Sonntag, 9. Oktober 2016

Das Ende eines langen Kampfes

 

MS-Patient hält erste Anbaugenehmigung in den Händen

 

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von Janika Takats

 

Jahrelang hat Michael F. für sein Recht, Cannabis selbst anbauen zu dürfen, kämpfen müssen. Am 6. April 2016 bekam er bereits vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Recht auf Eigenanbau zugesprochen. Das Gericht hatte damals dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) keinen Entscheidungsspielraum über die Erteilung der Genehmigung gelassen. Dem Patienten müsse erlaubt werden „Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden“, lautete das damalige Urteil. Nun hat sich das BfArM endlich in Bewegung gesetzt und dem schwerkranken Michael F. die Genehmigung zum Eigenanbau erteilt. Michael F. ist der erste Patient, der eine solche Genehmigung vom BfArM erhalten hat. Damit ist er auch der erste, der Cannabis für seine medizinische Versorgung anbauen darf.

 

Der Multiple Sklerose Patient verwendet Cannabis zur Linderung seiner Beschwerden, konnte sich jedoch das teure Apotheken-Gras meist nicht leisten. Die Kosten belaufen sich auf monatlich rund 1.500 Euro. „Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“ erklärte Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der den Patienten über Jahre hinweg vertreten hatte. Ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bewertete die Erlaubniserteilung wie folgt: „Das ist eine Klatsche für die Politik, die es bisher nicht geschafft hat, ein erstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005 korrekt umzusetzen.“

 

Mit der Anbaugenehmigung darf Michael F. nun bis zu 20 Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Pro Jahr dürfen es maximal 130 Pflanzen sein. Zudem ist er verpflichtet nicht benötigtes Cannabis zu vernichten. Die Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2017. Auch soll sie erlöschen, „wenn Cannabis als Medizinal-Cannabis in pharmazeutischer Qualität aus kontrolliertem Anbau verschreibungs- sowie erstattungsfähig ist und in diesem Rahmen aufgrund einer ärztlichen Erstverschreibung erstmals in der Apotheke bezogen werden kann und von der gesetzlichen Krankenversicherung des Erlaubnisinhabers erstattet wird“, heißt es in der Ausnahmeerlaubnis. Die geplanten Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes könnten noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Damit würde Cannabis für Patienten zugänglicher gemacht werden und die Krankenkassen wären verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Wie dann allerdings die Versorgung sichergestellt werden soll, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Aktuell wird der Bedarf der Patienten, die ihre Medizin in der Apotheke beziehen, durch Importe aus den Niederlanden und seit Kurzem auch aus Kanada gedeckt. Es kann davon ausgegangen werden, dass nur ein Bruchteil der Patienten seine Medizin (komplett) aus der Apotheke bezieht, da die Kosten die finanziellen Mittel der meisten übersteigen. Wenn die Krankenkassen die Kosten zukünftig übernehmen, wird die Menge des in der Apotheke angeforderten Cannabis sprunghaft ansteigen. Auch wird die Anzahl der Cannabispatienten exponentiell Ansteigen. Wie viele Patienten es werden und wie viel Cannabis jährlich für deren Versorgung benötigt wird, kann momentan nur geschätzt werden. Feststeht jedoch, dass die Bundesregierung auf den zu erwartenden Bedarf nicht vorbereitet ist.

Derzeit bewerben sich einige Firmen auf eine Anbaulizenz für medizinisches Cannabis. Doch selbst wenn diese erteilt wird, werden die jeweiligen Betriebe Zeit brauchen, um die Anbauanlagen zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Bis dahin wird es zu Engpässen kommen, die es zu überbrücken gilt.

 

Der Deutsche Hanfverband geht davon aus, dass das BfArM bis zum Inkrafttreten des geplanten Gesetzes noch einigen Patienten eine Genehmigung auf Eigenanbau erteilen wird. Die Behörde hatte angekündigt in ähnlichen Fällen weitere Genehmigungen für Patienten auszustellen. Unklar ist jedoch wie schnell die Behörde den Patienten die Anbaugenehmigung wieder entziehen wird. Die theoretische Möglichkeit Cannabis aus der Apotheke und von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, sagt noch nichts über die tatsächliche Versorgungslage aus. Schlimmstenfalls müssen Patienten, denen die Anbaugenehmigung wieder entzogen wurde, auf das Angebot auf dem Schwarzmarkt zurückgreifen, weil ihre Apotheke mit der zu großen Nachfrage überfordert ist. Bleibt zu hoffen, dass beim BfArM die Weitsicht vorhanden ist, dies zu verhindern.

 

 

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3 Kommentare
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Jemand
8 Jahre zuvor

Diese Anbaugenehmigungen sind wie die zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken das Papier nicht wert auf denen sie gedruckt wurden! Die Bundesregierung tut etwas…stimmt aber herade so das absolute Minimum um keinen Stress zu bekommen! Dieses Affentheater nennt sich heute Politik! Ich kann mich kaum entscheiden was lächerlicher ist : ,die Vollbersager im Bindestag oder die deutsche Bevölkerung die das locker beenden könnte aber aus purer Faulheit/Dummheit nichts tut

Ralf
8 Jahre zuvor

Prohibitionisten sind Mörder ! Und die in schwarzer Robe mußten für ihre staatsterroristischen Verbrechen noch nie bezahlen !
[… „Wir wussten, dass wir es nicht illegal machen konnten, gegen den Krieg oder schwarz zu sein, aber indem wir die Öffentlichkeit dazu brachten, die Hippies mit Marihuana und die Schwarzen mit Heroin zu assoziieren, und beides streng kriminalisierten, konnten wir diese Bevölkerungsgruppen schwächen. Wir konnten ihre Anführer festnehmen, Razzien in ihren Häusern durchführen, ihre Treffen auflösen, und sie Abend für Abend in den Nachrichten diffamieren. Wussten wir, dass wir logen, was die Drogen anging? Natürlich wussten wir das.“ …]

Zitat: John Ehrlichmann, ehemaliger Nixon-Berater.

Ralf
8 Jahre zuvor

Was ist denn in dieser Bananenrepuplik schon das Papier wert das bedruckt wird, und schon garnicht dieses Witzbuch über so genannte Menschenrechte, welches sich Grundgesetz oder gar Verfassung nennt. Die Hölle existiert, sie ist aber nicht im Jenseits.