Freitag, 10. Februar 2017

Bundesrat behandelt das Cannabis als Medizin Gesetz

 

Erste Sitzung im neuen Jahr hat auch Hanf zum Thema.

 

 

Heute um 9:30 Uhr beginnt die erste Sitzung des Bundesrates in 2017. Über 100 Punkte wollen von den Vertretern der Bundesländer besprochen werden, die von Sicherheitsfragen bis LKW-Maut reichen. Doch das Zusammentreffen hat auch Hanf zum Thema: Der Bundesrat behandelt das Cannabis als Medizin Gesetz.

 

Nachdem der Bundestag am 19.01.2017 endlich die wichtige Entscheidung traf, Cannabis als Medizin künftig einfacher verfügbar, besser verschreibbar und leichter einsetzbar zu machen, muss sich am heutigen Tag der Bundesrat nochmals mit der Gesetzesänderung auseinandersetzen. Punkt Sechs der 953. Sitzung des Bundesrates beinhaltet die Schritte zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften und ist im Klartext eindeutig nur mit Cannabisthematik gefüllt.
Die Normierung der Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten und Extrakten, die Übernahme der Kosten durch Krankenkassen sowie der genehmigte Anbau der Medizin sind kurzgefasst die Inhalte der Gesetzesänderung. Im Detail gibt es dagegen Informationen über kleine Änderungen im Wortlaut, des vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesentwurfs, sowie die Regeln der kommenden Verschreibungsoptionen für alle Mediziner.

 

Das Cannabis als Medizin Gesetz klärt die einsetzenden Änderungen im Paragrafen “§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung” wie folgend auf:

 

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Canna-
bis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

 

1. – eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

 

a) nicht zur Verfügung steht oder

 

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

 

2. – eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

 

Eine eindeutige Entscheidung im Sinne der Patienten wird seitens des föderativen Bundesorgans von allen Beobachtern erwartet. Cannabis ist Medizin – das gehört gesetzlich gesichert.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

7 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins ;-)
7 Jahre zuvor

Sobald das Gesetz da ist werden wir eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das raten wir vielen Betroffenen. 🙂 Arbeitet zusammen… Frank Tempel und Sven Schlesinger von DER LINKEN kennen die Hintergründe -> https://hanfjournal.de/2017/01/27/arbeiten-bei-der-cannabisagentur/#comment-13741

Es bleibt spannend! Vielen lieben Dank und ganz tiefe Verneigung an alle die Menschen die uns helfen. Ob in der Öffentlichkeit oder im Stillen. Ganz lieben Dank und tiefste Verneigung und Respekt vor EUCH allen. 🙂 Danke.

Bleibt gesund und seid gut zueinander 😉 auf der ganzen Welt

Candy
7 Jahre zuvor

Ach, es wär zu schön. Interessant wäre es auch, dann in einiger Zeit etwas über die Verschreibungswilligkeit der jeweiligen Ärzte zu erfahren.
Auch in meinem persönlichen Fall bleibt es spannend.

Candy
7 Jahre zuvor

Noch eine Frage an alles Leser/innen,

habe am 15.02. wieder einen Termin bei meinem Neurologen, es geht um ein neues Antidepressivum, weil ich seit über 25 Jahren an Depressionen leide. Habe aus jeder Gruppe schon Medikamente genommen und würde es gern mit Cannabis in hoher Qualität (kein Straßenstandart) versuchen. Im Oktober zeigte sich selbiger Arzt offen dafür, fürchtete aber Unannehmlichkeiten, weil es seiner Meinung nach für meine Indikation nicht erlaubt ist.
Würdet ihr es jetzt nochmal ansprechen, weil wenn ich es richtig verstanden hab, ist das Gesetz erst nächsten Monat gültig?

Rainer Sikora
7 Jahre zuvor

Meine Freundin hat den höchsten denkbaren Depressionsgrad im Moment der von Psychater und Psychotherapeut seit vielen Jahren erfolglos behandelt wird.Hinzu kommen ebenso hochgradige Zwangsstörungen.Obwohl sie Anspruch auf Cannabisversuche hätte (sie kifft nicht)glaube ich nicht das sie es ohne weiteres kriegen würde,weil der Arzt noch nicht mal Ahnung von Cannabis als Medizin hat,Außerdem hat meine Freundin Angst sie würde davon nur zunehmen(Freßtrip)und sonst keine Wirkung verspüren.

Cosmo
7 Jahre zuvor

An alle Patienten.
Es geht meiner Meinung klar hervor, dass Cannabis dann verschrieben werden kann, wenn eine Verbesserung des Krankheitsverlaufes zu erwarten ist. Dabei spielt die Art der Krankheit keine Rolle. Dies ist im Gesetz nicht definiert. Es geht nur um die Frage, ob die Krankenkasse in den speziellen Fällen die Kosten übernimmt. Ansonsten muss man selber zahlen.

Candy
7 Jahre zuvor

@Rainer Sikora Wenn deine Freundin selbst nicht möchte und sogar Angst davor hat, wird es vielleicht auch nichts bringen. Ist mir aber schwer verständlich, dass man nicht nach jedem Strohhalm greift, wenn`s einem so schlecht geht. Aber klar, dass es nicht für jeden das ultimative Mittel ist. Auch bei mir bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob es reicht (vemutlich eher nicht), aber es würde mir den Alltag etwas erträglicher machen, was ja auch schon mal ein Gewinn wäre. Von der schlaffördernden Wirkung abends mal ganz abgesehen. Das glaub ich dir, dass manche Ärzte davon gar keine Ahnung oder ein völlig verfälschtes Bild haben. Aber ich glaube auch, dass viele Ärzte darunter sind, die den Patienten wirklich helfen wollten… Weiterlesen »

U-G
7 Jahre zuvor

Der Artikel, vielmehr die Reaktionen der Kommentare von Usern die hilflos umherirren, tja so wie ich, würde es der Gesetzgeber nachvollziehen, wäre eine Pflanzengröße von 3 Metern grad die Dimension erfüllen, die die Pflanze noch nicht von 4-5 Meter erreicht hat…Grower wissen von der Möglichkeit der Höhenwachstums… Was geht ab und was geht ab der Angstmachung man wird Heroinsüchtig????

Ich piss den Bundestagsabgeordneten an… die das Leid der Menschen nicht erkannt haben… Unwahrheiten…Aber der Kampf geht weiter…all Right….and Fight…Nix AFD nix Salafisten fisting and go…

Cannabis in eurem Abgeordneten-Po….HIGH and FLIGHT…Liebe LUTSCHER und PERVITIN_NUTZER…

DAMIT ist VIELES gesagt und nichts VERTAGT!!!