Montag, 6. Februar 2017

Das Gesetz zu Cannabis als Medizin

 

Das Gesetz zu Cannabis als Medizin: Die wichtigsten Etappen der Widerspenstigen Zähmung

 

 

von Dr. med. Franjo Grotenhermen

 

Diese Zähmung, dieses lange juristische und politische Ringen um Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten in Deutschland war keine Komödie, wie „Der Widerspenstigen Zähmung“ von William Shakespeare, sondern war für allzu viele eine Tragödie.

 

Der Kampf währt nun fast 20 Jahre und begann mit einer von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. initiierten und finanzierten Verfassungsbeschwerde durch acht Patienten am 14. Dezember 1999. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 20. Januar 2000 einen Beschluss, nach dem Patienten bei der Bundesopiumstelle des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabis beantragen können. Davon haben mehr als 100 Patienten Gebrauch gemacht. Darunter war auch ein Rechtsanwalt, der an multipler Sklerose litt. Alle Anträge wurden durch die Bundesopiumstelle mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Verschreibung von Dronabinol/THC, das allerdings von den Patienten selbst bezahlt werden musste, abgelehnt. Mehrere Patienten klagten gegen diese Ablehnungen vor den Verwaltungsgerichten. Am 19. Mai 2005 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht das BfArM den Antrag des MS-Patienten erneut zu prüfen.

 

Dieses Urteil führte schließlich zu den ersten Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisextrakten und Cannabisblüten. Die erste Erlaubnis wurde am 9. August 2007 einer MS-Patientin erteilt. Seither können Patienten einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz bei der Bundesopiumstelle stellen, mit dem Ziel einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt. Dabei muss der behandelnde Arzt darlegen, dass Standardtherapien nicht ausreichend wirksam waren oder ausgeprägte Nebenwirkungen verursachten, sodass ein Therapieversuch mit Cannabisprodukten indiziert war. Häufig hatten die Antragsteller bereits festgestellt, dass eine Therapie mit Cannabis ihre Leiden linderte. Nach Angaben der Bundesopiumstelle besaßen im Dezember 2016 exakt 1004 Personen eine solche Erlaubnis.

 

Da sich viele Erlaubnisinhaber die Cannabisblüten aus der Apotheke, die pro Gramm 12–24 €, gelegentlich auch mehr kosten, allerdings nicht oder nicht in dem medizinisch erforderlichen Umfang leisten konnten, beantragten einige den für sie finanzierbaren Eigenanbau von Cannabispflanzen für die eigene medizinische Versorgung. Diese Anträge wurden von der Bundesopiumstelle sämtlich abgelehnt. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2014 mehreren Antragstellern das Recht auf einen Eigenanbau zugestanden hatte, war absehbar, dass auch das Bundesverwaltungsgericht seiner Linie treu bleiben würde und schwerkranken Bundesbürgern einen bezahlbaren Zugang zu Cannabisprodukten eröffnen, und wenn es keine Alternative gibt, den Eigenanbau erlauben würde.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2016 sorgte dann auch dafür, dass einem MS-Patienten, der bereits 1999 an der Verfassungsbeschwerde beteiligt war, am 28. September 2016 als erstem Patienten in Deutschland eine Genehmigung zum Anbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke erteilt wurde.

 

Parallel mit dieser juristischen Entwicklung gab es in den vergangenen Jahren eine zunehmende, wenn auch nicht immer ganz freiwillig entwickelte Offenheit aller im Bundestag vertretenen Parteien hinsichtlich der Notwendigkeit, Patienten einen Zugang zu einer Therapie mit Cannabisprodukten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten zu eröffnen. Als Alternative zum Eigenanbau legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der vorsah, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung mit Cannabisprodukten zu finanzieren. Dieser Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung am 28. Juni 2016 in den Bundestag eingebracht und dort am 7. Juli in erster und am 19. Januar 2017 in zweiter und abschließender Lesung beraten. Das Gesetz soll nach Aussage der Bundesdrogenbeauftragten im März 2017 in Kraft treten.

 

 

 

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12 Kommentare
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Gasterl
7 Jahre zuvor

Danke für die Zusammenfassung – mir war nicht bewusst, dass einige Patienten schon so lange kämpfen. Ich bin erst sehr spät dazu gekommen. Letztes Jahr bekam ich meine Ausnahmegenehmigung…und ich bin heilfroh – vor allem jetzt, nachdem ich weis, dass ich meine Medizin bald in vollem Umfang nutzen kann (konnte und kann ich mir bisher selbst nicht leisten).
Danke Herr Grotenhermen für Ihr stetigen Engagement!

Rißmann M.
7 Jahre zuvor

Danke auch von mir.. ich bin auch sehr spät dazugekommen u habe seid Anfang letzes Jahr die Ausnahmegenehmigung schwer erkämpft.. Anfänglich vor ein paar Jahren, glaubte ich noch nicht daran…
Selbst jetzt fällt es mir noch schwer das ganze zu realisieren.. Danke an alle Beteiligten…
Und ebenfalls vor allem, großen Dank an Herrn Grotenhermen für all seine Anstrengungen u Engagement!
M.R.

