Samstag, 8. Oktober 2016

Anhörung im Bundestag zum Cannabis als Medizin Gesetz

 

Sieg der Patienten – Anhörung im Bundestag zum Cannabis als Medizin Gesetz

 

Bild: deutscher Bundestag 2016
Bild: deutscher Bundestag 2016

 

von Maximilian Plenert

 

Am 21.9. war ein historischer Tag für den Einsatz von Cannabis als Medizin. Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages fand eine öffentliche Anhörung zu “Cannabis als hochwertiges Arzneimittel” statt. Anlass war der “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften”. Leider nennt die Bundesregierung ihr Vorhaben nicht beim Namen: “Cannabis als Medizin Gesetz”. Das Gesetz ist bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Anhörung ist Teil der Beratungen im Bundestag. Voraussichtlich im November wird das Parlament über das Gesetz abstimmen. Es soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Die Zustimmung im Bundestag gilt als sicher.

 

Das Gesetz ermöglicht Ärzten Cannabisblüten wie andere Medikamente zu verschreiben. Patienten erhalten in bestimmten Fällen eine Kostenerstattung für Cannabismedikamente durch die Krankenkassen. Das Gesetz schafft die Grundlage für einen lizenzierten Anbau von Cannabis als Medizin in Deutschland. Den Markt kontrolliert eine Cannabisagentur mit einem staatlichen Monopol. Ich war als Einzelsachverständiger und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik – akzept e.V. geladen. Zudem vertrat ich in der Anhörung und in meiner Stellungnahme das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin.

 

“Diese Sitzung war etwas Neues für mich. Im Gegensatz zu den üblichen kontroversen Debatten beispielsweise um das Cannabiskontrollgesetz, ging es bei dieser Anhörung sehr konstruktiv zu. Beispielsweise konnte Dr. Grotenhermen auf Fragen der CDU/CSU und der SPD ausführlich mit Beispielen aus seiner praktischen Arbeit antworten. Normalerweise gibt es beim Thema Drogenpolitik klare Fronten entlang der Parteigrenzen. Die einzelnen Beiträge im Ausschuss liegen dann Lichtjahre auseinander und eine echte Diskussion ist quasi unmöglich.”

 

Im Verlauf der Anhörung kamen zahlreichen Themen zur Sprache. Der Schwerpunkt lag bei der SPD- und der CDU/CSU Fraktion auf Fragen zur Wirksamkeit von Cannabis als Medizin und möglichen Indikationen, die Studienlage und die geplante Begleiterhebung, die Kosten und die Regelungen zur Kostenerstattung, insbesondere das Kriterium “Austherapiertheit”. Die Opposition stellte kritische Fragen zur Entstehung des Gesetzes, dem Umgang der Polizei mit Patienten und den praktischen Hürden, wenn das Gesetz so beschlossen wird.

 

 

Ärzte und Patientenvertreter: Nein zur “Austherapiertheit”

 

Ich war erfreut, dass die Deutsche Schmerzliga, der Berufsverband Schmerz- und Palliativmedizin und die Bundesärztekammer die gleichen Probleme ansprachen, die auch von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin oder mir als Patientenvertreter benannt wurden. Die Bedingung, dass Patienten vor dem Einsatz von Cannabis erst alle anderen Therapiemöglichkeiten ausschöpfen müssen, wurde klar abgelehnt. Dies ist für die schwerkranken Patienten nicht zumutbar. Die Sachverständigen befürchten, dass Krankenkassen und der Medizinische Dienst hier restriktiv arbeiten werden und damit eine ernste Verordnungshürde. Diese bürokratische Belastung für Patienten und Ärzte wird den Einsatz von Cannabis in der Praxis erschweren.

 

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe lehnt die Notwendigkeit der “Austherapiertheit” angesichts des hohen Schadenspotentials der hierfür notwendigen Medikamente im Vergleich zu Cannabis als nicht sachgerecht ab. In ihrer Stellungnahme fordert die BAG ebenso wie ich, dass bei einem günstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis ein Therapieversuch mit Cannabis möglich sein muss.

 

Einig waren sich die Experten beim Mehrwert von Cannabis als zusätzliche Therapieoption und in der Forderung nach mehr Forschung und Fortbildung für Ärzte. Leider enthält der Gesetzentwurf hierzu keine geeigneten Vorschläge und stell hierfür keine finanziellen Mittel bereit.

 

 

Begleiterhebung mit Zwang ist nicht geeignet um Forschungslücken zu schließen

 

In einigen speziellen Punkten gingen die Ansichten sehr weit auseinander. Eines dieser Themen war die Frage nach dem Zwang der Patienten für eine Kostenerstattung an der Begleiterhebung teilzunehmen. Während die Ärzteschaft den Zwang zur Einwilligung der Datenweitergabe als ganz klar illegal bezeichnete, wollten die Krankenkassen so viel Informationen wie möglich über die Patienten und ihre Behandlung mit Cannabis erhalten. Dr. Überall (Schmerzliga) brachte die Kritik optimal auf den Punkt. Erstens: Ja, das Sammeln von Daten ist durchaus möglich. Zweitens: Ja, es ist erforderlich die Datenlage bei Cannabis zu verbessern. Drittens: Allerdings werden die Daten durch die Begleiterhebung für diejenigen, die sie für eine fundierte Bewertung und Regeln zur Kostenerstattung nutzen sollen laut deren eigener Aussage schlicht nicht geeignet sein. Damit kann man es auch einfach sein lassen.

