Dienstag, 30. Mai 2017

Schüler tötete Schüler wegen 35 Gramm Cannabis

 

Mehrtägiger Prozess wegen Mordes in Bonn

 

Bild: Sadhu van Hemp

 

Seit letzter Woche muss sich ein 16-jähriger Kleindealer vor dem Bonner Jugendschwurgericht verantworten, weil er am 24. September vergangenen Jahres einen 18-jährigen Schüler in Godesberg mit einem Messerstich ins Herz tötete. Der Prozess findet aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

Der 16-jährige Realschüler, der in Untersuchungshaft sitzt, hat zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt: „Das wollte ich nie im Leben, dass der stirbt.“ Der Messerstich tue ihm furchtbar leid. „Ich wollte nur mein Gras zurückhaben.“ Der Staatsanwalt sieht das jedoch etwas anders und spricht von Mord: Der Täter habe demnach getötet, um eine andere Straftat, also den Drogenhandel, zu ermöglichen.

 

Was war geschehen?

 

Täter und Opfer hatten sich am Abend des 24. September 2016 zu einem Deal verabredet, bei dem die geringe Menge von 35 Gramm Marihuana den Besitzer wechseln sollte. Nachdem der jugendliche Grasdealer in das Auto des 18-Jährigen und dessen ebenfalls 16-jährigen Freundes gestiegen war, fuhr das Trio zu einem abgelegenen Feldweg, um auf einer Parkbank den Handel perfekt zu machen. Doch nach dem Abwiegen der Ware, soll der 18-Jährige plötzlich das Gras an sich gerissen haben und ohne zu bezahlen zu seinem Auto gelaufen sein – gefolgt von seinem 16-jährigen Freund.

Das wollte der Angeklagte, der sich um die ausgehandelten 450 Euro betrogen sah, nicht auf sich sitzen lassen. Er nahm die Verfolgung auf und holte den Räuber und seinen Kompagnon ein. Doch der 18-Jährige verweigerte die Herausgabe der geraubten Ware. Die Folge war ein Handgemenge, bei dem der 16-jährige Grasdealer sein Messer zückte und dem Widersacher den tödlichen Stich ins Herz versetzte.

 

Der Messerstecher und der Kumpel des Opfers begriffen zwar den Ernst der Lage und alarmierten die Feuerwehr, doch da sie nicht wussten, wo sie waren, konnten sie keine präzise Ortsangabe machen. Die Rettungskräfte benötigten bis zur Ankunft am Tatort zwanzig Minuten, doch da war der Schüler bereits verblutet. Die Reanimation durch den Notarzt und eine Notoperation in der Uniklinik Bonn blieben erfolglos. Ohne noch einmal das Bewusstsein zu erlangen, verstarb der 18-jährige Bad Godesberger Gymnasiast einen Tag später.

 

Noch vor Eintreffen der Rettungskräfte war der Angeklagte geflüchtet. Doch vergeblich. Der Freund des Getöteten kannte den Namen des Täters, so dass dieser noch am selben Abend festgenommen werden konnte.

Wie das Gericht nach dem ersten Prozesstag mitteilt, habe der angeklagte 16-Jährige keine kriminelle Vorgeschichte. Allerdings rauche er seit dem zwölften Lebensjahr Cannabis. Der familiäre Hintergrund ist eher tragisch: Die Mutter ist seit Jahren schwer krank, und die Pflege hat der Vater übernommen. Die Folge waren Arbeitslosigkeit des Vaters, finanzielle Nöte und kaum Zeit für die Erziehung des Sohnes.

 

Der 16-jährige Freund des Opfers verlor im Zeugenstand wiederholt die Fassung und brach bei der Schilderung des Tatgeschehens in Tränen aus, so dass die Verhandlung unterbrochen werden musste. Der Prozess wird fortgesetzt und in der Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe für den jugendlichen Täter enden.

 

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4 Kommentare
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Revil O
6 Jahre zuvor

Kann man sehen wie man will.
Hätte der Getötete nicht versucht den anderen so mies zu bescheissen wäre er wohl noch am Leben.
Selbst Schuld!!!!!
Und zeigt doch dieses Beispiel das solch Aktionen bei einem regulierten Markt eher weniger passieren sollte.
Somit kann man das Opfer auch als einen weiteren Drogenpolitiktoten sehen.

Michael
6 Jahre zuvor

Ja die miesen Abzocker..dumm gelaufen…
Der arme 16 jährige Dealer ,muss nun mit der Schuld leben einen Menschen getötet zu haben….

Decdex
6 Jahre zuvor

Unfassbar! Da wird hier ernsthaft dem Getöteten die Schuld gegeben. Betrug rechtfertigt in keiner Weise einen kaltblütigen Mord mit Geldgier als Beweggrund. Ich hoffe der Mörder bekommt die Höchststrafe.

Ralf
6 Jahre zuvor

Das war kein kaltblütiger Mord denn die Tat war nicht geplant, also ist es höchstens Totschlag. Da es aber vorher ein Handgemenge gab, war der Abgezockte da es ja zwei gegen einen waren, was von den beiden auch sicher so geplant war, sogar in der unterlegenen Position, was das Ganze in die Nähe einer Notwehrsituation bringt. Mit Sicherheit trifft den Getöteten und seinen Freund ein erhebliches Maß an Mitschuld, denn was passiert wäre wenn die beiden den 16-jährigen am Boden gehabt hätten, kann auch keiner sagen. Insgesamt solte man diese Sache nicht so aufbauschen wie das wahrscheinlich dieser bescheuerte Richter wieder tut, denn es ist ja das teuflische Haschgift im Spiel. Da ist ein Raub in die Hose gegangen und… Weiterlesen »