Mittwoch, 6. Juni 2018

Cannabis-Anbau ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich!

 

Cannabis-Anbau ohne Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle nicht möglich!

 

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

Oberlandesgericht Frankfurt kippt Urteil des Amtsgerichts Marburg

 

In Deutschland ist es noch ein weiter Weg, bis zumindest die medizinische Versorgung mit Cannabis von bedürftigen Patienten reibungslos funktioniert. Allenthalben sind noch immer Klagen zu hören: Krankenkassen weigern sich die Kosten zu übernehmen, Apotheken haben Nachschubprobleme und sehen sich im Handling mit der neuen Arznei eher überfordert und viele der Götter in Weiß verschreiben nach wie vor lieber klassische Schulmedizin – ganz so, als ob Opiumderivate die bessere und gesundheitlich nachhaltigere Variante bei Schmerzpatienten o.a. wären.

Jetzt berichten die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und andere Medien über einen neuen Fall, der den oben skizzierten Themenbereich erheblich tangiert. Ein 49-jähriger Mann hat demnach selbst Cannabis angebaut, um seine starken Schmerzen wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wie das Leben so spielt, hatte die Polizei bei dem Schmerzpatienten dann im Jahr 2015 13 Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt.
Der Schmerzpatient argumentierte vor Gericht, wo er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt war, dass seine von einem Unfall herrührenden starken Schmerzen nur mit Cannabis wirkungsvoll eingedämmt werden könnten. Doch da spielt unser bundesdeutsches Gesundheitssystem noch nicht mit, denn die Krankenkasse des Mannes hatte die Übernahme der nicht unerheblichen Kosten für eine Cannabis-Therapie abgelehnt. Daraufhin, so argumentierte der Mann weiter, hätte er keine andere Möglichkeit mehr gehabt, als das Cannabis selber anzubauen. Zunächst sah alles gut aus für den Angeklagten, denn das Amtsgericht sprach ihn frei.

 

Aber das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Freispruch des chronischen Schmerzpatienten und Cannabis-Gärtners gekippt, der die Medizin wie gesagt ausschließlich zur Bekämpfung starker Schmerzen angebaut hatte. Damit gaben die übergeordneten Richter der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Marburg vom August statt. Die Staatsanwaltschaft hatte betont, dass die Menge der beschlagnahmten Pflanzen für den Freispruch zu hoch sei. Zudem habe der Angeklagte keine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt. Die Staatsanwaltschaft besteht auf einer gerichtlichen Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die OLG-Richter wiesen den Fall zu einer neuen Verhandlung nach Marburg zurück. Dies bestätigte eine OLG-Sprecherin am Dienstag.

 

Der Verteidiger des Cannabis-Gärtners, Leo Teuter, fand klare Worte und nannte das OLG-Urteil „katastrophal“, denn der polizeilich festgestellte Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Pflanzen habe vielleicht gerade einmal als Vorrat für zwei Wochen gereicht.

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12 Kommentare
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Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Wenn der Staatsanwalt nicht eingegriffen hätte,wie grün es geworden wäre.

Gorillalunge
5 Jahre zuvor

Es wird mit Revisionen alles versucht, dass “Recht” durchzudrücken.
LASST DIE LEUTE EINFACH IM RUHE.

kushifix
5 Jahre zuvor

…trauriges, armes, sich selbst zerstörendes Deutschland :/
Das Menschen die kein Plan haben, über Menschen entscheiden und wissen was am besten für diese ist, ist eine bodenlose Frechheit und gehört nicht mehr toleriert.
Mir hat niemand auf der gesamten Welt MEINEN Konsum vorzuschreiben. Niemand außer ich selbst.
#Verklagt den Richter für dieses Urteil und verklagt den Staat für dieses Gesetz

Lotus
5 Jahre zuvor

…sich nicht um die Belange der Menschen kümmern bzw. Verantwortung übernehmen ,
oder es einfach richtig machen
und dann geltende Urteile mehrfach einfach biegen so wie es gefällt,
yoah das erzeugt doch volle Achtung vor dem “ehrlichen” Gesetz,
komisch das im Bereich Cannabis dieser Umgang an der Tagesordnung zu sein scheint,
oder wo sonst werden Urteile derart Rückwirkend verändert ???

Peacezeichengruß

Irgendwer
5 Jahre zuvor

Mal wieder dumm gelaufen.
Wenn Schmerzen im Vordergrund stehen passiert zum Teil erstmal das was der Artikel
https://de.sott.net/article/23764-Zu-intensives-Mitgefuhl-kann-das-kognitive-Verstehen-beeintrachtigen
beschreibt.
Nochmal dumm gelaufen, weil die perversen sich auf THC fixieren.
Und schwachsinnig wie schizophrene nunmal sind auch ignorieren, daß THC garkeine ausreichende Signifikanz gegen Schmerzen zeigt.
Die begreifen nicht, daß es primär wie etwa Coffein eine anregende Substanz ist.