 

 

Es gab keine Bewusstseinserweiterung im Gesundheitsministerium – Das Gesetz ist den Patienten zu verdanken

 

Ich sprach zur Geschichte des Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetzes. Frank Tempel (LINKE) fragte mich nach dem Zusammenhang zwischen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den erfolgreichen Klagen von Patienten. Diese Gelegenheit konnte ich nutzen um klarzustellen, dass das Gesetz nicht aufgrund einer plötzlichen Bewusstseinserweiterung im Gesundheitsministerium entstanden ist. Es waren Patienten zusammen mit ihren Ärzten und Anwälten, die quasi jeden Fortschritt bei Cannabis als Medizin erstritten haben. Das Gesetz ist die Reaktion auf die erfolgreiche Klage eines Patienten auf Eigenanbau. Dieser Prozess reicht bis in das Jahr 2000 zurück, solange kämpft dieser Patient bereits für das Recht auf eine Therapie mit Cannabis.

 

 

“In seiner jetzigen Form ist es ein Eigenanbau-Ermöglichungs-Gesetz.”

 

Sein Anwalt, Dr. Tolmein beschrieb, dass das Gesetz bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form juristisch akzeptierte Optionen zum Eigenanbau bietet. Damit ist das Gesetz eben kein, wie von der Drogenbeauftragten gewünschtes Eigenanbau-Verhinderungs-Gesetz, sondern ein, einen Eigenanbau-Ermöglichungs-Gesetz.

 

Bei all der Harmonie im Ausschuss, das ist und bleibt Gesetz mangelhaft. Es gibt keinen Grund für Jubel und die Öffentlichkeit ist angehalten ganz genau hin zuschauen, ob das Gesetz wirklich den Ankündigungen gerecht wird.

 

Wie Dr. Grotenhermen schon vor 1,5 Jahren prophezeit hat, versucht sich die Bundesregierung mit dem Gesetz aus der Verantwortung zu ziehen. Sie wird sich feiern lassen, dass sie etwas unternimmt, schafft Regeln die den Einsatz schwer möglich machen und überlässt das Problem den Ärzte und Krankenkassen. Oder wie ich in meiner Stellungnahme schrieb:

 

 

Politik schiebt den Ärzten und Krankenkassen den „Schwarze Peter“ zu

 

“Das Gesetz hat seiner grundsätzlichen Intention nach das Potenzial Deutschland zu einer führenden Nationen im Bereich Cannabis als Medizin zu machen. Für die Praxis werden mit diesem Gesetz jedoch erneut Hürden errichtet, die eine angemessene Versorgung von Patienten mit Cannabis oder Cannabisprodukten kaum möglich machen. Der „Schwarze Peter“ wird von der Politik zu den Ärzten, Krankenkassen sowie deren medizinischem Dienst geschoben. Wenn am Gesetz nicht nachgebessert wird, könnte es ähnlich wie bei der Diamorphinbehandlung dazu führen, dass die Anwendung von Cannabis als Medizin zwar legal wäre, aber praktisch kaum zum Einsatz kommen kann.”

 

Damit es also weiter voran geht, müssen die Patienten wieder ran. Je mehr das Gesetz darin scheitert den Eigenanbau zu verhindern, desto eher wird die Politik nachbessern. Deswegen gilt es nun die “Einladung”, weiterhin den Eigenanbau zu beantragen, anzunehmen. Gemeinsam mit dem ACM und SCM gilt es so viele qualifizierte Anbauanträge wie möglich zu stellen und diese gegen das BfArM durchzuboxen. Notwendig wird hier insbesondere eine zertifizierte Weiterbildung um den notwendigen “Sachkundenachweis” für den Anbau von Cannabis zu erhalten. Auch Dr. Tolmein wird noch so manchen Prozess für seine Patienten gewissen müssen.

 

Jeder Arzt oder anderer Vertreter der Heilberufe ist aufgerufen gemeinsam mit den Patienten zu kämpfen – für den Eigenanbau, für eine Kostenerstattung und für Cannabis als normale Therapieoption. Die Mängel im Gesetz werden zu viele Patienten weiter leiden lassen!

 

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten der Sachverständigen gibt es als Video auf alternative-drogenpolitik.de.

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1 Kommentar
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Peter
7 Jahre zuvor

Eine Legalisierung oder zumindest entkriminalisierung ist längst überfällig.
Nicht nur in der Medizin.