Montag, 11. Dezember 2017

Freistaat Bayern entschädigt Cannabis-Patienten

 

 

Polizeipräsidium München reguliert entstandenen Schaden durch rechtswidrige Vernichtung von Medizinalhanf

 

 

 

 

Eine tagesaktuelle Glosse von Sadhu van Hemp

 

 

Christoph N. ist Cannabis-Patient und hatte großes, sehr großes Glück, dass ihm Zivilfahnder der Münchener Polizei am 11. Mai nur ein paar Medizinalhanfblüten abknöpften. Gut und gerne hätte der Polizeieinsatz gegen die organisierte Haschgiftkriminalität in einer Tragödie enden können – wie seinerzeit im Juli 2014 in Burghausen: Damals sah sich ein Zivilfahnder gemäß seiner polizeilichen Aufgabenerfüllung ermächtigt, einem mutmaßlichen Kleindealer auf der Flucht von hinten in den Kopf zu schießen. Ein gewaltsamer Tod durch Polizistenhand, wie ihn der damals 33-jährige André Borchardt erfuhr, blieb Christoph N. erspart. Das Schicksal wollte es, dass er die Begegnung mit den Zivilfahndern überlebt – zum Leidwesen der bayerischen Landeskasse, die sich nach dem missglückten Polizeieinsatz mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 6,60 Euro konfrontiert sah. Am 27. November – nur eine Woche nach Eingang der von Christoph N. gestellten Rechnung – wurde der Betrag angewiesen.

 

Was war geschehen? Christoph N. saß an jenem Frühlingstag am Ufer der Isar und medikamentierte sich gerade mit Medizinalhanf. Plötzlich wurde er von einer Zivilstreife umzingelt, die ein schweres Verbrechen witterte und den Joint stante pede konfiszierte. „Der Polizeiausbilder ignorierte mein mitgeführtes Betäubungsmittelrezept, beleidigte mich als „Junkie“ und ließ mich und anwesende Unbeteiligte durchsuchen“, schildert der Cannabis-Patient den Willkürakt der Polizei. Die Leibesvisitation förderte keine illegalen Drogen, wohl aber 0,3 Gramm Medizinalhanfblüten zutage, die noch vor Ort von den Polizeibeamten „unbrauchbar“ gemacht wurden. Zurückgelassen wurde ein gedemütigter und verängstigter Cannabis-Patient, dem sein rechtmäßig erworbenes Medikament mal eben aus Lust und Laune von Amts wegen vernichtet wurde.

 

Dass der Polizeieinsatz im Stile einer räuberischen Erpressung Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gibt, kam Christoph N. zunächst nicht in den Sinn. „Nach dem Vorfall war ich wochenlang verängstigt und habe mich erst spät entschieden, Beschwerde einzureichen“, sagte er der Münchener Dependance des Deutschen Hanfverbandes. „Ich wollte nicht akzeptieren, dass Patienten zum Kollateralschaden einer ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdigen Jagd auf Cannabiskonsumentinnen werden und sich entweder entsprechend dem Wunsch einiger Beamten dauerhaft in Ihren Wohnungen verstecken oder regelmäßige körperliche Durchsuchungen über sich ergehen lassen müssen. Dass dabei auch noch Medikamente zerstört werden, ist gerade in Anbetracht der seit Monaten nicht sichergestellten Versorgung in den Apotheken einfach unerhört.”

 

Das Polizeipräsidium München teilte hinsichtlich des Vorfalls mit, dass die Überprüfung und Leibesvisitation des Cannabis-Patienten und seiner Begleitpersonen rechtmäßig gewesen sei, da in diesem Bereich des Isarufers „häufig gekifft“ werde und dieser somit ein „gefährliches Gebiet“ sei.

Kein Pardon also für gefährliche Menschen, auch wenn sie keine sind. Wen wundert es da noch, dass die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde folgenlos blieb? Nachdem die Abteilung „Interne Ermittlungen“ des LKA Bayern den Verdacht der ehrverletzenden Beleidigung auf Grund der Vielzahl der Zeugen nicht unter den Teppich kehren konnte, wurde der Staatsanwaltschaft die Aufgabe zuteil, den bayrisch-herzlichen Umgangston des Polizeibeamten mit zweierlei Maß zu messen. Das Verfahren wegen Beleidigung gegen den „Freund und Helfer“ mit der frechen Schnauze wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Doch ein Trost bleibt. Und das sind die vom Freistaat erstatteten 6, 60 Euro für die geraubte Medizin. Christoph N. will die bayerische Staatsknete dem Deutschen Hanfverband spenden.

 

 

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2 Kommentare
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Frankirat
6 Jahre zuvor

Ich bin ha der Meinung, daß öffentliche erniedrigung mit öffentlicher erniedrigung beantwortet werden sollte. Ich stelle mir da einen Vorgang vor, der ähnlich der öffentlichen Hinrichtung im Mittelalter gestalltet ist, nur ohne Hinrichtung! Beispiel, wenn zwei Zivis einen Patienten öffentlich zum Kriminellen degradieren ihn belridigen, erniedrigen, dann sollte man eine öffentliche entschuldigung auf einer bühne mit hunderten zuschauern zeigen, wie es sich anfühlt! Knie nieder, vor hunderten Schaulustigen und sprich ins Mikro: “Mein handeln war rechtswidrig und inhuman, ich schäme mich für mein assoziales und erniedrigendeshandeln und bitte um Verzeihung, ich werde nie wieder einen Patienten behelligen und werde an alle Institutionen die Cannabis Patienten helfen für ein jahr meinen gesamten Lohn spenden!” Das sollte reichen um eine gewisse hürde… Weiterlesen »

Thomas
6 Jahre zuvor

Es ist kein Wunder dass die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde erfolglos blieb. Schießlich hielten sich die Polizisten an die von Staatssekretären und Politikern ersponnenen Dienstvorschriften. Schimpft also nicht auf die Polizisten, sondern auf diejenigen auf deren Geheiß sich die Polizisten wie ungezogene Gören und Schläger verhalten. Richtet eure berechtigte Wut auf die Innenminister, denn die sind, wie ihre Vorgänger, für diese Zustände verantwortlich. Laßt die Politiker nicht mit bequemen Ausreden (Suchtmittel, gefährlich, internationale Verträge etc.) vom Haken, sondern klebt an deren Hacken und bringt Fakten, Fakten, Fakten. Wenn das nicht reicht steht der Klageweg auch noch offen. Auch wenn es nichts bringen mag, aber das schafft Öffentlichkeit und somit die Möglichkeit die Politiker vorzuführen. Wenn dann auch noch Polizisten immer wieder Remonstrationen… Weiterlesen »