Dienstag, 13. Juni 2017

Mortlers Ammenmärchen

 

Feuer auf Marlene Mortler

 

 

Beitrag von Hans Cousto

 

 

 

Anlässlich der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften betreffend Cannabis als Medizin am 7. Juli 2016 erklärte die Drogenbeauftragte Marlene Mortler: „Was wir auf internationalem Parkett fordern, das gilt selbstverständlich auch bei uns zuhause: Im Mittelpunkt der Drogenpolitik der Bundesregierung stehen nicht Zeitgeist, Vorurteile oder Ideologien. Worum es uns geht, das ist der Mensch und seine Gesundheit. Die Gesundheit der Menschen ist der Dreh- und Angelpunkt unserer Cannabispolitik. […] Den Menschen und seine Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen, heißt deshalb für mich auch, den Zugang zu Cannabis für all diejenigen zu erleichtern, denen Cannabis – und kein anderes Medikament – anhaltend helfen kann. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Cannabis an schwer erkrankte Patientinnen und Patienten verschreiben dürfen.

 

Als das Gesetz „Cannabis als Medizin“ vom Bundestag am 19. Januar 2017 einstimmig beschlossen wurde, erklärte Mortler: „Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, Cannabis in medizinischer Form an schwerstkranke Patienten auf Rezept abgeben zu können, bedeutet für viele Betroffene eine Entlastung. Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Möglichkeit, Medizinalcannabis in der ärztlichen Praxis einsetzen zu können, ist ein großer Schritt und steht für eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik.

 

Solche Worte waren Balsam in den Ohren der Patienten, ja sie hofften auf eine Verbesserung ihrer Situation. Doch schon kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 10. März 2017 mussten viele Patienten feststellen, dass sich ihre Situation nicht verbessert, sondern verschlimmert hat. Kostete ein Gramm Cannabisblüten für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes etwa 15 Euro, so verlangen Apotheker jetzt mehr als 22 Euro pro Gramm. Die aktuelle Preiserhöhung von knapp 50 Prozent wird mit dem neuen Status von Cannabisblüten begründet. Sie sind keine herkömmliche Fertigarznei, sondern wurden mit dem neuen Gesetz als verkehrsfähiges Arzneimittel eingestuft und werden deshalb als Rezeptursubstanz angesehen. Gibt ein Apotheker die Blüten einfach so an Patienten mit Rezept ab, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Apotheke muss die Blüten vor der Abgabe optisch und olfaktorisch begutachten und konsumfertig machen. Zu diesem Zwecke werden die Blüten von der Apotheke für 38,10 Euro pro fünf Gramm zerkleinert. Selbst Patienten, deren Arzt auf die Verordnung „unzerkleinert“ vermerkt, zahlen diese Gebühr.

 

Auch die angekündigte Kostenübernahme durch die Krankenkassen hat sich für viele Patienten als Ammenmärchen erwiesen. Zahlreiche Patienten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügten, sehen sich mit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen konfrontiert. Dies gilt insbesondere für Patienten in Berlin und Brandenburg, wo sich fast alle Inhaber/innen einer Ausnahmegenehmigung mit einem negativen Bescheid des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auseinandersetzen müssen. Ihnen bleibt nicht selten nur noch die Möglichkeit, gegen den MDK respektive gegen ihre Krankenkasse juristisch vorzugehen. Schwer kranke Patienten verdienen halt meistens nicht so viel Geld, dass sie sich das hochpreisige Cannabis aus der Apotheke leisten können.

 

Das neue Gesetz ist weit mehr eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen und Gutachter als ein Gesetz zum Wohl der Patienten. Erste Urteile wurden von den Sozialgerichten schon gefällt. So hat das Sozialgericht Berlin die Techniker Krankenkasse am 7. April 2017 verpflichtet, die Kosten für Cannabisblüten in einem Fall zu übernehmen. Zudem wurde die Krankenkasse verpflichtet, dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Es sei hier angemerkt, dass diese störrische Haltung der Krankenkassen nicht flächendeckend für ganz Deutschland gilt. Die AOK Nordwest beispielsweise lässt die Anträge von Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung erst gar nicht vom MDK prüfen und übernimmt die Kosten ohne weitere Gutachten anzufordern.

 

Die Aussage von Marlene Mortler, den Menschen und seine Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen, heiße deshalb auch, den Zugang zu Cannabis für all diejenigen zu erleichtern, denen Cannabis anhaltend helfen kann, gilt somit nur für Menschen, die das Glück haben, entweder so reich zu sein, dass sie sich das teure Cannabis in der Apotheke leisten können oder die das Glück haben, eine kulante Krankenkasse zu haben. Für alle anderen Patienten ist die Aussage der Drogenbeauftragten nicht mehr als ein Ammenmärchen.

 

Seit fast 20 Jahren prozessieren Patienten vor Gericht, damit sie ihre Medizin bekommen. Das neue Gesetz schafft hier für viele Patienten keine Verbesserung ihrer Situation, sie müssen wieder vor Gericht ziehen, um ihr Recht auf ihre Medizin einzuklagen. Das neue Gesetz ist für sie kein großer Schritt nach vorne und steht somit nicht für eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik. Für all diese Patienten sind die großspurigen Worte der Drogenbeauftragten nichts anderes als üble Propaganda die mit ihrer Realität nichts zu tun hat.

