Mittwoch, 27. September 2017

Kein Jagdschein für Cannabispatienten

 

Diskriminierung dank Naturmedikamentengebrauch.

 

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

Deutschland ist lustig: Nicht nur das Wahlergebnis der Bundestagswahl drückt einem die Tränen aus den Augen, auch so manch getroffene Entscheidung von einzelnen Kleinbürgern stellt die Verhältnisse in Sachen Gerechtigkeit gerne einmal auf den Kopf. Während beispielsweise der eine Jägersmann hierzulande in Selbstjustiz handelnd Outdoor-Grower stellen darf, und dafür mit der Verdienstmedaille geehrt wird, bekommt ein Medizinalhanfpatient nicht einmal einen Jagdschein aufgrund seines Medikamentengebrauchs ausgestellt. Kein Jagdschein für Cannabispatienten lautet die offizielle Ansage aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich an einen 52-Jährigen, obwohl auf Aufforderung sogar ein entsprechendes psychologisches Zeugnis vorgelegt werden konnte und die Jagdprüfung zuvor bestanden wurde.

 

Auch trotz der Bestätigung seitens Medizinern, dass der Cannabis Patient Peter Jakobs zum Tragen einer Waffe befähigt ist – er führe beispielsweise auch Auto unter nicht mehr berauschenden Einfluss seiner Medikamente – stellt sich die zuständige untere Jagdbehörde quer und verweigert dem werten Herren die Ausstellung eines Jagdscheins. Obwohl laut Ärzten keine Leistungsdefizite vorlägen, hält der verantwortliche Sachbearbeiter dagegen – und der Kreis in dieser Entscheidung so eng zusammen, sodass selbst „Volksfreunde“ von eindeutiger Diskriminierung sprechen.

 

Ähnlich könnten die Situation allgemein auch langsam die regelrecht im Stich gelassenen Cannabispatienten verstehen, denen entweder ihr Rezept aufgrund ärztlicher Unwissenheit vorenthalten wird, die blockierende Krankenkassen erleben, oder die zum wiederholten Mal vom Apotheker aufgrund leerer Regale mit freundlichem Achselzucken empfangen werden. So kann man sich aktuell wirklich oft nur fragen, ob die Schritte in staatlich kontrollierte Vertriebswege von Cannabisware sowie Begutachtung dessen Nutzerkreises tatsächlich einen Segen oder nun doch eher einen Fluch darstellen.

 

Die zum Heulen komische Pointe scheint dabei jetzt nur noch, dass sich die Österreicher bei der Medizinalhanffreigabe ausgerechnet anhand der gemachten Erfahrungen ihrer deutschen Nachbarn orientieren wollen …

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4 Kommentare
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Fred
6 Jahre zuvor

Damit ist klar : Cannabis ist aktiver Tierschutz !

MK
6 Jahre zuvor

Mit dem Jagdschein und meiner Medizin habe ich auch Probleme mit dem hiesigen Landratsamt die Pointe zum Schluss, unser Landrat ist ein Grüner…der wohl einzige in Bayern…
Allerdings ist der Jagdschein nicht das einzige Problem das unser LRA mit mir oder meiner Medizin hat.
Es geht auch um angebliche mitteilungspflichten an Nachbarn und Vermieter, erziehungsfähigkeit, wo darf man seine Medizin einnehmen und wie, und der führerschein.

Positive Gutachten liegen zum Führerschein und Jagdschein auch vor…

Littleganja
6 Jahre zuvor

Mit 3 Promille schießt es sich besser auf wehrlose Tiere, die Empathie lässt dann auch mehr nach……..

rainer sikora
6 Jahre zuvor

Kiffer gelten als unzurechnungsfäig und unberechenbar.Gemeingefährlich.