Sonntag, 28. Oktober 2018

Mortlers Verharmlosungsstrategie

 

Feuer auf Marlene Mortler

 

Mortler steht in Flammen

 

Beitrag von Hans Cousto

 

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ist Mitglied der CSU, also jener Partei, die zusammen mit der CDU sich in den letzten Jahren am stärksten gegen eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken stark gemacht hat. Marlene Mortler kämpft an vorderster Front gegen eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und unterstellt dabei den Befürwortern einer Legalisierung eine „Verharmlosung von Cannabis“. So kann man viele Zeitungsüberschriften finden, die genau dieses Leitmotiv der Drogenbeauftragten kolportieren, wie zum Beispiel: „Lobby macht Druck: Mortler warnt vor Verharmlosung von Cannabis“ oder „Drogenbeauftragte Marlene Mortler – Schluss mit der Verharmlosung von Cannabis“ oder „Drogenbeauftragte warnt vor Verharmlosung von Cannabis“. Dabei bleibt sie den Beweis schuldig, wann und wo welche Lobbyorganisationen den Konsum von Cannabis verharmlost haben. Es bleibt stets bei allgemeinen Verlautbarungen: Es müsse „endlich Schluss sein mit der Lifestyle-getriebenen Legalisierungsdebatte“, mit der die Gefahren des Kiffens „permanent heruntergespielt“ würden, forderte die Regierungsbeauftragte. „Mir ist wichtig, dass wir der interessengetriebenen Verharmlosung von Cannabis in der nächsten Wahlperiode endlich die Fakten entgegensetzen“, sagte die CSU-Politikerin. Dafür werde man in den kommenden Jahren „einen Millionenbetrag in die Hand nehmen müssen“.

 

Bis dato (20. September 2018) ist der Drogen- und Suchtbericht für das Jahr 2018 noch nicht erschienen – der Job als Drogenbeauftragte ist ja nur eine „Halbtagsstelle“, da sich die Drogenbeauftragte ja auch viel mit Landwirtschaft beschäftigt. So ist die letzte Referenz diesbezüglich der Drogen- und Suchtbericht 2017, der im Juli 2017 erschien. Darin heißt es: In der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik aus dem Jahr 2012 werden die Grundlagen der übergreifenden nationalen Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik beschrieben. „Die Strategie von 2012 ist auch heute noch unser Kompass für die Drogen- und Suchtpolitik. Mittlerweile ist es auch international gelungen, den breiten Ansatz aus Prävention, Schadensminderung, Behandlung und Strafverfolgung zum Maßstab zu machen.“ Ja, Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betont immer wieder die Vorzüge der sogenannten vier Säulen der Drogenpolitik: Prävention, Schadensminderung, Behandlung und Strafverfolgung.

 

Obwohl für die Strafverfolgung weit mehr Geld ausgegeben wird als für die anderen drei Säulen (Prävention, Schadensminderung, Behandlung) zusammen, ist im Drogen- und Suchtbericht der Strafverfolgung kein eigenes Kapitel gewidmet, ja man sucht in dem Bericht vergeblich nach Daten bezüglich der Entwicklung bei der Strafverfolgung. Hierzu muss man an anderen Orten recherchieren. Und da kann man feststellen, dass hierzu Millionenbeträge in die Hand genommen werden. Dies zeigt sich nicht nur an der in den letzten Jahren stetig steigenden Zahl der Fälle, die in der polizeilichen Kriminalstatistik in Bezug auf Betäubungsmitteldelikte ausgewiesen werden, sondern auch an der Intensität, wie in diesem Bereich gefahndet wird.

 

