Dienstag, 13. September 2016

Ohrfeige für den Staatsanwalt

 

Prozess gegen 13 Hanfgärtner

 

Sadhu van Hemp

 

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Mit zwölf moderaten Schuldsprüchen und einem Freispruch endete im Landesgericht Wiener Neustadt der siebentägige Prozess gegen 13 Hanfgärtner, die Anfang Mai spektakulär aus dem Verkehr gezogen wurden. Die milden Urteile müssen für den Ankläger wie ein Schlag ins Gesicht gewesen sein. Über Monate hatte Staatsanwalt Bauer akribisch mit Peilsendern, Lauschangriffen und Observationen ermitteln lassen, bis schließlich ein Großaufgebot der Gendarmerie in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland sechs Häuser heimsuchte, in denen die Angeklagten in großem Stile Cannabis anpflanzten. Laut Anklageschrift sollen die Bösewichte mindestens 350 Kilogramm des verbotenen Heilkrauts mit einem Straßenverkaufswert von 3,5 Millionen Euro umgesetzt haben.

 

Berauscht von den Zahlen fühlte sich Staatsanwalt Bauer bemüßigt, das Verfahren vor den Schwurgerichtshof zu bringen und zwei der 13 gefassten Hanfproduzenten nach § 28a Absatz 5 des österreicherischen Suchtmittelgesetzes anzuklagen, was schlimmstenfalls eine lebenslange Haftstrafe bedeutet hätte. Doch im Laufe des Prozess zeigte sich schnell, dass der Vorwurf des organisierten Suchtgifthandels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung so nicht haltbar und um Längen überzogen ist. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Wolfgang Blaschitz, sagte dazu: „Der Staatsanwalt hat nicht mit einer Kanone auf Spatzen geschossen. Er hat eine Atombombe verwendet.“

 

So sahen es auch die Geschworenen, die fast zehn Stunden berieten und schließlich Gnade vor Recht ergehen ließen. Der Hauptanklagepunkt wurde unisono verworfen und die weitgehend geständigen Angeklagten mit der Strafe belegt, die sie wahrscheinlich auch vor einem kleinen Schöffengericht kassiert hätten. Zwölf der dreizehn Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 22 Monaten und vier Jahren.

Anwalt Blaschitz lobte abschließend die „vorbildliche Verhandlungsführung“. Die Angeklagten seien mit Würde behandelt worden, so wie es von einem mitteleuropäischen Land zu erwarten sei. Das Gericht hätte das Beweisverfahren zur Entlastung seines Mandanten gewürdigt, der alles andere als der „Bandenchef“ war und nun nicht – wie vom Staatsanwalt gefordert – den Rest seines Lebens hinter schwedischen Gardinen verbringen muss. Im Gegenteil: der „Drogenpate“ hat den „unbedingten Teil“ seiner Haftstrafe von 24 Monaten bereits in Untersuchungshaft abgesessen und konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Inwieweit Staatsanwalt Bauer ein fairer Verlierer ist, bleibt jedoch abzuwarten. Der öffentlich Geohrfeigte verließ ohne jede Stellungnahme zum Urteil den Saal, um erst einmal in sich zu gehen. Nun gut, vielleicht trifft er ja dort jemanden, der ihm sagt, dass er Ruhe geben soll, um sich nicht noch eine Maulschelle einzufangen.

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2 Kommentare
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Rosenberger Hubert
7 Jahre zuvor

Fehler: Sicherheitstest nicht bestanden. ??? Genau dieses Gesetz wonach Hanfproduzenten nach “§ 28a Absatz 5 des österreicherischen Suchtmittelgesetzes” verurteilt wurden ist Menschenrecht verachtend. Wo bleibt die Verhältnismässigkeit in der Rechtssprechung zu Alkohol und Nikotin? Hier wird eindeutig der Gleichheitsgrundsatz vorsätzlich verletzt! Wo bleibt da das Recht von erwachsenen Menschen, selber zu entscheiden was gut oder schlecht für den Menschen seiner Gesundheit ist? Wo wurde hier jemand geschädigt?, weder gesundheitlich, noch finanziell? Ein Staat der solche Gesetze verabschiedet? Eine Pharma- Chemie Lobby? Weltweit wird die LEGALISIERUNG der ältesten Heilpflanze der Welt realisiert. Haben wir wirklich eine Bananen Republik Österreich? Aufklärung gibt es im Netz, wie dieses korrupte Gesetz in den USA entstand! Naturheilmittel Verbote, haben in einer von freien Menschen bewohnten… Weiterlesen »

Rainer
7 Jahre zuvor

Das Unverzeihliche ist das Geld das mal eben so am Fiskus vorbeiwandert.So eine Möglichkeit darf es nicht geben obwohl die Unterbindungspolitik die Voraussetzung dafür schafft.