Samstag, 25. August 2018

Katzen sind des Gärtners Tod

 

 

 

Eine Satire von Sadhu van Hemp

 

Katzen lieben Hanf. Sie wissen um die wohltuenden Eigenschaften des Hanfes für Körper und Seele. Entsprechend gierig sind die kleinen Biester, wenn von irgendwoher der süße Duft einer Hanfpflanze weht – zum Nachteil des einen oder anderen Hanfgärtners. Richtig großen Schaden trug ein Hanffreund aus Oberbayern davon, der letzte Woche von einem königlich bayerischen Gericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verurteilt wurde.

 

Die Anklage gegen den 43-jährigen Angeklagten aus Breit im Winkl umfasste mehrere Anklagepunkte: Bewaffneter Drogenhandel, Tierquälerei und Sachbeschädigung. Bei Prozesseröffnung war bereits klar, dass der angesetzte halbe Verhandlungstag zur Aburteilung ausreichen würde, da der sich Angeklagte weitgehend geständig zeigte.

„Ja, mein Mandant ist im Sinne der Anklage schuldig“, erklärte der Pflichtverteidiger. „Er bereut seine Straftaten und bittet die Geschädigten um Verzeihung. Auch verspricht er, nie wieder in seinem Leben unschuldige Tiere zu quälen. Der Angeklagte bittet um kurzen Prozess und Milde.“

 

Doch diesem Wunsch wollte das Gericht nicht nachkommen, da es für die Strafzumessung unerlässlich schien, zu ergründen, aus welchen Motiven der Angeklagte handelte. Aufschluss darüber sollte die Vernehmung des leitenden Polizeibeamten geben, der die Ermittlungen gegen den Angeklagten aufgenommen und schließlich auch mit einem Großeinsatz der Polizei zu einem für den Rechtsstaat guten Ende geführt hatte.

„Ich kann mich noch gut erinnern“, begann der Polizeiobermeister. „Ich saß gerade mit meinen Kollegen beim zweiten Frühstück, als die geschädigte Katzenbesitzerin voller Sorge auf der Wache erschien und uns die orale Ausscheidung ihrer Hauskatze „Muschi“ vorlegte. In dem erbrochenen Haarballen konnten wir zweifelfrei Rauschgiftblätter der Haschischpflanze entdecken. Uns war sofort klar, dass wir in unserer Gemeinde einen Rauschgiftproduzenten haben, dem unverzüglich das illegale Handwerk zu legen war, bevor noch mehr Tiere oder gar Menschen vergiftet werden.“

 

Der Polizeibeamte schilderte dann den Ablauf der Ermittlungen. Zunächst wurde der Haarballen zur Analyse zum gerichtsmedizinischen Institut in die Landeshauptstadt München geschickt, wo Veterinärwissenschaftler nach eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis kamen, dass der Haarballen mit einer hochtoxischen afghanischen Cannabis-Sorte kontaminiert war.

„Wir waren fassungslos“, gab der Polizeibeamte zu Protokoll. „Als wir erfuhren, dass der Hanf illegal aus Afghanistan nach Bayern eingeschleppt wurde, haben bei uns gleich die Alarmglocken geschrillt. Wir haben sofort alles in unserer Macht Stehende unternommen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Das Problem war, dass die Katze unsere einzige Zeugin war und leider nicht direkt befragt werden konnte. Deshalb haben wir unser operatives Hauptquartier auch im Haus der geschädigten Katzenbesitzerin aufgeschlagen und darauf gehofft, dass uns „Muschi“ ohne Umwege zum Tatort des Haschgiftverbrechens führt.“

 

„Das hat aber nicht so recht klappen wollen“, unterbrach der Richter. „Dann kam Ihnen Idee, Fachspezialexperten zu Rate zu ziehen.“

„Ja, Herr Gerichtsrat“, fuhr der Polizeibeamte fort. „Nachdem ich vom Justizministerium grünes Licht erhalten hatte, weder Kosten noch Mühen zu scheuen, um die illegale Einwanderung des afghanischen Killerkrauts zu stoppen, habe ich aus Las Vegas zwei Katzenflüsterer einfliegen lassen.“

„Und die haben dann einen Zugang zu „Muschi“ gefunden“, kürzte der Richter ab.

„Ja, nach vier Wochen hatten die Katzenkenner die „Muschi“ soweit, dass sie sich an unsere Gegenwart gewöhnt hatte und wieder ihrer normalen Alltagsbeschäftigung nachging. Um das Kätzchen jederzeit orten zu können, haben wir ihm einen Sender umgehängt. Es dauerte zwar noch ein paar Wochen, aber schließlich hatten wir ein fast lückenloses Bewegungsprofil unseres Lockvogels. Selbstverständlich haben wir alle Orte, die „Muschi“ aufsuchte, ebenfalls aufgesucht und bis in den letzten Winkel durchsucht. Doch es war wie verflixt, denn die illegal eingewanderten Giftpflanzen waren einfach nicht aufzufinden. Uns kam der Verdacht, dass „Muschi“ auch grenzüberschreitend auf österreichischem Staatgebiet streunen könnte. Doch dieser Verdacht ließ sich einfach nicht erhärten, da „Muschi“ während der ganzen Beobachtungsphase nicht einen Versuch eines illegalen Grenzgangs unternommen hatte. Hätte sie rüber gemacht, hätten wir selbstverständlich ein Amtshilfeersuchen bei den Österreichischen Behörden eingereicht.“

 

„Doch dann kamen Sie auf den genialen Einfall, nach dem Ausschlussverfahren weiterzuermitteln“, half der Richter nach.

