Dienstag, 11. April 2017

„Cannabis Medizin-Gesetz“ Sonderausstellung

 

 

Aktuelle Sonderausstellung erläutert die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis

 

 

Im Hanf Museum eröffnete am 01. März 2017, genau 10 Tage vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Sonderausstellung „Cannabis Medizin-Gesetz“. Die vollständige Gesetzesüberschrift lautet „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“. Klingt spröde, ist aber so. Denn die Änderung betrifft nicht nur das Betäubungsmittelgesetz sondern auch die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, das Grundstoffüberwachungsgesetz und sogar einen Absatz im Sozialgesetzbuch – also eine Menge zu ändern.

 

Möglicherweise liegt es daran, dass das Gesetz erst am 10. März in Kraft getreten ist und nicht wie erwartet zu Anfang des Monats. „Diese Verzögerung ist der Grund, warum die Sonderausstellung noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung eröffnet hat“ sagt Rolf Ebbinghaus vom Hanf Museum. Seitdem das Gesetz am 19.01.2017 beschlossen worden ist, hat eine kleine Gruppe daran gearbeitet, Inhalt und Aussage der Neuerungen in einer Sonderausstellung zu präsentieren. Auf Tafeln wird mit Texten und Bildern anschaulich dargestellt, was die Gesetzesänderung besagt und wen sie betrifft. Die bisherige Handhabe wird angerissen und auch warum es für Pharmazeuten ungewöhnlich ist, Pflanzenteile zu verschreiben.

 

Zeitgleich zu der Sonderausstellung „Cannabis Medizin-Gesetz“ gingen 1000,-€ Spende von Bam Bam Bhole ein. „Die Spende steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Sonderausstellung“, so Rudolf Petrasch, Geschäftsführer der Bam Bam Bhole GmbH „doch wenn diese damit ermöglicht wird, freut mich das genau so, als wenn das Geld in die Dauerausstellung einfließt.“ Bam Bam Bhole ist langjähriger Quadratmeterpate und unterstützt das Hanf Museum seit geraumer Zeit mit kleineren und größeren Geldbeträgen.

 

Die Sonderausstellung wird bis Ende April zu sehen sein und bei anhaltendem Interesse verlängert werden.

 

Was: „Cannabis Medizin-Gesetz“ Sonderausstellung

Wo:  Hanf Museum, Mühlendamm 5, 10178 Berlin Mitte, www.hanfmuseum.de

Wann: noch bis Ende April 2017

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2 Kommentare
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Chef
6 Jahre zuvor

Historisch !!!

Keine Strafen für freie Menschen !

Ralf
6 Jahre zuvor

Die Gesetze dieser dämlichen Politverbrecher interessieren mich einen feuchten Schei.dreck! Diese lächerlichen korrupten Popanse können Gesetze machen wie sie wollen sie sind dafür schon lange disqualifiziert. Ich respektiere ausschließlich meine eigenen die nichts weiter als die Menschenrechte zur Grundlage haben.