Ein Urteil aus Baden-Württemberg, das mal nicht schockt
Sadhu van Hemp
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte in einem Eilverfahren darüber zu entscheiden, ob einer Autofahrerin, die an sechs bis sieben Tagen im Monat Cannabis gegen ihre über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Regelschmerzen einnimmt, die Fahrerlaubnis zu entziehen ist oder nicht. Der gestern veröffentlichte Beschluss vom 4. Januar 2017 gab der Antragstellerin Recht und ordnete die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen die Entziehungsverfügung der Fahrerlaubnisbehörde an.
Das Gericht führte aus, dass hinsichtlich der Kraftfahreignung bei der Einnahme von Cannabis zu differenzieren sei. Bei regelmäßigem Konsum ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu verneinen, doch bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis sei erst dann ein Entzug der Fahrerlaubnis anzuordnen, wenn zwischen Konsum und Autofahren keine Trennung erfolgt. Nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine regelmäßige Einnahme von Cannabis nicht vor, wenn diese in gleichlangen zeitlichen Abständen erfolgt. Erst bei (nahezu) täglichem Cannabiskonsum sei einzuschreiten.
Zwar hat die Antragstellerin während der Dauer ihrer Regel täglich auf Cannabis zurückgegriffen, wohl aber hat sie an den übrigen Tagen eines jeden Monats auf die Einnahme von Marihuana vollkommen verzichtet. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass sie auch in dieser Zeit fahruntüchtig ist. Das Gericht zweifelte nicht an der Aussage der Antragstellerin, was ihre Konsumgewohnheiten betrifft, und sah auch keine Anhaltspunkte für einen so genannten Mischkonsum von Cannabis und anderen psychoaktiv wirkenden Substanzen.
Bemerkenswert auch, dass das Gericht der Frage des Antragsgegners (Fahrerlaubnisbehörde), ob eine ärztliche Verordnung von Cannabis vorlag oder hätte ausgestellt werden können, kein Gewicht beimaß. Die Bewertung der Fahreignung im Hinblick auf regelmäßigen oder gelegentlichen Konsum von Cannabis sei unabhängig von der Legalität des Cannabiskonsums zu beurteilen.
Der Beschluss des gerichtlichen Eilverfahrens, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis voraussichtlich rechtswidrig gewesen ist und kein öffentliches Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, lässt aufhorchen. Zumal das Gericht mit diesem Urteil signalisiert, dass die Klage aller Voraussicht nach auch im Hauptverfahren zu Gunsten der Autofahrerin ausgehen wird.
Alles Bla,Bla, da ja nicht im mindesten auch nur der Anschein eines Beweises vorliegt daß Cannabiskonsumenten überhaupt mehr Unfälle bauen als nicht Konsumenten. Es handelt sich nach wie vor um eine aus der Luft gegriffene Unterstellung und eine Himmel schreiende Ungleichbehandlung im Vergleich mit Menschen die jeden Tag Alkohol trinken.
Und sie ist nach wie vor typisch für dieses Paragraphen kauderwelschende Faschistenpack.
@Ralf ich schließe mich deiner Ansicht an. Bin dreißig Jahre Auto gefahren bis es zur allgemeinen Verkehrskontrolle kam.Entpuppte sich zu einer Personenkontrolle wobei mein aufgeflogener Anbau sechs Jahre vorher Gegnstand für die Notwendigkeit einer Blutuntersuchung wurde.Aus einem Monat Fahrverbot sind inzwischen drei Jahre geworden und mein Konsum ist bei Vierzig Nannogramm Abbauprodukt als einmalig eingestuft worden.Ich hätte also keine allzu hohe Kosten und Probleme den Führerschein wiederzuerlangen macht aber solange ich in irgendeiner Weise weiterkiffen will keinen Sinn.Erst wenn sich Polente und Politiker bei mir entschuldigen und mir das Strafgeld zurückzahlen nehme ich meinen Führerschein an.
Also, ich halte diese Urteil wenn es denn in der Hauptverhandlung bestätigt wird, für eine mittelprächtige Sensation. Da in der Vergangenheit bereits ein zweimaliger Konsum als regelmäßig eingestuft wurde, hat dieses Gericht nun den Punkt der Regelmäßigkeit neu definiert.
Ein Stück mehr Gerechtigkeit !
Die arme Frau, dass die sich überhaupt für sone spießige Scheiße vor Gericht begeben muss.