Vor etwa einem Jahrzehnt bekam Ursula von der Leyen den Spitznamen Zensursula, als sie als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich für mehr Überwachung des Internets und für Netzsperren stark machte. Dabei betonte sie immer wieder die große Gefahr, die von Kinderpornographie für die Gesellschaft ausgehe. In den Massenmedien wurde dieses Thema sehr prominent kolportiert. Dabei wurde auch das Thema Terrorbekämpfung immer wieder als weiteren Grund für eine verschärfte Kontrolle des Internets hervorgehoben. Die Praxis zeigte jedoch, dass für das Vorhaben von Ursula von der Leyen ganz andere Gründe im Vordergrund standen, die man jedoch aus der Debatte heraus hielt und der Bevölkerung nicht in adäquater Weise vermittelte. Aus den Übersichten zur Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) des Bundesjustizministeriums geht hervor, dass der Anteil an Überwachungsmaßnahmen in Sachen Kinderpornographie stets zwischen 0,09 und 0,22 Prozent aller Überwachungsanordnungen lag. Der Anteil an Überwachungsanordnungen in Sachen Drogenfahndung lag in den letzten Jahren stets zwischen 47,0 und 49,3 Prozent. Bei der Überwachung der Telekommunikation steht somit eindeutig die Drogenfahndung im Vordergrund, weit vor allen anderen Delikten wie Mord, Terror, Freiheitsberaubung, Erpressung oder Kinderpornographie.

 

Eine Telekommunikationsüberwachung ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen Personen sowie aller Personen, die mit ihnen kommunizieren via Telefon oder E-Mail. Zu diesem Thema findet man kein Wort im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten. Anscheinend sind für Marlene Mortler solche Eingriffe in die Privatsphäre von Personen so harmlos, dass sie es nicht für nötig erachtet, diese zu erwähnen. Ein Thema nicht benennen, kann auch als Verharmlosung verstanden werden.

 

Als der Bundestag letztes Jahr den Einsatz von Staatstrojanern in Strafverfahren erlaubt hat, haben Juristen und Journalisten gewarnt, dass das zum massenhaften Einsatz „bei ganz normaler Alltagskriminalität“ führen würde. Das wurde seitens der Regierung und von vielen Parlamentariern immer wieder bestritten, das Ermittlungsinstrument sei nur für „schwere und schwerste Straftaten“ und „in wenigen Einzelfällen“ gedacht. Doch jetzt bekamen die Kritiker des Gesetzes betreffend die Staatstrojaner recht – vom Bundeskriminalamt (BKA) dank der Nachfrage via Informationsfreiheitsgesetz von Andre Meister (netzpolitik.org).

 

Vor fünf Jahren hat das BKA den berüchtigten Staatstrojaner FinFischer gekauft. Zu diesem Zeitpunkt durfte die Polizeibehörde das Instrument zur Verhinderung von internationalem Terrorismus einsetzen, aber nicht zur Strafverfolgung. Damit wollten sich BKA und Landeskriminalämter nicht zufrieden geben, sie forderten eine Gesetzesänderung, um Staatstrojaner bei ganz normaler Polizeiarbeit einzusetzen.

 

Unterstützung erhielten die Polizeibehörden von der Innenminsisterkonferenz, die ebenfalls Staatstrojaner zur Strafverfolgung erlauben wollte. Um dieser politischen Forderung mehr Gewicht zu verleihen, beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern eine Liste an Fällen zu erstellen, in denen die Polizei ohne Staatstrojaner Ermittlungsdefizite hatte. Das BKA ließ sich von den Polizeibehörden aus Bund und Ländern alle Ermittlungsverfahren melden, die einen polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte belegen sollen. In den Jahren 2012 und 2013 kamen 292 Verfahren im Bereich der sogenannten „Schwerkriminalität“ zusammen. 53 Prozent der gemeldeten Fälle ließen sich dem Bereich „Rauschgiftkriminalität“ zuordnen.

 

Gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) darf auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat. In Absatz 2 werden die besonders schweren Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 aufgelistet. Dazu zählen gemäß Nr. 4a auch der unerlaubte Anbau und Handel, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe sowie die unerlaubte Beschaffung von Betäubungsmitteln. Wann eine Straftat als besonders schwer einzustufen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Gemäß Gesetz muss jeder, der im Verdacht steht, Drogen für seinen privaten Konsum zu erwerben, damit rechnen, dass ein Staatstrojaner auf seinem Smartphone oder Laptop von Amtes wegen installiert wird. Solch gravierende Eingriffe in die Privatsphäre für Straftaten, die keine Drittpersonen schädigen, sind für die Drogenbeauftragte keiner Erwähnung wert. Ihr Schweigen hierzu kommt einer Verharmlosung dieser Gegebenheiten gleich.

