Dienstag, 10. Juli 2018

Cannabis-Gärtner kommt in die „Klapsmühle“

 

 

Paderborner Landgericht bestraft den Anbau von 47 Cannabis-Pflanzen mit drei Jahren Haft und Einweisung in die Entziehungsanstalt

 

 

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Nicht immer, aber immer öfter werden Straftäter nach altdeutscher Rechtsprechung verurteilt und zur Verbüßung der Strafe in die Irrenanstalt (neudt. Forensische Psychiatrie) eingewiesen. Opfer des Maßregelvollzugs sind psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter – und dazu zählen auch jene Gewohnheitsverbrecher, die sich in Zeiten der Prohibition strafbar machen, weil sie Cannabis nicht als legale Medizin, sondern als illegales Genussmittel verwenden. Der gesetzliche Rahmen für den Umgang mit gefährlichen Gewohnheitsverbrechern wurde 1933 (sic) geschaffen und erfreut sich bei deutschen Gerichten immer größerer Beliebtheit. So befanden sich anno 2013 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bereits knapp 11.000 Personen im Maßregelvollzug – Tendenz steigend, und der Trend geht bundesweit dahin, immer weniger Verwahrte nach erfolgreicher Therapie aus der „Dunkelkammer des Rechts“ zu entlassen.

 

Die strafrichterliche Anordnung der psychiatrischen Unterbringung von Alkoholkranken und Drogenabhängigen nach § 64 Strafgesetzbuch setzt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit voraus. Das Gericht trifft auf Grund psychiatrischer Gutachten lediglich die Entscheidung, den verurteilten Straftäter gemäß des gesetzlichen Auftrages der „Besserung und Sicherung“ in eine geschlossene Maßregelvollzugseinrichtung einzuweisen – auch gegen seinen Willen. Diese Maßnahme soll die Bevölkerung schützen und den psychisch gestörten Gewohnheitsverbrecher von seiner Krankheit heilen.

 

Diesem Auftrag kam nun das Landgericht Paderborn nach, vor dem letzten Freitag ein 31-jähriger Cannabis-Gärtner stand. Der Paderborner hatte sein Erspartes (3000 Euro) in einen professionell ausgestatteten Indoor-Grow investiert, den er in seinem Keller eines Mehrfamilienhauses eingerichtet hatte. Doch das Schwerbrechen der Veredelung von Hanf in Rauschgift blieb nicht unbemerkt. Gerade als die 47 Hanfpflänzchen eine Größe von zehn bis 30 Zentimetern erreicht hatten, rückte nach einem anonymen Hinweis die Polizei an, um dem Haschgiftverbrecher, der bis dato nicht wegen Btm-Delikten aufgefallen war, das illegale Handwerk zu legen. Laut Landeskriminalamt hätte jede Ernte 1,9 Kilo Rauschmittel und einen Verdienst bis zu 19.000 Euro erbracht.

 

Der Angeklagte war vor Gericht vollumfänglich geständig. Er habe schon als Teenager gekifft, sei aber wieder davon abgekommen. Auch beruflich sei alles seinen geraden Weg gegangen, bis er 2017 wieder zum Joint gegriffen habe und die Idee des eigenen Hanfgartens aufkam. Die erwartete Ernte wollte er nicht komplett alleine verbrauchen, sondern teilweise auch verkaufen.

Das Gericht würdigte die Einlassung des Angeklagten jedoch nicht. Eine Bewährungsstrafe kam nicht in Betracht, da neben den Pflänzchen ein Butterflymesser griffbereit lag – somit also bewaffneter Drogenhandel abzustrafen war. Vielmehr sah sich das Gericht durch die umfangreiche Aussage veranlasst, den Cannabis-Verbrecher doppelt zu bestrafen: Verhängt wurden drei Jahre Haft und die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt. Das Urteil wurde damit begründet, dass der Angeklagte etwas gegen seine Sucht tun soll. „Sie werden sofort zur Therapie geladen und müssen nicht erst ins Gefängnis“, verkündete der Vorsitzende Richter und stellte in Aussicht, die Strafe nach der Hälfte zur Bewährung auszusetzen. „Das ist eine super Chance.“

Der Verurteilte ergriff die „Chance“ und akzeptierte den Schuldspruch und die richterliche Anordnung, sich bis auf Weiteres in der Nervenheilanstalt von fürsorglichen Psychoklempnern mit vielen bunten Pillen „sonderbehandeln“ zu lassen.

