Donnerstag, 10. Mai 2018

Minderjähriger versteckte Cannabis in der Unterhose

 

Die Polizei greift zu!

 

 

Jugendschutz ist das A und O, wenn es in der Legalisierungsdebatte um das Beibehalten der aktuellen Strategie geht. Prohibitionisten sehen Heranwachsende sofort unter prekären Umständen aufwachsen, sollte Cannabis für Erwachsene jemals in speziellen Fachgeschäften legal im Gesetzeseinklang gehandelt werden. Psychosen, Schizophrenie und psychische Schäden wären bei den Jüngsten unvermeidbar, gelange legales Marihuana in eine Gesellschaft, in der Kinder eigentlich glücklich gedeihen sollten. Ob die Nutzer jener Argumente sich jedoch jemals mit den Schrecken der Strafverfolgung auseinandersetzten, bleibt bei nachfolgender Nachricht zweifelhaft. Ein Minderjähriger versteckte Cannabis in der Unterhose, bis die Polizei es sich mit Gewalt besorgte.

 

Jugendliche Cannabiskonsumenten sind trotz aufwendigem Kampf gegen den Schwarzmarkt tagtäglich in der Bundesrepublik anzutreffen. Auch wenn dieser Rauschmitteleinsatz vor einem gewissen Alter mit Sicherheit nicht zu befürworten ist, schaden sich die Heranwachsenden nicht im vergleichbaren Maße, als würden legale Drogen in die empfindlichen Denkapparate und Metabolismen gelangen. Zeitgleich beweisen sie die Wirkungslosigkeit des Verbotes. Dennoch scheint es gewissen Polizisten wohl sehr wichtig einen Krümel Schwarzmarktgras aus der Unterhose eines Minderjährigen zu pulen, anstatt sich möglicherweise auf Wirtshäuser zu konzentrieren, die am heutigen Vatertag vielleicht das eine oder andere Bierchen gut gelaunt an einen eigentlich doch noch viel zu jungen Buben rausrücken. In Ludwigsburg trafen vergangenen Dienstagabend schließlich gleich mehrere Polizisten mit ihren Spürhunden auf einen 15-Jährigen an der Karlshöhe, der den Beamten an genanntem Ort und auf der Stelle auffällig vorgekommen sein soll, was die Vermutung bekräftigt. Da sich das auffällige Kind jedoch weigerte der spontanen Aufforderungen einer Kontrolle zu ergeben, wurde ein Transport auf das nächste Polizeirevier angeordnet. Dort entbrannte ein Kampf zwischen dem Minderjährigen und zwei Polizisten, welche die angekündigte Durchsuchung durchzuführen gedachten. Mit Tritten und Beleidigungen versuchte sich der 15 Jahre alte Junge noch als letztes Mittel zur Wehr zu setzen, was jedoch offensichtlich erfolglos blieb. In der Unterhose des Minderjährigen sollen die Beamten sodann – nach einer nicht beschriebenen Prozedur – eine geringe Menge in Alufolie gewickeltes Marihuana gefunden haben, was somit direkt als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gewertet werden kann. Zusätzlich hat sich der Knabe aufgrund seines uneinsichtigen Verhaltens natürlich auch noch wegen Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu verantworten, was dem bevorstehenden Lebenslauf sicherlich erst den richtigen Schliff verpassen wird.

 

Wenn die Polizei in kleine Unterhosen greift, hinterlässt sie große Spuren in Kopf und Vita.

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13 Kommentare
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Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Wenn was gefunden wird,sind alle Handlungen vorher gerechtfertigt,und die Polizei wird gelobt und gefeiert.So werden schwere Jungens ein klein wenig leichter.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Die Polizei, “Dein Freund und Helfer”. So kann es laufen. Aber: Eine gewisse Mindestmenge ist ja angeblich IMMER straffrei! (Aussage, Marlene Mortler). Vermutlich waren ausser Cops nur der Jugendliche auf dem Revier. Das hinterlässt ja den Eindruck:”Jetzt bist du fällig, hier komms du nicht ungeschoren raus”! Aber ja, das schafft natürlich Vertrauen in die Polizei. Es gibt Orte, welche unsere Exekutive pauschal zum Verdacht auf Drogen veranlasst? Es gibt auch Orte an welchen Gewalt ausgeübt wird, Polizeireviere, aber die Kumpanei dieserorts verhindert weitere Nachforschungen. Und Drogen, ein Weilheimer Polizist hatte ca. ein halbes Kilo Kokain im Spind?! Ganz sicher auch der Einzige. Ganz sicher!? Und so wie es bei dem armen jungen Kerl aus Ludwigsburg gelaufen ist, so findet es… Weiterlesen »

Tom
5 Jahre zuvor

“Psychosen, Schizophrenie und psychische Schäden wären bei den Jüngsten unvermeidbar, gelange legales Marihuana in eine Gesellschaft, in der Kinder eigentlich glücklich gedeihen sollten.” Z/ Gott sei Lobpreis und Dank, daß heutzutage solcherlei Probleme bei Kindern und Jugendlichen dank der Prohibition von Cannabis keinerlei Rolle spielen. Und dank dieser Prohibition wird auch der o.a. Jugendliche vor psychischen Schäden die der Hanf hervorruft geschützt. Dazu haben wir ja schließlich Polizisten. /Zynismus Ende. Tja Leute. Sowas nennt man wohl “Projektion” und ist zur Zeit auch weltweit zu beobachten. Wofür man selbst verantwortlich ist, dichtet man beweisfrei dem politischen/idiologischen/religiösen Gegner an, um sich selbst einen (Schein)Heiligenschein aufzusetzen. Aber es gibt da ja noch immer das schöne alte Sprichwort “Lügen haben kurze Beine”. Und jeden… Weiterlesen »

