Donnerstag, 22. September 2016

Neuer Schnelltest für Autofahrer in Hamburg

 

Polizei erprobt Pustetests in der Hansestadt

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Wollte die Polizei Kiffer aus dem Verkehr ziehen, wurden diese bisher zum Urin- oder Bluttest gebeten. Ein neues Atemlufttestgerät soll jetzt die Arbeit der Verkehrspolizisten vereinfachen. Wie bereits Ende Juni vom Hanf Journal berichtet, wurde der Apparat an der Fakultät für Bio- und Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität in Dortmund entwickelt. Bis zu acht Stunden soll das Gerät den Cannabis-Konsum in der ausgeatmeten Luft nachweisen können. Ebenfalls zum Einsatz kommt ein zweites Gerät, das sogenannte “P.I.A²” (Protzek Instrumental Analytics), welches bis zu 30 verschiedenen Substanzen in der Atemluft des Probanden nachweisen kann. Für diesen Test bedarf es einer Speichel- oder Urinprobe.

 

Seit Dienstag werden die Geräte in Hamburg getestet. Nach Abschluss der dreitägigen Testphase soll entschieden werden, ob die Geräte zukünftig regelmäßig zum Einsatz kommen. „Das neue Verfahren ist zeitsparender. Es können mehr Tests in kürzerer Zeit durchgeführt werden, dadurch können wiederum mehr Verstöße festgestellt werden“, so der Leiter der Verkehrsdirektion Ulf Schröder. Mit dem P.I.A²  “können sogar geringste Mengen Drogen erfasst werden. Das Ergebnis wird so präziser als bisher“, lautet zudem die Einschätzung von Peter Kellerer, Drogen-Fachmann der Hamburger Polizei. Die Geräte kosten in der Anschaffung jeweils rund 10.000 Euro.

 

Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich gibt es seitens des Verkehrsministeriums Überlegungen Drogen-Vortestgeräte einzuführen. Laut HanfInstituts-Obmann Toni Straka gehe diese Maßnahme jedoch am Kernproblem vorbei. „Über zwei Drittel aller Drogenvergehen betreffen Cannabis. Mit diesen Urin-, Speichel- oder Schweißtestern kann lediglich ein qualitativer, aber kein quantitativer Wert ermittelt werden.“ teilte Straka in einer Presseerklärung des Instituts mit. „Ein Harntest sagt überhaupt nichts über eine mögliche Verkehrsbeeinträchtigung aus, da Cannabis-Abbauprodukte, und nur solche können ermittelt werden, im Extremfall bis zu 10 Wochen nachgewiesen werden können“, so Straka weiter.

 

Der Rechtsberater des Hanf-Instituts, Mag. Gottfried Hudl, wies darauf hin, dass derartige Schnelltests nur mit der Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden dürfen. „Verpflichtend ist nur die Blutabnahme durch den Amtsarzt“, sagte Hudl. An dieser Stelle bleibt nur noch Hanffreunden und -Freundinnen wiederholt zu raten, sämtliche Vortests abzulehnen und sich lediglich einem Bluttest zu unterziehen, sollte dieser angeordnet werden.

 

 

 

 

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2 Kommentare
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Rainer
7 Jahre zuvor

Gäbe es eine Legalisierung oder eine Regulierung,würde man nicht an solchen Verscharfungen tüfteln.Es wird versucht Verstöße festzustellen b.z.w. zu schaffen .Also die entgegengesetzte Fahrrichtung.Es geht meiner Meinung nach mal wieder um die Befriedigung einiger Sardisten.Mußte mal gesagt werden.

Ralf
7 Jahre zuvor

Dieses Führerscheinunrecht hat nur einen Zweck, nämlich den, den Canabiskonsumenten die Mobilität und ihren sozialen Status zu nehmen. Mit Verkehrssicherheit hat das so viel zu tun wie ein Schiff mit dem Hochgebirge. Man will sie mundtot, bewegungs- und berufsunfähig machen, ein Verbrechen unter vielen, die die Prohibitionisten ständig begehen. PROHIBITIONISTEN SIND MÖRDER !