 

Dass das Schicksal des 31-jährigen Paderborners kein Einzelfall ist, zeigen auch andere Gerichtsverfahren wegen geringfügiger Cannabis-Delikte. In Augsburg erwischte es kürzlich einen Gärtner, der in Baumwipfeln THC-arme „Deutsche Hecke“ anbaute. Und im niedersächsischen Göttingen droht einem 62-jährigen Kleindealer die Zwangseinweisung in die Klapsmühle.

Die Betreiber der „von der Außenwelt abgeschirmten Folterhöllen“ können sich freuen. Der Einfluss forensisch-psychiatrischer Gutachten auf Gerichtsentscheidungen fördert das Geschäft und sichert Arbeitsplätze – und das in einem rechtsfreien Raum, in dem missliebige Personen ganz legal misshandelt werden dürfen.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

21 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Otto Normal
5 Jahre zuvor

Maßregelvollzug… wozu so kompliziert?
Nennen wir diese Anstalten doch einfach kurz KZ denn das ist eine Bezeichnung worunter sich jeder Deutsche etwas vorstellen kann.

Lotus
5 Jahre zuvor

Das ist eine Kriegserklärung an alle betroffene, da merkt man wie wieder eine Verbindungsbrücke zwischen den Hanfkonsumenten und den Psychischen Problembereich hergestellt wird, sehr clevere Taktik um zu drohen und abzuschrecken, aber mit Sport/Wellness oder Gesundheit etc. darf Hanf nicht in Verbindung gebracht werden…Hmm. Kein einziger Bericht in den letzten Jahren der zeigt das die Polizei einen sichtlichen Erfolg gegen das Organisierte Verbrechen erzielt hat, doch man bestraft ausgerechnet die Grower,die den Schwarzmarkt mit gutem Material versorgen könnten und die richtigen Gauner und Abzocker etc. machen hier munter ihr Geschäft mit minderwertigen Cannabis und anderen Drogen… Der Staat schafft es eine Pflanze (Hanf) zu verbieten ,die zwar auch als Medizin anerkannt ist,aber für die breite Masse illegal bleiben soll, aber… Weiterlesen »

Fred
5 Jahre zuvor

Vergessen sollte man nicht, das es sehr viele Anwälte gibt, die gezielt für ihre Mandanten eine Verurteilung “Therapie statt Strafe ” anstreben.

2016 wurden rund 25 % aller Behandlungen in Fachkliniken auf Weisung der Gerichte durchgeführt. Und solange es diese unsinnigen Verurteilungen wegen Cannabisdelikten gibt, ist die Klinik definitiv der ” angenehmere ” Ort, ungerechtfertigte Maßnahmen über sich ergehen zu lassen.

René
5 Jahre zuvor

Mein Tipp:
Besorgt Euch *frühzeitig* eine umfassende Patientenverfügung!
Diese muss auf jeden Fall beinhalten, dass
1. die Gabe von Medikamenten, insbesondere von Psychpharmaka, verboten ist!
2. keinerlei Diagnosen bzgl. der Psyche gestellt werden dürfen!
… und freiwillig sollte mensch gar kein Urteil oder Einweisung annehmen.
Herzlichst, Euer René

Dorfkrug Rutenberg
5 Jahre zuvor

Verurteilt nach einem Gesetz von 1933!!!
Der Faschismus ist nach 85Jahren immer noch Grundlage für Einweisungen in Konzentrationslager.
Dafür gehört die komplette deutsche Regierung, wegen Naziverherrlichung in den Knast.

