Kein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei den kölschen Jecken.
Es wäre ein schwarzer Tag für die Legalisierung von Cannabis in Köln, titelte die Überschrift auf GL Aktuell vorgestern. Trotz den anwesenden Parteien, die regulär für eine Veränderung der Marihuanapolitik aufstünden, sei am 13.12.2016 keine einzige Fraktion im Gesundheitsausschuss in der Lage gewesen, sich für den eingebrachten Antrag auf die Forderung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu wissenschaftlichen Zwecken (bzw. aus öffentlichem Interesse) auch nur im Ansatz einzusetzen. Ein Kölner Schwächeanfall beim Cannabismodellprojekt.
Wie auf dem via Ratsinformation.Stadt-Koeln-Portal einsehbaren Dokument festgehalten, hat es die gesamte Parteienlandschaft in Köln nicht als nötig erachtet, dem Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Piratengruppe und der Fraktion Die Linke zum Thema Cannabis-Abgabe, während des tagenden Gesundheitsausschusses, weiteren Rückhalt zu verschaffen. Da eine öffentliche Diskussion schon zur Genüge geführt würde, bräuchte man keinen runden Tisch für das Themenfeld einrichten. Da das Bundesamt für Arzneimittel auf saloppe Anfrage einem derartigen Unterfangen keine Chancen zusprach, sehe das örtliche Gesundheitsamt keinen Grund gegeben, einen Antrag weiterzuführen, der im Vorfeld zum Scheitern verurteilt wäre. Beispiele aus Friedrichshain-Kreuzberg und anderen bekannten Orten dienten als sachliche Wegweiser, die zu dieser Entscheidung führten. Auch die Gesetzeslage wäre halt doch eindeutig. Man wolle daher lieber die Entwicklungen in Düsseldorf abwarten.
Der Sprecher der Piraten im Rat der Stadt Köln Thomas Hegenbarth ist aus diesem Grund nun äußerst verärgert; mahnt parteiübergreifend ein fehlendes Interesse, an weiteren Optionen festzuhalten und bemängelt die alleinige Entscheidungsgewalt des Kölner Gesundheitsamtes. Der Jugendschutz und die Prävention würden schließlich auch komplexe Fragestellungen verlangen, während zusätzlich rechtliche und ökonomische Fragen behandelt gehörten. Der Themenkomplex fordere daher eine umfassende Beteiligung verschiedener Fachbereiche. Ein Problem wäre in Köln die schwarz-grüne Regierung, die, um den Koalitionsfrieden zu wahren, das gesamte Themenfeld lapidar beiseiteschiebe.
„Eine ganz schwache und durchschaubare Nummer“ – der Kölner Schwächeanfall beim Cannabis-Modellprojekt!
Ja, es gibt einen Grund warum ich Politiker verachte….
In einer vollkommen mit Brix und Hazespray verseuchten Stadt.
Ich würd’ mal empfehlen, über diese ganzen Modellprojekte nicht weiter zu berichten. Das sind illusorische Hoffnungen, die sich partout nicht mit dem Gesetz vertragen. Jede Ausnahme nach § 3 BtMG muss nach § 5 Punkt 6 dem Zweck der medizinischen Versorgung dienen. Das ist im Freizeitgebrauch einfach nicht gegeben. Jeder Versuch, es anders zu sehen, würde kassiert werden.
Props an die CDU, dass sie sich wenigstens nicht lächerlich macht, in ein gesunkenes Boot einzusteigen. Allen andern: Ihr seid Profis, was soll der Sch***s? Macht Druck nach oben, überzeugt die MdBs.
Das den Fraktionen aber auch immer die Laune mit diesem Thema verdorben werden muß.
Kann mich zum großen Teil meinen Vorrednern nur anschließen ! Und vielleicht sollten WIR als Community tatsächlich nicht zuviel von diesen “möglichen” Vorhaben für bare Münze nehmen, da erstens wohl jeder Versuch abgelehnt wird aufgrund der Entscheidungsgewalt in diesem Thema und zweitens, weil so eine Ablehnung ja auch den meisten Politikern keine Kopfzerbrechen bereitet. Die einen werden sagen …. Alles bleibt wie gehabt und Cannabis wird weiterhin stigmatisiert, verteufelt, und als “böse” dargestellt ! Und die anderen werden uns versuchen zu erzählen Sie hätten es doch versucht, aber leider ohne Erfolg ( naja, hauptsache es hat noch für einige Wählerstimmen vor den Wahlen gesorgt ..). Und für die große Masse an normalen Nutzern würden solche Massnahmen ja sowieso nichts bringen… Weiterlesen »
@Rainer Sikora
Sorry, wenn ich etwas hart zur Sache gegangen sein sollte, aber was hilft’s, die Ent-Täuschung aufzusparen? Es ist nun mal von vornherein klar: Entweder der Bundestag ändert das BtMG, oder die Antragsteller müssen sich durch alle Instanzen klagen. Wenn davon nichts verfolgt werden möchte, braucht man es auch nicht weiter zu versuchen – zumindest nicht, um wirklich etwas zu erreichen.