzt. Noch vor der Verlesung der Anklageschrift stellten mehrere Verteidiger Anträge, unter anderem auf erneute Aussetzung des Verfahrens. Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als den für heute angesetzten Verhandlungstermin aufzuheben. Nun will die Kammer bis zum 12. November über die Anträge und eine eventuell erneute Aussetzung des Verfahrens entscheiden.

 

Der Witz bei der Sache ist, dass das Gericht bei der Aussetzung des Verfahrens Ende September per Beschluss verfügte, dass zur Prozesssicherung jedem Angeklagten ein zweiter Anwalt zur Seite gestellt werden muss. Nun führen ausgerechnet die neu bestellten Verteidiger ins Feld, sie hätten nicht genügend Zeit gehabt, sich in das umfangreiche Aktenmaterial einzulesen. Das sei aber unabdingbar, um die Mandanten angemessen verteidigen zu können. Zudem diene die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nicht nur der Prozesssicherung.

 

Hart ins Gericht gingen die Anwälte mit der Staatsanwaltschaft, deren Anklageschrift sich wie ein „endgültiges Untersuchungsergebnis“ lese. Der Anwalt eines Hauptangeklagten rügte, dass die angeschuldigten Taten keinesfalls bewiesen seien. Auch andere Verteidiger bemängelten die teilweise unkonkrete Anklageschrift und beantragten die sofortige Einstellung der Verfahren.

Etwas hilflos angesichts der Antragsflut verwies die Staatsanwaltschaft darauf, dass die Anklage zugelassen und der Eröffnungsbeschluss nicht anfechtbar sei. Überdies verdeutliche die Formulierung „wird angeklagt“, dass die Anklageschrift nur eine „Perspektive der Staatsanwaltschaft“ sei.

 

Die beiden Schauprozesse führen eindrucksvoll vor Augen, welch einen verschwenderischen Aufwand der deutsche Justizapparat betreibt, um das Unrecht des Hanfverbots per Rechtsprechung zu rechtfertigen. Und so mahlen die Mühlen der Justiz langsam aber stetig vor sich hin – und die Herren und Damen Juristen haben gut lachen angesichts der Geldquelle, die die Prohibition sprudeln lässt.

 

 

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7 Kommentare
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Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Da sieht man keine Änderung oder Verbesserung,und keine wirkliche Demokratie am Horizont auftauchen.Anarchie wäre genauso gut oder schlecht.Macht keinen Unterschied.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Die Diffamierung, Ausgrenzung, usw. anders Denkender, ist traditionell.
Hierzulande und auch weltweit. (z. B.: Duterte).

Man kann froh sein, dass kein Zyklon B eingesetzt wird!

Der Realist ohne Kraut
5 Jahre zuvor

Daran erkennt jeder, der auch nur einen Funken Verstand hat, dass das hier dargestellte (und viele, viele weitere Prozesse) gegen die Unbeugsamen ein echter Witz darstellt. Von den ganzen Kosten mal abgesehen.

Alle Berufler der Justiz wird’s aber freuen. Man verdient so schließlich auch sein Geld und die dummen Steuerzahler ‘leisten’ ja ihren Beitrag zur Verdummung und Willkür der Verbotsgesellschaft.

Das ist mittlerweile einfach nur noch ein trauriger Witz, und Frau Mortler und ihr ideologisches Gefolge unterstützt diesen Müll noch.

Schützt Lobbys, Geldgeber (Sorry Spender) der großen Parteien und zerquetscht den kleinen Hanffreund mit voller Härte. Echt zum Kotzen!

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Welches Ziel kann ein Staat verfolgen,
wenn Rauschgift probagiert wird und Rauschmittel verfolgt werden?
Eigennutz? Nicht doch. lol.

Skywalker
5 Jahre zuvor

Traurig, keine Verletzten, kein Diebstahl, nur Cannabis. Trotzdem haben die Leute SO ein Hals und versuchen es mit Dominanz… Verschwenderische, verblendete Idioten. (Sorry)

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Im Sinne der Gleichberechtigung habe ich mich beim Amt BMFSFJ gemeldet:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn man der Gleichstellung in richtigem Masse, Folge leisten würde.
Die Bezeichnung Dealer, bezeichnet nicht mehr als Händler, von welchem das ganze Land abhängig ist.
Die Bezeichnung “Dealer” ist vorurteilsbehaftet. Es entspricht nicht der Realität.
Des Weiteren stellt dies, die männliche Bevölkerung in ein von Vorurteilen behaftetes Licht.
Um eine entsprechende Korrektur, bzw. Richtigstellung, wäre ich Ihnen dankbar.

Danke,

MfG,
…..
Ob dabei etwas herauskommt, fraglich.
Zumindest Vorurteile werden damit durchlöchert.

Arno Nym
5 Jahre zuvor

Ich will die Monarchie zurück.