Irgendwer
5 Jahre zuvor

Könnte vielleicht endlich mal die Merkbefreiung solcher perversen Cops entwertet werden ?
Allein schon NULL Tote macht doch klar, daß das Kraut eben KEIN BtM ist !
Und wer zum Tourette Syndrom kapiert, daß das sowas wie “untertourig arbeitendes Hirn” ist kann’s nochmal klarstellen, daß THC dabei GASGEBEN im Hirn bewirkt. Dann läuft’s geschmeidig, statt wie rumpeln auf’m Feldweg mit Schläglöchern !
Und dann werden auch die anderen med. Anwendungsmöglichkeiten wo primär nur THC steht plausibel
https://s3.amazonaws.com/leafly/content/cannabinoids-101-what-makes-cannabis-medicine/0kDQdUNqR0GCXCMdfgbs_leafly-cannabinoid-wheel-large.jpg

Irgendwer
5 Jahre zuvor

“Psychosen, Schizophrenie und psychische Schäden wären bei den Jüngsten unvermeidbar, gelange legales Marihuana in eine Gesellschaft, in der Kinder eigentlich glücklich gedeihen sollten. Ob die Nutzer jener Argumente sich jedoch jemals mit den Schrecken der Strafverfolgung auseinandersetzten, bleibt bei nachfolgender Nachricht zweifelhaft.”

Die Nutzer jener Argumente sind eine Krankheit ! Und die heißt destruktive Schizophrenie – sie richtet gewissenlos Schäden an

Fred
5 Jahre zuvor

Jetzt hat der arme Kerl einen Balken im Führungszeugnis. Besitz von BTM und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Es folgt eine Jugendstrafe, den Führerschein kann er vergessen, hat damit verringerte Berufschancen. Macht vielleicht keine Lehre, oder kein Studium. Wenn er nicht über eine ausgeprägte Persönlichkeit verfügt, hat er beste Chancen auf ein Leben in Hartz 4.

Dem steht das kleinprozentige Risiko ernsthafter Erkrankungen durch den Graskonsum entgegen. Oder das ebenfalls minimale Risiko, dorthin zu rutschen, wo ihn die Maßnahme der Polizei leicht hinbringen kann. An den Rand der Gesellschaft. Stigmatisiert und einer echten Chance, Fuß zu fassen, beraubt.
Deutschland du hast sie nicht mehr alle !

R. Maestro
5 Jahre zuvor

@Fred:
Genau meine Gedankengänge.

In was für eine Jugend bzw. in welches Erwachsenwerden schickt man jugendliche Konstumenten hierzulande?

Auch vor solcher Art Zerstörung von Existenzen und derartiger Verfolgung sollten Junge, Ältere, Kranke, … ALLE geschützt sein.
Das ist alles Andere als Schutz.
Mit solchem Vorgehen schafft man erst Opfer. Das sind dann offiziell “Drogenopfer”.
Stimmt ja auch irgendwie, für die meisten Konsumenten.
Karrien und Ideologien stehen ja ganz sicher an zweiter Stelle bei uns?!

Die Jugend wird halt leider nicht ungern für Zahlen benutzt. (Danke, Frau M.).

Lotus
5 Jahre zuvor

So werden traurigerweise Existenzen zerstört,
noch bevor sie die Chance haben Erwachsen zu werden…
diese Art von Jugendschutz scheint ja super zu funktionieren,
in etwa wie,wir wollen dich doch “nur schützen” in dem wir dich zerstören,
dabei müßte es heißen,
wir wollen unser Geschäft schützen und sind bereit dich dafür zu zerstören ,
auch wenn du ein jugendlicher bist…Ekelskapitalismus 🙁

COSMO
5 Jahre zuvor

Müssen bei Minderjährigen nicht erst die Eltern verständigt werden?

Irgendwer
5 Jahre zuvor

“Mit Tritten und Beleidigungen versuchte sich der 15 Jahre alte Junge noch als letztes Mittel zur Wehr zu setzen, was jedoch offensichtlich erfolglos blieb.[]
Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt”

.. die Staatsgewalt stellt sich als Opfer dar..
Nach dem Grundsatz, daß Opfer selber schuld haben:
Wäre(n) sie nicht destruktiv schizo, dann wäre(n) sie auch nicht
beleidigt und getreten worden !
Kann man eine Krankheit eigentlich beleidigen ?

Ralf
5 Jahre zuvor

@Lotus
“……in etwa wie,wir wollen dich doch „nur schützen“ in dem wir dich zerstören…..”
Die Nazis nannten das Euthanasie…..ist aber ein und das selbe!
…….Von Sucht woll`n wir dich nur befrei`n
und schlagen dir das Leben klein.
Hör zu du böser Kifferdreck
wir sperren dich in`s KZ weg.
Dort bei den Mördern,Schlägern Dieben,
lernst du unsre Hilf schon lieben!

Mathias
5 Jahre zuvor

Ohne Worte… Die GSTAPO hat hier wieder zu geschlagen.

Daniel
5 Jahre zuvor

Man sollte mal überlegen wer so alles Polizist wird.
Macht und Soziopathen, das ist wie Kot für Fliegen.
Immerzu Macht ausüben ohne Rücksicht für den Schaden anderer.