Dienstag, 12. September 2017

Polizei bestellt 15 Kilogramm Cannabis

 

Verdeckter Ermittler verführt ahnungslose Möchtegerndealer zu schwerer Btm-Straftat

 

Cannabis
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Sadhu van Hemp

 

 

Es ist immer wieder die gleiche miese Masche: Ein Lockspitzel sucht sich ein Opfer, das dumm und einfältig genug ist, sich auf einen von der Polizei eingefädelten Cannabis-Deal einzulassen, um prompt hereinzufallen. Dieser faule Polizeitrick wurde Anfang des Jahres drei Kroaten zum Verhängnis, die laut Anklageschrift einen schwunghaften Drogenhandel in Heilbronn und Umgebung betrieben haben sollen. Seit Montag müssen sich die von der Polizei aufs Glatteis geführten Cannabisfachhändler in einem Schauprozess vor dem Landgericht Heilbronn verantworten.

Die Kammer hat sieben Zeugen, zumeist Polizeibeamte, und zwei Dolmetscher geladen. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Das Urteil soll voraussichtlich am 20. Oktober verkündet werden.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei 27- bis 31-jährigen Angeklagten vor, im Januar und Februar über 15 Kilogramm Marihuana von Kroatien nach Esslingen geschmuggelt und die bestellte Ware dem Lockspitzel geliefert zu haben. Allein dieser Tatvorwurf dürfte für eine hohe Haftstrafe genügen, da alle Zeugen Polizisten sind und tatbeteiligt waren.

 

Ein Hauptkommissar schilderte die Vorbereitungen des abgekarteten Spiels: Demnach habe der Polizeispitzel Ende Januar 4000 Euro aus der Staatskasse erhalten, um zunächst ein Kilogramm Marihuana von dem 27-jährigen Haupttäter zu erwerben. Der Deal habe auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Heilbronn stattgefunden.

Als der angefütterte Angeklagte „von sich aus“ weitere Cannabis-Lieferungen anbot, bei denen er „bis zu 20 Kilo“ zugesagt habe, sei der Lockspitzel wie geplant darauf eingegangen. Am 14. Februar war es dann soweit: Die Cannabis-Grossisten reisten mit 15 Kilogramm Haschgiftdroge an, und die Polizei hatte ihren großen Tag. Auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Ilsfeld schnappte die Falle zu. Die von der Polizei hereingelegten Amateurdealer wurden in Eisen gelegt und ohne Umwege ins Zuchthaus verbracht.

 

Statt zu schweigen, räumten die Angeklagten die Vorwürfe ein, was dem Schöffengericht die von der Polizei gewünschte Urteilsfindung immens erleichtert. Somit erübrigt sich auch die polizeifeindliche Frage, inwieweit die beteiligten Staatsdiener eine Mitschuld an der von ihr bestellten Straftat tragen.

 

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9 Kommentare
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Amokrider
6 Jahre zuvor

Sind die Kroaten doch selber Schuld wenn die so dumm sind und aufs schnelle Geld aus sind.Da kann man der Polizei doch nix vorwerfen,die suchen sich auch ihre Idioten.

mmmm
6 Jahre zuvor

Spicey

PedroKann
6 Jahre zuvor

Merke: Der Statt darf nicht als Dealer auftreten.

Egon
6 Jahre zuvor

Also ist das nun doch rechtens?

Ich dachte die Polizei darf solche Situationen nicht fingieren, da man es ja auch als Anstiftung zur Straftat sehen könnte?!

rainer sikora
6 Jahre zuvor

Rote Karte wegen groben Foul gibt es leider nicht.

Cerumen Cerumen
6 Jahre zuvor

Ich nenne das Anstiftung zu einer Straftat, definitiv nicht Legal

123456
6 Jahre zuvor

Cannabis ist nicht gefährlicher als alkohol und wird trotzdem so unter strafe gestellt und durch die 4000 Euro die die polizei dem dealer bezahlt hat und durch die 10.000de euro für die prozesskosten und die gefängniskosten werden einfach nur steuergelder weggeworfen.

Timo
6 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach ist es Anstiftung zur Straftat sogar vorsätzlich gehandelt wie die Staatsanwaltschaft sagen würde…
Trotzdem ändert es die Dummheit der Kroaten

Ralf
6 Jahre zuvor

@Egon
Die Polizei darf in Deutschland wenn es um Cannabiskonsumenten geht (nicht um Cannabis sondern um seine Konsumenten, sehr wichtig, da es auch immer wieder wichtig ist, daß es bei den Prohibitionskriegsverbrechern um die Eliminierung der cannabis konsumierenden Menschen und nicht des Materials “Droge” geht) , prinzipiell alles, vom begehen eigener Drogendelikte über Urkundenfälschung bis zum gemeinen hinterhältigen Mord, durch Kopfschuß von hinten.