Samstag, 10. Juni 2017

16-jähriger Cannabis-Dealer wegen Mordes verurteilt

 

Prozess um tödlichen Marihuana-Deal endet mit langjähriger Jugendstrafe

 

Bild: Sadhu van Hemp

 

Die Tragödie, die sich am 24. September 2016 an einem Feldweg in Bonn-Bad Godesberg abspielte, ist juristisch aufgearbeitet. Am Donnerstag hat das Bonner Jugendschwurgericht den zum Tatzeitpunkt gerade mal 15-jährigen Schüler wegen Mordes und „Rauschgifthandels“ zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte habe „wegen einer Nichtigkeit einen vollendeten Mord in Kauf genommen“, begründete das Gericht den Schuldspruch. Der vorsitzende Richter ließ keinen Zweifel daran, dass der Nachwuchsticker in der Absicht handelte, die Straftat des Cannabisdeals mittels eines tödlichen Messerstichs ins Herz seines 18-jährigen Kunden zu „ermöglichen“.

 

Auslöser für die „Nichtigkeit“ war der Versuch des 18-jährigen Kunden, den jugendlichen Geschäftspartner abzulinken, indem er dem Grünschnabel die angebotenen 35 Gramm Cannabis wegnahm, ohne den ausgehandelten Preis in Höhe von 350 Euro zu bezahlen. Dieser Umstand spräche zu Gunsten des angeklagten Schülers, da es Anzeichen gäbe, so der Richter, dass der „Ermordete“ und sein 16-jähriger Helfershelfer durchaus geplant hätten, dem unterlegenen 15-jährigen Steppke das Gras abzunehmen.

Dieses „Anzeichen“ für eine „Strafmilderung“ war die Tatsache, dass der Kunde statt der für einen ordentlichen Geschäftsabschluss erforderlichen 350 Euro nur 20 Euro bei sich trug. Die Richter konnten „nachvollziehen“, dass sich der Beraubte von dem Räuber „betrogen“ fühlte und hinterher rannte, um sein Eigentum zurückzuerlangen. Dass bei dem anschließenden Gerangel, der Angeklagte ein Messer zog und seinem Kontrahenten den tödlichen Stich versetze, wollten die Richter jedoch nicht verzeihen.

Vielmehr sah das Gericht das in Juristenkreisen höchst umstrittene Mordmerkmal der „Ermöglichungsabsicht“ erfüllt, da der Messerstich dazu diente, eine Btm-Straftat zu begehen. Eine Anklage und Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Totschlags sah das Gericht als nicht gegeben, da der Angeklagte nicht in der irrigen Annahme handelte, dass Cannabis wie Bier und Kaffee ein legales Genussmittel ist.

 

Wie es auch sei, die Verurteilung wegen Mordes lässt Fragen offen. Doch eines ist angesichts dieser Tragödie und des zugefügten Leids klar wie Kloßbrühe: Messer, Gabel, Schere, Licht ist für kleine Dealer nicht.

 

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6 Kommentare
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Cosmo
6 Jahre zuvor

Der letzte Satz ist doch recht zynisch. Dennoch wurde der Junge man zu recht bestraft. Die Frage, die man sich Stellen kann ist, ob dies auch so abgelaufen wäre, wenn Cannabis legal wäre. Dann wäre es nicht um Cannabis, sondern um Pillen oder sonst etwas gegangen, denn der Junge man wollte Geld verdienen.
Die nächste Frage ist, ob es passiert wäre, wenn alle Drogen legal wären. Dann würde es um etwas anderes gehen, denn er wollte Geld verdienen. Somit lässt sich nicht daraus ableiten, dass dieses Unglück in einer legalen Situation nicht passiert wäre. Dies wurde ja schön in der letzten Folge N421 der Exzessiv-News dargestellt. Reine Selbstjustiz.

Berry
6 Jahre zuvor

Der Täter hatte wohl die falsche Herkunft. So einfach isses.

hans
6 Jahre zuvor

Totschlag oder Mord!? Hin oder her!?
6,5 Jahre ist zu wenig für so eine Aktion. Dieser Makel sollte dem Täter nach Entlassung auf die Stirn tätowiert werden.
“Ich habe für 350,- Euro einen Menschen getötet!”

Bad Godesberg mal wieder in den Schlagzeilen.

Ralf
6 Jahre zuvor

@hans Der Täter war ein Kind, und 6 1/2 Jahre sind schon 2/3 der Höchststrafe für Jugendliche. Der Junge war blöd, aber er hat nicht vorsätzlich gehandelt. Der Deal war zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen, den das illegale Gut war schon übergeben. Spätestens hier hätte der 18-jährige die Ware wieder zurückgeben können, hat er aber nicht, also war er doch derjenige der durch sein Handeln die Tat (des abgebens von unerlaubten Genussmitteln) erst möglich gemacht hat, und nicht der 15-jährige der diese Handlung rückgängig machen wollte. Trotzdem ist die Strafe wenigstens nicht überzogen. Der 15-jährige kann nach etwas mehr als 4 Jahren wieder rauskommen wenn er keinen Mist baut. Das hätte man aber eben auch für Totschlag geben können ohne… Weiterlesen »

Ralf
6 Jahre zuvor

@hans
Und was tätowieren wir eigentlich dem Mörderbullen von Andre B. auf die Stirn? Vielleicht: Ich habe einem unschuldigen Menschen von hinten kaltblütig eine Kugel in den Kopf geschossen?