 

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Gasterl
6 Jahre zuvor

Geht mir auch so….Hatte meine Ausnahmegenehmigung. Und seither versuche ich meine Privatversicherung zur Kostenübernahme zu bewegen. Ich erhielt einen Fragenkatalog, den meines erachtens nichtmal Ärzte vernünftig beantworten können….denn welcher Arzt kann dezidierte Studien und deren Ergebnisse für diverse Krankheiten vorweisen auf Nachfrage? Wird diese Praxis auch bei Opiaten angewendet? Ich denke nicht. Für mich als Patient gilt: Mortler weg. Viel reden….aber das Gegenteil davon bewegen! Mir geht es schlechter als vorher Frau Mortler! Dafür danke ich Ihnen nicht! Ich bin gespannt, wie lange ich noch von Pontius bis Pilatus rennen muss, bis die Sache geklärt ist…und das habe ich damals scho für die Ausnahmegenehmigung gemacht. Aber scheinbar reicht das nicht…..nochmal von vorne. Reinste Schikane! Sowas nennt sich dann Rechtsstaat! Dass… Weiterlesen »

Andreas
6 Jahre zuvor

war klar, dass es so kommt. Die grenzdebilen Vollpfosten, die an der Erarbeitung solcher “Gesetze” sitzen sollten vielleicht mal ein Glas Sprit weniger saufen und sich auf das konzentrieren, was es zu schützen gilt, die Menschen und deren Gesundheit, nicht den Geldbeutel der aufgeblähten Krankenkassen, oder die dummdreiste “Meinung” der Machthaber, sprich Politiker. Nicht nur dass Cannabis als Medikament nicht bezahlt wird, auch Ärzte scheißen sich scheinbar in den Kittel wenn es um das Verschreiben geht. Dazu kommt, dass nicht jeder Arzt BTM Rezepte hat.
Es ist ein Trauerspiel und die einzige Antwort kann nur heißen: “Cannabis raus aus der BTM Liste”. Nur dann wird es wirklich gerecht zugehen.
Bis dahin kann ich nur noch kotzen!

Sascha
6 Jahre zuvor

Man will offensichtlich den Eigenanbau fördern. Wenn sich jemand sein Medikament nicht leisten kann ist er
faktisch gezwungen sich das illegal selber für unter 50c/g selber zu produzieren.
Wie man von 50c zu 22 Euro kommt – tja der neolineoliberale Staat ist ja auch so eine Art organisierte Kriminalität…offensichtlich.

rainer sikora
6 Jahre zuvor

Daran erkenne ich eine Lichtjahre weite Entfernung von der echten Cannabislegalisierung.Nach meinen Beobachtungen ist dies in Schland jetzt und auch später nicht zu erwarten.

Andreas
Antwort an  rainer sikora
6 Jahre zuvor

wie schreibt sich noch “BRD”? “Bananen Republik Deutschland”?

Drunkfail
6 Jahre zuvor

Cannabis ist eine Medizin und nicht Tödlich . Tabak + Cannabis ist Tödlich und es gehört gedisst und Verboten . Wo bleibt das “Cigarettes Madness ” ?

Gasterl
6 Jahre zuvor

@Drunkfail
Warum sollte man schon wieder etwas verbieten?!?! Wir kämpfen für die Legalisierung einer Pflanze und gleichzeitig forderst Du das Verbot einer anderen Pflanze? Warum? Wozu?
Wir sind freue Menschen und jeder soll bitte selbst entscheiden dürfen, was er seinem Körper zuführt und was nicht.

Kurt
6 Jahre zuvor

Zitat Mortler : “Im Mittelpunkt der Drogenpolitik der Bundesregierung stehen nicht Zeitgeist, Vorurteile oder Ideologien…” So wie ich das sehe, sind das bis auf den Zeitgeist alles genau jene Dinge, welche die aktuelle Drogenpolitik der Koalition ausmachen. Man könnte eigentlich nur noch lachen, wenn es doch Alles nur nicht so traurig wäre…

Ralf Hoyer
6 Jahre zuvor

Mein Gott Mortler! Mag ja sein daß Cannabis als Medikament gesetzlich überfälligerweise ‘legal’ ist bzw sein sollte. Fakt ist aber, daß die Krankenkassen ‘angehalten’ sind, jegliche Kostenübernahme zu verweigern u. Patienten de facto schlechter dastehen als vor dem ‘Gesetzesentwurf’: Die Kosten für Apotheken- Cannabis sind exorbitant gestiegen (5g 120€), da Apotheker meinen die terpenhaltigen Blüten zu grinden, was wohl JEDER besser kann da dadurch das ‘terpen- profil’ zerstört wird. Abgesehen davon ist eh die Nachfrage höher als geliefert werden kann! Bis zum Herbst?!? Die geplante Cannabis Agentur nimmt wohl seine Aufgabe wahr, geht bei der Produktion meines Wissens von absurden 6000 Patienten! aus- bis 2019! Hallo?, da waren wohl mal wieder die Schreibtischtäter am Werk. Selbst 600.000 Patienten sind wohl… Weiterlesen »

Ralf Hoyer
6 Jahre zuvor

BRDDR !
SCHUß MIT VOLKSVERARSCHE!!!!!