Donnerstag, 16. November 2017

Coffeeshops in Amsterdam verlieren ihre Rechte auf frühe Öffnungszeiten

 

In der Nähe von Schulen erst ab 18:00 Uhr geöffnet.

 

Das Hanf Journal zu Besuch in Amsterdamer Coffeeshops
Foto: Archiv

 

Obwohl die Niederländer mit der spät gebildeten neuen Regierung nun endlich ihre Cannabispolitik von Widersprüchlichkeiten befreien wollen, ist nicht alles knallorange im liberalen Nachbarland. Noch im Sommer wurden Coffeeshops in Amsterdam von unbekannten Unruhestiftern beschossen und auch die Stadtverwaltung stellt sich immer wieder gerne quer, um den öffentlich agierenden Geschäftsbetreibern durch rechtliche Entscheidungen das Leben zu erschweren. Nach neuem Beschluss dürfen die Gras-Cafés nun erst ab 18:00 Uhr ihre Pforten öffnen, sollten sie sich in der Nähe von Schulen befinden: Coffeeshops in Amsterdam verlieren ihre Rechte auf frühe Öffnungszeiten.

 

Gestern bestätigte das höchste Verwaltungsgericht in Holland das Urteil eines Amsterdamer Bezirksgerichtes, das dem Bürgermeister alle Rechte zuteilte, Coffeeshops daran zu hindern ihren Geschäftsbetrieb vor 18:00 Uhr auszuführen, sollten sie sich innerhalb eines 250-Meter-Radius von Schulen befinden. Die Sichtbarkeit dieser Einrichtungen soll für Schüler reduziert werden, stimmten die Richter der Forderung der Stadtverwaltung zu und gaben der Stadt Amsterdam daher Recht auf Untersagung des Cannabishandels vom Morgen bis zum späten Nachmittag. Erst ab 18:00 Uhr dürfen betroffene Einrichtungen ihre Waren an die vorbeiziehenden Touristenmassen verkaufen, die dann bis 01:00 Uhr nachts die Möglichkeit haben sich gegen entsprechendes Entgelt ihre fünf Gramm Portionen Marihuana pro Shop abzuholen. Die Betreiber der Läden legten gegen die Entscheidung des Bezirksgerichtes Widerspruch ein, doch müssen sich jetzt mit einer Niederlage aus der höchsten Gerichtsetage Den Haags geschlagen geben. Schlimmer trifft es jedoch noch alle Besitzer von Coffeeshops in der Nähe von Spielplätzen, wo der zuvor noch geduldete Marihuanahandel künftig komplett eingestellt werden soll und somit nur dem Schwarzmarkthändler in die Hände spielt.

 

Dass diese neue niederländische Verbotspolitik auch für Alkoholausschank betreibende Wirtshäuser und Eckkneipen gilt – oder dortige Supermärkte mit Bierdosen im Kühlregal betrifft – darf trotz der öffentlich verstärkt stattfindenden Erkenntnis über die wesentlich schlimmeren Schäden des Nervengiftes von zum Vergleich bereiten Menschen aber natürlich nicht erwartet werden.

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2 Kommentare
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rainer sikora
6 Jahre zuvor

Immer weiter zurück mit den kiffern,ist die wahre Tendens.Von vorwärts kann ich nicht viel erkennen in den Schlagzeilen.

Mighty Mike
6 Jahre zuvor

Hätten wir ansatzweise holländische Verhältnisse wäre das natürlich verständlich und müßte akzeptiert werden. Die Schüler müssen etwass weiter laufen und die Kinder auf dem Spielplatz interessiert das sowieso nicht!!!