Lotus
5 Jahre zuvor

@Fred kommt leider darauf an wie man es sieht, für mich scheint es eher die Wahl zwischen Feuer und Flamme, beides ist im Grunde genommen Menschenrechtswidrig und nicht im geringsten angemessen, noch zeugt der artiges behandeln von Menschen von fortschrittlichem Denken sowie Verständnis und Logig sowie Sozialem handeln, ob man nun im echten Gefängis sitzt,oder in einem Gefängnis aus Psychopharmaka, der unterschiet ist das echte Gefängnis ist härter aber du bist dann irgendwann wieder “frei”, aber behandlungen mit Psychopharmaka können einen Menschen auch für viele Jahre über “begleiten” um es mal milde auszudrücken, so wird hier wie in einem Schlachtviehbetrieb gearbeitet… man wird direkt mit Gewalt in diese Richtungen geleitet, man hat keine Wahl, die Psychologen und Ärzte z.B. reagieren… Weiterlesen »

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Bin grad sprach- und fassungslos.

Ohne Worte!

Alexander Müller
5 Jahre zuvor

Fakten die jeder kopieren und verbreiten kann mit link und Quellen: Bundesregierung plante von Anfang an den medizinischen Notstand der Patienten: Israel hatte 2016 bereits 25000 kranke Menschen mit Hanf behandelt bei einer Bevölkerung von 8.3Millionen Einwohner . Deutschland will 2022 laut Zahlen der Bundesregierung im Jahr 2022 gerade mal 5500 Patienten versorgen bei 9,8mal höherer Bevölkerung. Somit wird die Bundesregierung nach Israel Patienten Zahlen auf Deutschland umgerechnet, gerade mal 2,5% der Patienten in Deutschland versorgen. Daran sieht man jeder dem es helfen kann sollte JETZT an die Bundesregierung öffentliche einen Brief schreiben oder eine Video Botschaft Senden, damit diese zum weiteren handeln aufgefordert ist. Am besten den Eigenanbau erlaubt und so den Zugang zur Nebenwirkungsarmen Heilpflanze Cannabis Medizin möglich… Weiterlesen »

Fred
5 Jahre zuvor

@Lotus
du hast grundsätzlich recht mit deiner Ansicht. Man hat in diesem Fall nur die Wahl zwischen der Pest und der Cholera. Nur hatte ich in meinem ehemaligen Beruf Gelegenheit, beide Einrichtungen besuchen zu müssen. Und da fällt die “Wahl ” leicht, wenn es mich mal erwischen sollte.

Bleibt zu hoffen, das sich das Blatt bald wendet und niemand mehr wegen Gras vor Gericht muss.

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Die deutsche Obrigkeit erinnert mich unter Anderem auch an den Teufel.

dkong
5 Jahre zuvor

Also wenn der ”Richter” kein Marlene Mortler Fanboy ist dann fresse ich ne HanfPflanze.

unbeugsam
5 Jahre zuvor

Hofft mal!
Ich gehörte da auch mal zu den Hoffern…

Creenhawk
5 Jahre zuvor

Er wurde einfach unverhältnissmäßig bestraft, damit die anderen sich der Angst beugen. Aber das wird nicht funktionieren. Wir brauchen ein Kozept gegen Sucht sonst tanzen uns die, bei denen das Konzept der Angst ausgereicht hat, nicht ins geplänkel mit Drogen zu kommen auf der Nase rum und treten die Würde unschuldiger, suchtkranker Menschen die wir nicht vor den gefährlichen Stoffen b.z.w Konsummuster schützen konnten. Weil wir zu Unwissend waren sie vor der Sucht zu bewahren , bestrafen wir sie, wie arm ist unsere Gesellschaft? Klar müssen Gesetze eingehalten werden und es ist bekannt, dass Menschen extra hart bestraft werden wenn man sich davon Abschreckung erhoffen kann. Aber nichts ist abschreckender als paranoide Schizophrene die sich suizidieren weil sie den permanenten… Weiterlesen »

