Dienstag, 4. Oktober 2016

Erste Anbaugenehmigung in Deutschland

 

MS-Patient darf endlich seine Medizin selbst züchten

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Jahrelang hat Michael F. für sein Recht, Cannabis selbst anbauen zu dürfen, kämpfen müssen. Nun erhielt er endlich die Genehmigung zum Eigenanbau, wie die IACM am 1. Oktober mitteilte. Michael F. hatte bereits am 6. April 2016 vom Bundesverwaltungsgericht das Recht auf Eigenanbau zugesprochen bekommen. Das Gericht hatte damals dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) keinen Entscheidungsspielraum über die Erteilung der Genehmigung gelassen. Dem Patienten müsse erlaubt werden “Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden”, lautete das damalige Urteil. Michael F. ist der erste Patient, der eine solche Genehmigung vom BfArM erhalten hat. Damit ist er auch der erste, der Cannabis für seine medizinische Versorgung anbauen darf.

 

Der Multiple Sklerose Patient verwendet Cannabis zur Linderung seiner Beschwerden, konnte sich jedoch das teure Apotheken-Gras meist nicht leisten. Die Kosten belaufen sich auf monatlich rund 1500 Euro. „Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“ erklärte Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der den Patienten über Jahre hinweg vertreten hatte. Ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bewertete die Erlaubniserteilung wie folgt: “Das ist eine Klatsche für die Politik, die es bisher nicht geschafft hat, ein erstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005 korrekt umzusetzen.”

 

Mit der Anbaugenehmigung darf Michael F. nun bis zu 20 Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Pro Jahr dürfen es maximal 130 Pflanzen sein. Zudem ist er verpflichtet nicht benötigtes Cannabis zu vernichten. Die Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2017. Bis dahin sollen die geplanten Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten, die Cannabis für Patienten zugänglicher machen und die Krankenkassen verpflichten die Kosten zu übernehmen. Der Deutsche Hanfverband geht davon aus, dass die BfArM bis dahin noch einigen Patienten eine Genehmigung auf Eigenanbau erteilen wird. Die Behörde hatte angekündigt in ähnlichen Fällen weitere Genehmigungen für Patienten auszustellen.

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2 Kommentare
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Jemand
7 Jahre zuvor

Diese Genehmigung ist wertlos! Völlig ünerreguliert und absolut undurchdacht (der Erwerb von Samen oder Steckis ist darin nicht geregelt)! Wenn einem iwer also ans Bein pissen will bekommt man statt einer Anzeige wegen Anbau eben eine wegen unerlaubttem Handel mit dem entsprechenden Saatgut! Naja erstmal abwarten wie das in der Praxis aussieht…ich bin trotzdem skeptisch!

E.B.
7 Jahre zuvor

Ganz so rosig ist die Sache dann doch nicht, der Betroffene ist verpflichtet, mit Übernahme der Kosten für Medizinal-Dope durch die Krankenkassen Anbau und Ernte zu vernichten. Hier liegt dann auch die Krux: Wird das Gesetz wie geplant “Anfang 2017” verabschiedet, gibt es womöglich nichts zu ernten, wird nicht angebaut, kann die unbefriedigende Situation länger anhalten als nötig. Am besten wäre es wohl, der Betroffene kann sich gesunde erntenahe Pflanzen besorgen. Da ihn das BfArM unter Auflagen ermächtigt, Illegales zu legalisieren, ohne diesen Akt näher zu bestimmen, sollte es egal sein, ob er nun Samen, Steckis oder Pflanzen auftreibt. Im Wohl des Patienten sollte man annehmen dürfen, dass die schnellste Abhilfe des Notstands für die Behörden die willkommenste ist. Die… Weiterlesen »