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14 Kommentare
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Irgendwer
5 Jahre zuvor

Die Bundesregierung, durch Mortler vertreten, glaubt doch selbst nicht mehr an den Endsieg des botanischen Rassismus.
Aber sie glauben wohl noch daran, daß die schwachsinnigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Polizei usw. weiterhin widerspruchslos geduldet werden. Und sie glauben wohl, daß die öffentliche Anweisung an die Justiz, möglichst viele Cannabisnutzer zu suchttherapeutischen Maßnahmen zu verurteilen, nicht als üble Hetze erkannt wird. Immer dabei auch die med. Verwendungsmöglichkeiten des Krautes unterschlagend zugunsten der Pharmaindustrie.
Moderne Form von Hexenjagd und Inquisition. Wer klarstellt, daß die übelwillige Gesetzgebung, aber nicht das Kraut das Problem ist, wird dann kurzerhand als schizophren abgestempelt.

Statistik hintricksen mit der Anweisung/Behauptung; Cannabis wäre unter den illegalen Drogen diejenige, die die meisten medizinischen? Behandlungen erfordern würde

Substi
5 Jahre zuvor

Ich habe das von Anfang an gesagt, die Un-Person wird noch gut mit den Armen und Beinen strampeln und sich schreiend am Boden wälzen um ihren Willen zu bekommen und der ist soo antiquiert und kirchlich konservativ, von gefährlichem Halbwissen strotzende Propaganda; und gleichzeitig fördert sie das Alkohol trinken und sieht keine Parallelen! Sucht ist für Sie wie Egoismus bei ET, keinen Plan davon, aber sie tut so! „Eine der brutalsten und gefährlichsten Lobbys, die sie je gesehen hat …!“ hat sie Uns betitelt, nur weil Argumente nicht ihr Ding sind und es, zugegeben, ein emotional aufgeladenes Thema ist, das sie behandelt wie die Oberschwester Hildegard in der Schwarzwaldklinik, von Ignoranz triefende Hochnäsigkeit. Dabei sind die User die echten Experten….ich… Weiterlesen »

Ich
5 Jahre zuvor

Traurig einfach traurig

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Cannabis ist kein Betäubungsmittel,im Gegensatz zu Alkohol.Das läßt sich nicht bestreiten.Deshalb verstehe ich nicht,wie man mir den Besitz von Btm unterstellen kann,ohne daß ich dagegen vorgehen kann.Meine Aussage steht dann den Aussagen der Polizei und vielen anderen gegenüber.Es fehlt eine endgültige Klarstellung seitens Spezialfachexperten.Sonst glaubt man es nicht.Ich oder Meinesgleichen werden als Fakespinner abgestempelt und das Problem ist aus der Welt. Kaputtgekifftes Gehirn heißt es dann.

Irgendwer
5 Jahre zuvor

@ Rainer Sikora
zwei oder drei Zusammenfassungen als Bild mit den med. Verwendungsmöglichkeiten stellen das klar. THC steigert das psychische Niveau.
Und damit werden dann auch die antidepressiven Aspekte deutlich. Bipolare Störung, früher manisch depressiv genannt. ADHS, wobei auch CBD u./o. andere Inhaltsstoffe mit nivellierender Wirkung dazu gehören. Sich nicht mehr von den Dingen erdrückt fühlen, die ‘normalerweise’ nervöses Ausweichverhalten bewirken.
Posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen generell.
Beim Tourette Syndrom; “Steigerung des Niveaus auf durchschnittlich und sozial verträglich” so hat’s ein Betroffener ausgedrückt.
Auch Appetitsteigerung läßt sich nicht mit der plumpen Behauptung “Betäubungsmittel” erklären.

Der Polizei usw. wurde per Gesetz das Gewissen und auch der Verstand betäubt.

PS: hier im Forum mit drei zusammenfassenden Grafiken; “Schnauze voll von Prohibitionisten”

Harald
5 Jahre zuvor

Als den Franzosen 1789 das Joch zu viel wurde haben sie es abgeschüttelt. Unseres in Deutschland wird auch zu schwer und es wird Zeit, dass wir es abschütteln!!!

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Was die Dame noch nicht/nie verstanden hat:

Auch ihre Glaubwürdigkeit ist mittlerweile “masssiv durchlöchert.”