U-G
5 Jahre zuvor

Als erst Taeter fuer eine geringfuegige Menge von 1,9 kg so eine Strafe zu verhaengen, erinnert sehr nach dem 3-ten oder neuerdings dem 4-tem Reich. Mengelsches Urteil und zum Versuchskaninchen verknackt. Die neue Weltordnung ist im vollen Gange. Selbst dort wo ich geboren bin gibt rs so perverse Richter die sich tief beugen und sich richtung Amerika Us buecken und Anslinger Schwanzlutscher ausfuehren! Us Amerikaner sind nicht meine Freunde und das werden sie auch nicht mehr. Die deutschen brauchen eine Weile und jetzt haben sie den fliegenschiss Trump am arsch…lach. Wuerde Canada einen aufnehmen,der Asyl bei Ihnen in der Botschaft stellen moechte,weil man sich vrrfolgt fuehlt und jedrrzeit mit solch hardcorestrafen in die Psychatrie ueberstellt wird psychopharmaka ausgesetzt wird,als Geisteskrank… Weiterlesen »

Irgendwer
5 Jahre zuvor

“Angesprochen auf schmerzbasis Cannabis zu verschreiben wurden die Augen der Mediziner gross und schmetterten dann auch gleich ab und versicherten Cannabis in Bluetenform sogleich auch fluessig waere ineffektive Therapie.”

Wenn man Cannabis NUR auf Delta 9 THC reduziert, dann ist es tatsächlich so.
Und sie sind so blöd, daß sie nix begreifen vom Entourage-Effekt.
D. 9 THC-lastige Blüten können z.B. bei Clusterkopfschmerzen intensivierte Schmerzwahnehmung bewirken.
Und wer behauptet THC-lastige Blüten wären doch gut gegen Clusterkopfschmerz, berücksichtigt nicht, daß es z.B. noch Delta 8 THC gibt, welches evtl. zum Gehalt von D.9 THC dazukommt, aber nicht gesondert berücksichtigt wird.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Und so etwas in einem Land, in dem wir gut und gerne leben?!

Ich mag die AfD nicht und werde die niemals wählen.

Aber SO schafft man sich keine Freunde, ganz im Gegenteil!
Christlich-sozial, christlich-demokratisch, die betreffenden Parteien ziehen die Christlichkeit und Christen durch die Scheisse.
Diese Heuchler.

Ralf
5 Jahre zuvor

Weiß ich alles schon seit langem und daß es so und noch schlimmer wird, das ist erst der Anfang, wußte ich auch schon vorher und habe es auch schon immer gesagt. Meine Flucht aus diesem Nazistaat habe ich mein Leben lang vorbereitet und bin heil froh daß es mir, wie den weitsichtigeren Juden damals, gerade noch rechtzeitig gelungen ist. Leider gibt es immer noch genügend Vollpfosten die das hier für einen Rechtsstaat halten und das ist auch das Hauptproblem. Und das ist nun auch wirklich mein letzter Kommentar hier in diesem Zensurjournal.

unbeugsam
5 Jahre zuvor

Ralf
ich liebe deine Kommentare.Bitte nicht aufhören! Es muss welche geben die die Wahrheit noch schreiben,auch wenn Sie von gewissen Vollposten nicht geglaubt werden. Es gibt immer mehr die sehen in was für ein Verbrecherstaat wir leben.

Anonym
5 Jahre zuvor

⚠Psychiatriedrogen sind NICHT harmlos⚠
Glaubt mir, die “Nebenwirkungen” sind oft NICHT lustig❗
Gebt den “Psychos” mehr CBD und die Welt ist ein Stück humaner❗
Ich wünsche mir eine Wellness-Psychiatrie mit CBD-Dampfsauna, CBD&THC-unterstützter Psychotherapie, CBD-Kochkursen und im angegliederten Garten wird die Medizin von den Patienten selbst gepflegt & gehegt…