Montag, 10. Juli 2017

Keine Gnade für Cannabis-Konsumenten in Zürich

 

Rechtswidrige Kifferjagd der Zürcher Polizei fordert immer mehr unschuldige Opfer

 

Cannabis
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Was dabei herauskommt, wenn sich die Exekutive nicht an das Gesetz hält, davon wissen die Hanffreunde in Zürich ein trauriges, sehr trauriges Lied zu singen. In keiner anderen Stadt der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden so viele Bußgeldbescheide wegen des Besitzes und Konsums von Cannabis ausgestellt wie in der Finanzmetropole am Zürichsee.

 

Die Verhaltensauffälligkeit der Stadtpolizei belegt die Kriminalstatistik, die für das Jahr 2016 insgesamt 1863 Bußgeldverfahren gegen ertappte Hanfsünder ausweist. Zum Vergleich: Im Kanton Bern sanktionierten die Ordnungshüter 203 kleine Kiffer, in Basel wurden 143 Opfer der Hanfprohibition mit einem Bußgeld abgewatscht. Das ergibt eine Quote von 4,7 Bußgeldverfahren pro tausend Einwohner in Zürich, in Basel liegt die Quote bei 0,74 und in Bern bei 0,19 Geldbußen.

Die fröhliche Kifferhatz der Zürcher Polizei lässt den Stadtkämmerer jubeln. Der fürsorgliche Dienst am kiffenden Bürger spült pro Pothead 100 Franken zuzüglich mehrerer hundert Franken Verwaltungsgebühren in die Stadtkasse.

 

Möglich macht diese Bußgelderpressung die etwas eigenwillige Interpretation des Betäubungsmittelgesetzes der Zürcher Polizei. Statt sich an Artikel 19b zu halten, beugt die Polizei die Rechtsvorschriften. Dabei gibt der Gesetzestext unmissverständlich zu verstehen, wie die Exekutive mit ertappten Hanfsündern umzugehen hat: „Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.“ (…) „10 Gramm eines Betäubungsmittels der Wirkungstyp Cannabis gelten als geringfügige Menge.“

 

Die Zürcher Stadtpolizei will den erheblichen Unterschied zu anderen Städten nicht erklären. Sprecher Marco Cortesi teilte auf Anfrage lediglich mit, er könne nur für die Stadt Zürich sprechen und die anderen Zahlen nicht kommentieren. Ebenso wird nicht dargelegt, wie die Polizei dazu kommt, sich wie Outlaws über die Legislative und Judikative hinwegzusetzen. Selbst das Urteil des Bezirksgerichts aus dem Jahr 2016 wird konsequent und in vollem Unrechtsbewusstsein ignoriert. Seinerzeit wurde per Gerichtsbescheid ein von der Polizeibehörde verhängtes Bußgeld aufgehoben, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das Repressionsopfer von der Polizei nicht beim verbotenen Konsum, sondern nur mit einer geringfügigen Menge Cannabis in der Tasche erwischt wurde.

 

Für die Grüne Gemeinderätin Elena Marti ist die Praxis der Polizei, sich über das Gesetz zu stellen, „unglaublich“. Zumal sie sich nicht vorstellen könne, dass in Bern weniger Marihuana und Haschisch im Umlauf seien. Die Ressourcen der Polizei seien grundsätzlich falsch eingesetzt, wenn kleine Kiffer mit Bußgeldern abgestraft werden. Für Marti gibt es nur eine Lösung, um das gesetzeswidrige Agieren der Polizei zu stoppen: „Cannabis gehört schleunigst legalisiert!“

 

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2 Kommentare
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Drunkfail
6 Jahre zuvor

Cannabis ,ist eine Medizin und nicht tödlich . Täglich Sterben in der Schweiz ,50 Menschen ,an Alkohol sowie an Tabak . Tabak und Alkohol-Werbung , in Filmen ,Videos , Musik , Theather , Literratur und Religion , füllt die Tresore der Evangelischen Volkspartei und die Friedhöfe, Kliniken und Kinderheime des Landes . Kein Alkohol , kein Fetales Alkoholsyndrom !

Ralf
6 Jahre zuvor

Was wurde damals dieser scheiß Bußgeldmist als Legalisierungsfortschritt gelobt, nicht aber von mir. Es ist mal wieder so gekommen wie ich das voraus gesagt habe. Die Schergen pervertieren das Gesetz zur reinen Abzocke, so sind die Schergen eben. Sie diskriminieren halt für ihr Leben gerne Cannabiskonsumenten, wird es legalisiert, nimmt man ihnen den Sinn ihres erbärmlichen Befehlsempfängerlebens.