Montag, 6. März 2017

Mit THC im Kopf wäre das nicht passiert

 

Teenager wegen illegalen Besitzes von 5,4 Gramm Cannabis verurteilt

 

Bild: Archiv

 

Sadhu van Hemp

 

Der Irrsinn der Hanfprohibition manifestiert sich nirgends so deutlich wie in Bayern. Keine Kosten und Mühen werden gescheut, um dem Betäubungsmittelgesetz unter blauweißem Himmel Geltung zu verschaffen. Selbst für Bagatelldelikte werden große Geschütze aufgefahren – wie letzten Donnerstag im oberbayerischen Wolfratshausen, als es darum ging, eine 19-jährige Bankkauffrau wegen illegalen Cannabisbesitzes abzuwatschen.

Was in den Niederlanden undenkbar und oberhalb des Weißwurstäquators nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt worden wäre, nahm das Amtsgericht Wolfratshausen zum Anlass, um sich und anderen Nutznießern des Hanfverbots auf Kosten der Steuerzahler unnütze Arbeit zu machen. Und so musste eine junge Frau auf der Anklagebank Platz nehmen, die im Grunde genug damit gestraft ist, Opfer der eigenen Blödheit und Charakterschwäche geworden zu sein.

 

Was war geschehen?

 

Im November vergangenen Jahres sah sich die 19-Jährige aus dem Nordlandkreis veranlasst, nach München zu reisen und ihrem früheren Freund auf die Bude zu rücken, um Schulden in Höhe von hundert Euro einzutreiben. Inwieweit das der einzige Grund des Blitzbesuches war, blieb vor Gericht ungeklärt, wohl aber war die junge Frau auf Krawall gebürstet. Nachdem die Taschenpfändung beim Ex-Freund ergebnislos verlaufen war, weigerte sich Gläubigerin, die Wohnung ohne das geschuldete Geld zu verlassen. Doch alles Geschreie und Gekreische führte nur dazu, dass der Streit in Hangreiflichkeiten ausartete. Dabei riss der Mann der nicht mehr zu bändigen Ex-Freundin einen Ohrring aus dem Ohrläppchen und flüchtete sich anschließend auf den Balkon. Daraufhin versuchte die Frau, den Verflossenen auszusperren. „Ich hatte Angst, dass er mir etwas antut.“ Doch bei dem Versuch, die Balkontür zu verriegeln, ging diese zu Bruch. Um den Amoklauf der Furie zu beenden, händigte der Mann als Pfand für die Schulden ein Tütchen Cannabis mit dem Bruttogewicht von 5,4 Gramm aus, das sogleich im BH der Frau verschwand, aber leider nicht zur Entspannung der Lage beitrug.

 

Inzwischen hatte der Streit, der sich wie ein Lustmord angehört haben muss, Nachbarn veranlasst, die Polizei zu alarmieren. Und die kam dem zankenden Pärchen wie gerufen. Beide eilten dem Streifenwagen entgegen, um die Angelegenheit amtlich klären zu lassen. Und so kam es, wie es kommen musste: Die voll ausgereifte Oberbayerin griff ins Dekolleté, fingerte das Tütchen Gras heraus und warf es dem Ex-Freund mit den Worten vor die Füße, dass er sein Zeug doch behalten solle. Vor Gericht gab sie zu, sich gewünscht zu haben, dass sich die Polizei ihren Freund vorknöpft.

 

Blöd nur, dass die Polizisten den Hanfbesitz ihr zuschrieben. Und so landete die etwas sehr eigenwillige junge Dame vor dem Kadi – und das nicht zum ersten Mal: Bereits im August 2016 war sie wegen Verstoßes gegen das Hanfverbot zu einer 500-Euro-Strafe mit der Auflage, sich regelmäßigen Drogentests zu unterziehen, verurteilt worden. Dass das Gericht für bayerische Verhältnisse diesmal Gnade vor Recht ergehen ließ und nur eine erneute Geldstrafe von 500 Euro und keine Arreststrafe verhängte, war dem Umstand geschuldet, dass die angeordneten Drogentests negativ ausgefallen waren, was darauf schließen lässt, dass die Delinquentin clean ist.

 

Dass sich dieses „Clean-sein“ eher nachteilig auf das Wesen der jungen Frau auswirkt, hat das Gericht leider nicht gewürdigt. Sonst hätte der Richter vielleicht die Notwendigkeit gesehen, dem explosiven Fräulein die Auflage zu erteilen, sich zur Entspannung des überreizten Nervenkostüms vom Hausarzt ein Rezept für das Beruhigungsmittel Hanf verordnen zu lassen.

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