„Ja, als mir die Katzenexperten klarmachten, dass Katzen Orte meiden, die ihnen in schlechter Erinnerung geblieben sind, fiel der Groschen. Wir hatten nämlich bis dato alle Bewohner unseres Ortes überprüft, nur eben einen nicht“, der Polizeibeamte zeigte auf den Angeklagten“, und zwar ihn da, den Sepp! Es kam uns einfach nicht in den Sinn, dass unser verdienter Ex-Olympiateilnehmer, der maßgeblich zum Ruhm unseres Wintersport- und Höhenluftkurort mit beigetragen hat, ein gemeingefährlicher Drogenproduzent ist. Zudem ist er ja fünffacher Schützenkönig und Ehrenbürger der Gemeinde, und seine Großmutter trägt das Mutterkreuz in Gold.“ Der Polizeibeamte sucht den Blickkontakt zum Angeklagten. „Das hätte ich nie von dir gedacht, Sepp, dass du so ein Saumensch bist. Dass das so ein Ende mit dir nimmt, hast du dir selbst zuzuschreiben.“

 

Ein Raunen ging durch den Saal. Ein Zuschauer konnte nicht mehr an sich halten und brüllte. „Hängt ihn auf, den Krüppel!“ Der Richter bat um Ruhe und besänftigte den Polizeibeamten, der dem im Rollstuhl sitzenden Angeklagten mit der Faust drohte.

„Ich verstehe Sie ja, Herr Zeuge“, fuhr der Richter fort, nachdem sich der Saal beruhigt hatte. „Wer will schon so einen Drogenproduzenten und Tierquäler zum Nachbarn haben? Wie kam es denn dann zum glücklichen Ende?“

„Wir haben das Grundstück umstellt und zunächst unseren Hund vorgeschickt, der den Angeklagten neutralisieren sollte. Womit wir allerdings nicht gerechnet hatten, war, dass der Angeklagte Widerstand leistete.“

 

„Wie hat er sich denn widersetzt?“, fragte der Richter nach.

„Nachdem sich unser Hund in den Genitalien des Angeklagten verbissen hatte, hat dieser einfach zurückgebissen. Das ist doch irre, oder? Zugleich hat er mit einer Waffe auf den Kopf unseres Hundes geschlagen.“

„Was für eine Waffe war das denn?“ fragte der Richter kerzengerade aufgerichtet nach.

„Ein Schlüsselbund.“

 

„Auwei! Und dann haben Sie mehrere finale Rettungsschüsse abgegeben, bis der Angeklagte mehrfach in Kopf und Rücken getroffen von seinen Widerstandshandlungen abließ“, vollendete der Richter die Aussage des Polizeibeamten.

„Ja, so war das.“, nickte der Beamte. „Wir mussten unsere Magazine leer schießen. Unser Diensthund hat aber auch schwerste körperliche und seelische Verletzungen davongetragen. Hat aber überlebt, der Brutus, ist aber dienstunfähig. Er leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Brutus schafft es einfach nicht mehr, fest zuzubeißen. Und denken Sie nur an die „Muschi“, die der Angeklagte um ein Haar vergiftet hätte.“

 

„Schließlich haben Sie auch die Rauschgiftplantage entdeckt“, fuhr der Richter fort.

„Nein, eigentlich nicht“, erklärte der Polizeibeamte. „Den Anbau von drei Drogenpflanzen hat der Sepp mehr oder weniger bei der Vernehmung auf der Intensivstation gestanden. Aber die Waffe, also den Schlüsselbund, konnten wir sicherstellen. Das alles dürfte ja wohl hoffentlich in Bayern reichen, um diesen Schwerverbrecher für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.“

 

Der Richter nickte wohlwollend mit einem kumpelhaften Augenzwinkern und bat um kurze Plädoyers, um noch rechtzeitig in die Kantine zu kommen. Nach einer eiligen Verständigung mit den Beisitzern verkündete er ohne große Worte das Urteil: Der Straftatbestand des bewaffneten Drogenhandels konnte nicht nachgewiesen werden, ersatzweise aber die Tierquälerei in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Und dafür gab es gemäß § 63 des Strafgesetzbuches die Einweisung in die geschlossene psychiatrische Klinik – also Maßregelvollzug. Schließlich ist es nicht normal, wenn ein schuldbeladener Mensch einen unschuldigen Polizeihund beißt.

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4 Kommentare
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Amok
5 Jahre zuvor

Ich konnte es mir gar nicht ganz durch lesen,das wurde mir echt zu albern,da könnte einem echt der Kopf platzen,bei so viel Beschränktheit.

unbeugsam
5 Jahre zuvor

Gottseidank nur eine Satire

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Ich finde die Geschichte für die Verdeutlichung der Bayerischen Blödheit durchaus geeignet.

Ralf
5 Jahre zuvor

@Amok
Ich konnte deinen Kommentar gar nicht ganz durchlesen, da platzt mir der Kragen bei so viel Beschränktheit!
Mir hat einer von diesen Schweinen mal die Knarre an den Kopf gehalten und gesagt:”Wenn du dich noch mal bewegst, knall ich dich ab”.
RIP Andre Borchert.