Für Suffköppe ist deren Rausch erfahrungsgemäß Betäubung – im Suff irgendwo Verletzt ohne es zu merken – Aber wenn’s um das Kraut geht, wird ihre Sufferfahrung gern mit psychoaktiv gleichgesetzt. Psychoaktiv ist doch das Gegenteil von Betäubung – Kapieren die aber wohl nicht.
– Schizophrenie – dort https://hanfjournal.de/forum/thema/schnauze-voll-von-prohibitionisten/
mal nebenbei auch abgrenzend erklärt

Ralf
5 Jahre zuvor

Nach dem 2. Weltkrieg wurde kein einziger Jurist, der in der Nazizeit gemordet hat zur Verantwortung gezogen. ALLE Todesurteile sprechenden Nazirichter ohne Ausnahme, durften ihre Jobs behalten und an Universitäten ihr pervertiertes “Recht” lehren. Deswegen ist es eben auch nur logisch daß dieses heute, von Nazirichtern gezüchtete, korrupte, Unrecht sprechende braune Pack auf Richterstülen, solche Urteile in die Welt kotzt. Ich sage diesen Säuen jedes Mal wenn ich mit ihnen zu tun habe in ihre dreckige Nazifresse wer sie sind, dafür hassen sie mich, jedoch sicher nicht so wie ich sie ! Wenn ich diese notorischen Menschenrechtsverbrecher für ihre Farcen nur ihre schwarze Showkluft anziehen sehe könnte ich ihnen in ihre verlogene Visage kotzen so ekelt mich vor diesem selbsgerechten… Weiterlesen »

ego_miei_mihi_me
5 Jahre zuvor

@Irgendwer – “Und schwachsinnig wie schizophrene nunmal sind auch ignorieren, daß THC garkeine ausreichende Signifikanz gegen Schmerzen zeigt.”
Worauf basiert diese kategorische Aussage ?
“Psychoaktiv ist doch das Gegenteil von Betäubung ” – wer behauptet das außer @Irgendwer ?
Cannabis kann sowohl anregend als auch sedierend wirken. Das möchte ich noch als bekannte Tatsache anfügen.

Irgendwer
5 Jahre zuvor

@ ego_miei_mihi_me Genug Erfahrungsberichte von Leuten mit Kopfschmerzen: THC-lastiges GRAS erhöht tendenziell die Konzentration auf die Schmerzen. Sie werden intensiver wahrgenommen. Selbstverständlich gibt’s Unterschiede zw. High und Stoned. Aber auch Stoned zu sein bedeutet nicht, daß man lebensgefährlich narkotisiert wäre, wie z.B. Michael Jackson mit seinem Propofol, an dem er verreckt ist. Es geht darum, daß sich die Anlagen 1, 2, u. 3 zum BtMG drauf verbissen haben, einen Verbotsirrtum zugunsten von übelster Abzocke mit Dronabinol zu manifestieren. Vielleicht begreifst du’s bei kompletter Umkehr wie schwachsinnig das ist: 1. Mineralwasser – verbieten usw. 2. H²O – verbieten usw. 3. Dihydrogenmonoxyd – zur betrügerischen Abzocke erlaubt Dihydrogenmonoxyd ist das selbe wie H²O. Und Dronabinol das selbe wie Delta 9 THC, welches… Weiterlesen »

Otto Normal
5 Jahre zuvor

@Irgendwer Bei den DDR Schützen irrst Du gewaltig. Sie wurden vor ein westdeutsches Strafgericht geladen. Die Angeklagten hatten sich selber auf den Verbotsirrtum bzw. auf den Schießbefehl berufen. Aber man hielt ihnen vor das sie bei genügend Sorgfalt (damit meinen die Richter immer “Hirn einschalten”) von sich aus hätten erkennen müssen das der Schießbefehl menschrechtswidrig sei. Die sind eben nicht damit so einfach davon gekommen. Allerdings hatte man – außer Krenz – nur die kleinen Fritten vor Gericht gestellt. Der Hauptverbrecher Honecker konnte leider aufgrund einer Ausrede (Krebs) entkommen. Problematisch ist jedoch daß das Verweigern eines Befehls wegen Menschenrechtswidrigkeit eine weltweite Besonderheit unseres Soldatengesetzes ist welches ausschließlich für die Bundeswehr gilt. Das gibt es sonst in keiner Armee. Die Gesetzgebung… Weiterlesen »

Karli
5 Jahre zuvor

Es ist seltsam, wie sehr man die Laster verachtet, die man zufällig nicht selbst besitzt.
Harold Nicolson (1886 – 1968)
britischer Politiker und Schriftsteller

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Die Lage könnte besser sein, aber-

“Cannabis-Anbau ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich!”

-stimmt zum Glück nich so ganz.

Grüße aus oder an Wolke null/sieben,
ein himmlischer Spion ….

schönen Abend noch ……

Irgendwer
5 Jahre zuvor

@ Otto Normal
danke für die Korrektur/Ergänzung.
Ich war eben nicht dabei. Und hatte nur die Meinung von Betroffenen mal irgendwo entdeckt, von denen wegen ihres Verlustes von Angehörigen die Strafen als zu milde eingestuft wurden.

Der §17 ist gegenwärtig und paßt meiner Meinung nach absolut zur Begünstigung von Polizeiterror usw.
Merkel und ihr ganzer Haufen klammern sich noch immer an das vollidiotische BtMG und damit fördern sie eindeutig den Justiz- u. Polizeiterror, sowie die Führerscheinabzocke wie damals im 3.Reich mit § 175 gegen Schwule, die “nicht ausreichend verknackt”, oder freigesprochen wurden… Die wurden dann von der Gestapo in “Schutzhaft” gesteckt