Josch
5 Jahre zuvor

Warum arbeitet Ihr euch immer so intensiv an Marlene ab? Seht doch endlich ein, dass diese kleine Marionette sich nicht weiterentwickeln kann, weil sie sonst Ihr Aufgäbchen, das sie übrigens ohne jegliche Qualifikation zugeschustert bekommen hat, verlieren würde und damit wieder in die Bedeutungslosigkeit der kleinen Parteiwasserträger zurückfallen würde. Ihr glaubt doch wohl auch nicht, das eine Landpomeranze mit eingeschränktem fränkischen Background bei diesem Thema entwicklungsfähig ist. Tretet lieber den Parteien stärker in den Arsch, die sich angeblich so intensiv für die Legalisierung einsetzen, aber
bei konkreten Massnahmen nur schneckenhaft vorankommen.

Peter0815
5 Jahre zuvor

Zum Staatstrojaner: Da gibt es einerseits die neuen Datenschutzrichtlinien, wo es fraglich ist, ob in einem Mietshaus die Namen der Bewohner auf dem Klingelschild stehen dürfen und wo die Gesichter auf Gruppenbildern einer Schulklasse nicht erkennbar sein dürfen und andererseits werden beim Blitzen von Temposündern ständig illegale Fotos gemacht und auch ausgewertet. Das mit dem Staatstrojaner ist eine Riesensauerei, weil hier massiv die Grundrechte der Menschen verletzt werden. Der totale Überwachungsstaat ist dadurch zur traurigen Realität geworden. Der Staat liest mit, hört mit und schaut seinen Bürgern sogar beim Sex zu. Einfach abartig ist das. So ein Handy ist an und für sich eine tolle Sache. Aber Vater Staat kann jederzeit nachschauen wo sich seine Bürger aufhalten und ganz tolle… Weiterlesen »

Ralf
5 Jahre zuvor

@Substi
…….„Eine der brutalsten und gefährlichsten Lobbys, die sie je gesehen hat …!“ hat sie Uns betitelt, nur weil Argumente nicht ihr Ding sind…….
Doch sind sie, und zwar in Form von Knarre, Handschellen und Gitterstäben !
Brutal und gefährlich sind nur sie und ihre Schergen.
Leider ist (institutionalisierte) Gewalt immer noch das was die Welt regiert, und das wird sich bei so vielen Raubtieren unter den harmlosen Pflanzenessern auch nicht ändern.

Dorfkrug Rutenberg
5 Jahre zuvor

….und da gab´s mal Leute, die fanden die STASI schlimm!?

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Endlich mal jemand, der mehr verstanden hat, als unser ständiger, abgetretener Mist,
die angestaubten Drogenbeauftragten und einem Gesetz, welches bereits vor 1933 bestanden hat.

https://mobil.stern.de/neon/wilde-welt/politik/marihuana–us-senator-probiert-das-erste-mal-cannabis-8421970.html

Der Realist ohne Kraut
5 Jahre zuvor

@ R. Maestro
Das ist doch mal ein richtiges Bewusstsein einer Verantwortung gegenüber seiner Bürger!!!!

Zu Mortler sage ich mal besser nichts. Das Geblubber ist, wie’s immer mit ihr war, völlig niveau- und faktenlosen Gerede.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Wer kennt es noch: Christiane F. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo. Das Pendant: Marlene M. Wir Kinder vom Hopfenhof. Das Leben, Wirken und die Phrasen einer Drogenbeauftragten Taschenbuch, Din A5, 101 leere Seiten, erschienen im Freitrunk-Verlag. Aus dem Text: “… und ich ging an das Flussufer der Isar, um zu sehen, was dort vor sich ging. Es waren Notärzte, welche ihr Arbeitsinstrument einpackten, mit den Worten, schade, mit 15 Jahren an einer Alkoholvergiftung gestorben. Der Abend war gerettet. Ein Toter, eine Vergewaltigung, drei Verletzte durch Schlägereien, .. und weiter flüssiges Rauschgift, solange der Vorrat reicht. Dem Himmel sei Dank, kein Cannabis. Ist ja auch viel vernünftiger so.” Dieses literarische Werk trägt den Titel: MEIN KRAMPF. Eventuelle Namensgleichheiten, sowie Ähnlichkeiten sind… Weiterlesen »