Mittwoch, 11. Januar 2017

Zehn Gramm Cannabis in Thüringen

 

Rot/Rot/Grün erhöhten Geringe Menge zum Jahreswechsel.

 

Bild: eSheep / freeimages

 

Wie der deutsche Hanfverband gestern meldete, hat die Regierung in Thüringen die Menge des straffreien Besitzes von Cannabis zum Jahreswechsel etwas angehoben. Dabei soll es sich um einen messbaren Sprung von ganzen vier Gramm handeln. Zehn Gramm Cannabis gelten daher wohl nun als Geringe Menge in Thüringen.

 

Obwohl es laut DHV keine konkrete Zahl vor der am 01.01.2017 in Kraft getretenen Veränderung gegeben haben soll, galt in der Praxis in der Vergangenheit wohl regulär eine Sechs-Gramm-Regel für den straffreien Umgang mit Marihuana. Um einem Antrag, der vor über einem Jahr eingereicht wurde, endlich etwas gerecht zu werden, erfüllte man mit dem jetzigen Schritt einen kleinen Teil der dort gestellten drogenpolitischen Forderungen nach Reformen. Georg Wurth vom deutschen Hanf Verband hält diesen ersten kleinen Schritt eines einzelnen Bundeslandes – nach einer längeren Pause in der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Deutschland – dennoch für ein wichtiges Signal. Auch ist er der Meinung, dass es für eine gemeinsame Initiative der Berliner-, Bremer- und Thüringer-Modellprojektbefürworter im Bundesrat an der Zeit wäre.

 

Dass die Informationen über die Gesetzesveränderung an alle Bürger via Facebook-Account des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vermittelt wurden, könnte auch für eine langsame Annäherung der Politik an ein zeitgemäßes Handeln sprechen. Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird auf dem Portal zum speziellen Fall dagegen aber so zitiert: „Damit setzen wir eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. … Die neue Regelung ist ein Schritt hin zu einer modernen, effektiven Drogenpolitik, aber kein Freibrief. … Wir wollen uns auch in diesem Bereich an der Lebenswirklichkeit orientieren und setzen auf Aufklärung und qualifizierte Hilfe für Suchtkranke.

 

Vier Gramm Cannabis extra reichen den Zuletztgenannten doch aber niemals, oder Herr Minister?

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9 Kommentare
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Sebastian
7 Jahre zuvor

Straffrei ist ein bisschen zu beschönigt. Das ist die Menge bei der von einer Straf abgesehen werden KANN aber nicht muss. Wer an den falschen Richter gerät hat dann ein Problem.
Wäre schön, wenn die endlich mal die Führerscheinproblematik lösen könnten.

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Gott sei Dank muss ich mir darüber kein Kopf mehr machen!

dudemeister
7 Jahre zuvor

selbst wenn ein verfahren nach kleinmengenregelung eingestellt wird, bleibt der eintrag im POLAS verzeichnis der polizei. und die führerscheinstelle meldet sich ja auch meist fürs ersatzstrafrecht.

Rainer Sikora
7 Jahre zuvor

Ein Zehntel Millimeter weiter.

Candy
7 Jahre zuvor

Komme mir vor wie ein Kleinkind, das von Mami die Erlaubnis bekommt, nun 10 Minuten länger wachbleiben zu dürfen – das macht mich verrückt.

jester
7 Jahre zuvor

die Politik der kleinen Schritte – aber biol. Eigenanbau für die jedermanns Naturheilapotheke ist ein muss – die Naturheilkunde ist gegen jede Art von Lungenverunreinigung – wegen der verminderten Sauerstoffzufuhr für das Gehirn! — aber Bhang Chai makes healthy – happy and high!! – oder auch natürlich für die Homöopathie ein muss!! – Hash Cacao wonderful on Sunday is great! – diese ganze Prohibition ist Unsinn, Alkohol ist doch ein übles stinkendes – das Apriori Betäubungsmittel, widerlich!! – USA ist jetzt das Vorbild – so muss das laufen!! Die Cannabismedizin würde tonnen von CO 2 einsparen helfen! — auch lernen die Leute biologisch gärtnern – das ist doch Zukunft!! – in BRD wird noch die Massentierhaltung subventioniert – und damit… Weiterlesen »

Egal
7 Jahre zuvor

Die Politiker dienen doch nur dem Deutschen Volk. Ich lach mich schlapp.
Was dass Volk will interessiert jedoch keinen Politiker.
@Candy
Zum wählen sind wir “Reif”, ansonsten sind wird jeder Bürger wie ein unmündiges Kind behandelt.

Papier ist geduldig!

Lars Rogg
7 Jahre zuvor

@Candy
Das trifft es sehr genau. Und wenn man nicht ins Bett will, gibt’s Prügel von den fürsorglichen Eltern.
Wir werden ja bestraft weil wir ungehorsam sind, nicht weil wir Schaden anrichten würden.
Rechtsstaat, immer wieder zum lachen !!!

Candy
7 Jahre zuvor

@egal
Meiner Ansicht nach wird eben nicht jeder Bürger so behandelt. Ein 16-Jähriger kann sich problemlos 3 Kästen Bier kaufen und die unbehelligt auf ex trinken. Ich könnte sogar meinem 13-Jährigen zum Mittagessen ein Glas Bier oder Wein servieren (wenn ich so bescheuert wär) – strafbar würde ich mich damit nicht machen. Das alte Lied halt. :-/ Es erschien mir schon vor 25 Jahren so unsinnig. Schon damals herrschte unter Hasch- und Grasliebhabern so eine Aufbruchstimmung. Darum bin ich jetzt nur verhalten optimistisch, immerhin ist die medizinische Debatte relativ neu, vielleicht öffnet sich damit mittelfristig der Weg für alle.
Hoffnung stirbt zuletzt.