Sonntag, 4. Februar 2018

Mutmaßliche Cannabis-Gärtner freigesprochen

 

Prozess gegen zwei Delmenhorster endet mit Freispruch aus Mangel an Beweisen

 

 

Cannabis
Grafik: marker

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Lange hat’s gedauert, doch nun hat das Amtsgericht Delmenhorst einen Schlussstrich gezogen und zwei Angeklagte, die sich wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu verantworten hatten, ungestraft davonkommen lassen. Es geschah am 11. Oktober 2015, als Drogenfahnder die Wohnung der 25-jährigen Angeklagten heimsuchten und einem Indoor-Grow das Licht ausknipsten. Abgeerntet wurden 75 Pflanzen und 78 Stecklinge. Zudem konnten knapp 600 Gramm bereits geerntetes Cannabis sichergestellt werden. Insgesamt wurden knapp 1,5 Kilogramm des verbotenen Krauts beschlagnahmt. Für die Ermittler bestand kein Zweifel, dass der Hanfgarten gewerblich betrieben wurde.

 

Als Haupttäter in Frage kamen nur die Wohnungsmieterin und ein 24-jähriger Mitangeklagte, dessen Fingerabdrücke auf zwei mit Cannabis gefüllten Behältern nachgewiesen werden konnten. Dass es sich bei dem Grow um einen schweren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Paragraph 29a handelt, sollte die Untersuchung der Rauchware gerichtsfest machen. Nachgewiesen wurden schließlich 54 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC). Somit war der THC-Grenzwert für eine nicht geringe Menge, der bei 7,5 Gramm liegt, deutlich überschritten. Die Staatsanwaltschaft sah alle Voraussetzungen erfüllt, die Straftat mit aller Härte des Gesetzes zu ahnden und eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr in Aussicht zu stellen.

 

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

 

Doch es kam anders, als gedacht. Am Donnerstag vor Gericht bestritten die Angeklagten alle Vorwürfe. Sie hätten mit der „Cannabis-Plantage“ nicht im Entferntesten etwas zu tun gehabt und auch keinen illegalen Drogenhandel betrieben. Die angeklagte Hauptmieterin schwor Stein und Bein, die Wohnung untervermietet und von den illegalen Aktivitäten nichts gewusst zu haben. Den Namen des Untermieters verriet sie auf Nachfrage nicht. Auch der Mitangeklagte leugnete trotz der nachgewiesenen Fingerabdrücke auf den mit Cannabis gefüllten Behältern hartnäckig jegliche Mittäterschaft und ließ sich nicht dazu bewegen, mehr als nötig zu plaudern.

 

Die beiden nichtgeständigen Angeklagten brachten die Staatsanwaltschaft in die Bredouille, denn die Beweislage war schlichtweg zu dünn, um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hieb- und stichfest nachzuweisen. Es fehlte das entscheidende Indiz, ob die Angeklagten die Wohnung während der Zweckentfremdung jemals betreten hatten. Am Ende blieb der Staatsanwaltschaft die Peinlichkeit nicht erspart, als auf Freispruch zu plädieren. Der vorsitzende Richter und die Schöffen folgten dem Ankläger und entließen die beiden jungen Leute ungeschoren in die Freiheit.

 

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5 Kommentare
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Littleganja
6 Jahre zuvor

Die hatten wohl nen fähigen Anwalt

Rainer Sikora
6 Jahre zuvor

So etwas gelingt leider nur äußerst selten.Story muß auch wasserdicht sein.Wenn das Gras nicht so ein Verkaufsrenner wäre,würde man sich nicht so aufregen.Geld gibt es nur für Leute mit Berechtigungsschein für kassieren.

MoonPattern
6 Jahre zuvor

Hanf Macht Frei!

COSMO
6 Jahre zuvor

Applaus Applaus.
Geile Sache!

Lotus
6 Jahre zuvor

Mhhh schön(genüsslich),
es gibt also doch einen “guten Gott” irgendwo in diesem Universum XD
Aufjedenfall die Nachricht des Tages…
Peace Gruß an Alle