Philip J Cenedella
7 Jahre zuvor

Thank you for everything you have done to progress this issue Doctor!! As an advocate in California in the ’90s, I know how important it is for people of your stature to state the facts. Keep up the good work! – Phil

http://www.Phil420.com

Michelle K.
7 Jahre zuvor

Das nichtzustimmungspflichtige Gesetz wird als Nächstes in der 953. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2017, Beginn: 9:30Uhr beraten. Ab wann können Ärzte entsprechende Rezepte ausstellen? Wie ist das genaue Vorgehen? Ich bin aktuell als Schmerzpatientin auf das sehr teure Dronabinol angewiesen und möchte gerne so schnell wie möglich auf die neue Regelung umstellen. Meinen nächsten Termin beim Facharzt habe ich in zwei Wochen. Kann er dann bereits ein Rezept austellen, das ich nach dem 1. einreiche? Oder muss ich nicht vielmehr vorher Unterlagen erstellen die ab dem 1. März bei meiner Kasse eingereicht werden können?? Leider finde ich, trotz intensiver Recherchen, nirgendwo Hinweise darauf, wie Patienten die bereits THC-basierende Medikamente nutzen, aber über keine Ausnahmegenehmigung verfügen, den Übergang am besten organisieren… Weiterlesen »

U-G
7 Jahre zuvor

Bin grad vom Darten gekommen und sehe diesen geilen Artikel von Herrn Dr. Franjo Grotenhermen, einer der aufklärenden Ärzte und Spezialitst in Sachen Cannabis per Krankenstein. Leider haben wir Gesetze in der EU und vorallem in good olde oder alte “GERMENAY” wie “Frankensteins Junior” kein Plan mit der “Kiffenden Gemeinde”…. Ich bin mir sicher Michelle K. bei Herrn Doktor Franjo Grotenhermen bekommen Sie Gehör und auch Hilfe. Gurgeln oder an die Redaktion von Hanfjournal ne E-Mail schicken und Antworten auf deine Fragen kommen bestimmt!! Nur Mut!!! Tja, kein Schalke Bier für mich beim sowieso-Dealer, drum trink ich leider “War-Steiner” ironischer Weise “Kriegs-Bier” und Feier erstmal ab!!! Hanfige Grüße und Dank an den Herrn Doktor Franjo Grotenhermen and Free Hemp for… Weiterlesen »

U-G
7 Jahre zuvor

Anerkennungslieder von Musikern aus den 80-igern für Herrn Dr. Franjo Grotenhermen sind einmal “Tunnel of Love” und “Money is for Nothing” von deen Dire Straits… bitte schön Herr Dr. nur für Sie und für alle Menschen der Vernunft…um welche Zeit sie auch immer das hören…genießen Sie…lächeln auf die Wangen….und ab dafür…

https://www.youtube.com/watch?v=GrDK0UoAkfY

und als zweites hochrespektables….an Sie…

https://www.youtube.com/watch?v=wTP2RUD_cL0

Weiter Kämpfen und Danke….!!!!

U-G
7 Jahre zuvor

Darf Herrn Doktor kein Lied schicken und Anerkennung mitteilen per Musik??? schreibe was doppgepellt??? Ok…

Für Dr…

https://www.youtube.com/watch?v=GrDK0UoAkfY

die Zweite…

Ein Monster das seine Kinder frisst - wir sind die Kinder
7 Jahre zuvor

Lieber Dr. Grothenhermen, ich persönlich befürchte dass wir noch einige Akte dieses “Dramas” erleben werden. Die “Prohibition” ist uneres Erachtens ein weltweites Drama ohnegleichen. Sie ist inzwischen in unserem Wirtschaftssystem so tief verschränkt (Quantentheorie 😉 ), dass man sie nur erkennen kann, wenn man das paradoxe “Gesamtsystem” global betrachtet. Auf der [hanfinitiative.de] haben wir versucht das nachzuvollziehen. Viele, viele Puzzleteile – und es zeigten immer wieder neue Aspekte… Die Prohibition mit dem Elektronenmikroskop, mit dem Brennglas, mit der Brille, mit dem Teleskop zu betrachten, haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Es ist nicht nur unsere Gesundheit und unsere Seele, die unter der “Prohibition” leidet. Nein, wir meinen der Schaden für unsere Gesellschaften geht tiefer… viel tiefer … Wie “tief” ist… Weiterlesen »

Susanne Winter
Admin
Antwort an  U-G
7 Jahre zuvor

doch doch – keine Eile. Haben allerdings die Funktion aktiviert das wegen des vielen Spams Komments mit mehr als einem Link geprüft werden…

CBD-Öl Expert
2 Jahre zuvor

Sehr guter, richtiger Text…nur eine kleine Anmerkung…das CBD Öl von Alpinols ist auch sehr zu empfehlen, ein Vollspektrum, 100% CBD und 0,01 % THC, also für meine Begriffe ist der THC Wert nicht nennenswert!

Otis
2 Jahre zuvor

Mit dem Gesetz soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werde

Alex CBD öl
2 Jahre zuvor

I’ve been looking for info on this topic for a while. I’m happy this one is so great. Keep up the excellent work CBD öl