Mittwoch, 25. Juli 2018

Neuseeländer Cannabisbäcker muss 22 Monate hinter Gitter

 

Haschkuchen an Weihnachten führt zu Gefängnisaufenthalt.

 

 

Illegal Cannabis in Teig zu backen, ist nicht nur in Deutschland eine gängige Methode sich dem Rausch des Hanfs hinzugeben. So wie im vergangenen Jahr in Deutschland hat es nun aber in Neuseeland einen kochbegabten Guerilla erwischt, der seinen Kollegen zu Weihnachten einen Kuchen mit wohlschmeckenden Zutaten heimtückisch unterschob. Der Neuseeländer Cannabisbäcker muss 22 Monate hinter Gitter, damit er über seine bösen Taten nachdenken kann.

 

Graham Jones arbeitete auf einem Autoschrottplatz, als er an Weihnachten heimlich einen mit unbekannter Menge Cannabis versetzten Kuchen in dem Aufenthaltsraum seiner Kollegen platzierte, damit diese vom unwiderstehlichen Backwerk angelockt werden würden. Neun Mitarbeiter machten sich sodann an das Verzehren des schmackhaften Backwerks, sodass sie unbewusst mit dem berauschenden Cannabis in Vollkontakt kamen. Ein Mitarbeiter empfand Herzrasen und Atemnot, sodass er dachte, einen Herzanfall erlitten zu haben. Nachdem die Polizei über die Vorfälle informiert auch die Wohnung des 58-Jahre alten Graham Jones durchsuchten, fand man dort eine Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen sowie drei unerlaubt im Besitz befindliche Schusswaffen.

 

Obwohl der Anwalt des nun vor Gericht verurteilten Backmeisters die komplette Misere auf den langjährigen Konsum von Cannabis zu schieben versuchte und das vorhandene Schuldgefühl seines Klienten beteuerte, wurde Graham Jones von den Richtern des neuseeländischen North Shore District Court zu 22 Monaten Haft verurteilt. Auch die später folgende Erklärung, Jones hätte sich das Cannabis zum Eigenbedarf gezüchtet, um die Auswirkungen einer Mundkrebsoperation zu lindern, änderten an dem Urteil nichts. Die möglichen Gefahren, die während der Arbeit mit schwerem Gerät auf dem Schrottplatz hätten entstehen können, sowie die vorausgegangenen vierzig Verurteilungen des Angeklagten – darunter drei Gewalthandlungen – müssten in diesem Fall beachtet werden, bemerkte Richter Dawson bei der Urteilsfindung.

 

Hierzulande dürfen sich Richter dagegen in Kürze erst einmal wieder mit den gewöhnlichen Cannabisfunden aus vollgeschwitzten Dealer-Unterhosen beschäftigen, die bei der nichts ahnenden Kundschaft davor hoffentlich in keinem zubereiteten Backwerk eine Verwendung fanden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen