Freitag, 9. September 2016

CBD – Rechtliche Situation

 

CBD – Rechtliche Situation und Klassifizierung in der EU

 

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von Janika Takats

 

 

Dem Umstand, dass sich eine immer breiter werdende Öffentlichkeit mit Cannabis auseinandersetzt, ist es mit zu verdanken, dass auch dem Bestandteil Cannabidiol (CBD) wieder mehr Beachtung geschenkt wird. Als zweit häufigstes Cannabinoid in der Cannabispflanze dämpft es die psychoaktive Wirkung von THC. Studien belegen zudem, dass die Verbindung ein enormes medizinisches Potenzial besitzt. So kann CBD gegen Schmerzen und Angststörungen oder bei Epilepsie helfen. Viele, die sich mit Cannabis befassen, haben bereits von CBD gehört. Wie genau sich CBD nicht nur in seiner Wirkung sondern auch in seiner rechtlichen Klassifizierung vom THC unterscheidet, wissen hingegen nur die wenigsten. Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen, haben wir mit dem Besitzer und Mitgründer von CBDepot.eu Boris Baňas gesprochen.

 

 

Der Hanfaktivist baute um die Jahrtausendwende Hanf mit einer Lizenz des slowakischen Staates für Forschungszwecke an. Er war mitverantwortlich dafür, dass die slowakische Regierung 2008 die für Hanf geltenden Anbauregulierungen der EU übernahm. Baňas ist zudem Mitgründer und Mitinhaber von Hemp Seed Oil Europe, dem größten EU-Importeur für kanadische Hanfsamenprodukte.

„Mit CBD passiert das gleiche wie mit den anderen Cannabis- bzw. Hanfprodukten auch. In der Bevölkerung verbreitet sich das Wissen über die positiven Eigenschaften von Cannabis bezüglich der Ernährung und der Gesundheit. So kommt es, dass der Markt für Hanfsamen und deren Extrakte regelrecht explodiert.“ schätzt Baňas die Lage ein. Im Bereich der Lebensmittelverarbeitung wächst sein Unternehmen jährlich um 20 bis 25 %, sowohl in Europa als auch weltweit. Zudem gibt es in letzter Zeit eine Vielzahl von wissenschaftlichen Artikel und medizinischer Forschung zum Thema, welche den medizinischen Nutzen von Cannabis untersuchen und bestätigen. „So werden die Menschen neugierig und wollen die Produkte ausprobieren. Wenn sie das tun, erfahren sie die positive Wirkung, werden dadurch überzeugt und kaufen das Produkt wieder. Hanfprodukte gehören inzwischen zum Standardsortiment in vielen Reformhäusern und Bioläden.“

 

Der CBD-Markt hat dabei jedoch eine Sonderrolle, da hier viele Richtlinien und Restriktionen zu beachten sind. Zudem ist der Markt noch nicht soweit ausdefiniert, wie es bei anderen Produkten der Fall ist.

 

 

Die Klassifizierung von CBD

 

Im Gegensatz zu THC wird CBD nicht im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus dem Jahr 1988 oder in der Liste des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung aufgeführt. CBD als chemische Substanz ist dort nicht klassifiziert. Dort vermerkt sind hingegen Cannabis-Extrakte mit hohem oder geringem THC-Anteil.

 

„Produkte wie CBD-Öl befindet sich derzeit in einer Grauzone. Ich gehe davon aus, dass sich die Gesetzgeber in nächster Zeit mit der Vermarktung von CBD-Produkten befassen werden. Die gängige Praxis deckt sich zum Teil nicht mit den geltenden Gesetzen. So werden zum Beispiel viele CBD-Öle als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Jedoch gibt es spezielle Richtlinien, wie diese vermarktet werden dürfen.“ Nicht alle Produzenten halten sich derzeit an diese Vorgaben. Kleine Unternehmen könnten damit noch durchkommen, wenn sie unter dem Radar bleiben, doch für die Big Player ist es unumgänglich klare Regeln zu haben, da das Risiko sonst unkalkulierbar wird. Daher ist es nicht einfach ein Produkt, dass CBD enthält auf den Markt zu bringen.“

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist jedoch nicht der einzige, der für die Hersteller von CBD-Produkten interessant ist, gerade, weil man immer mehr über die medizinische Wirkung von Cannabidiol erfährt.

 

Medizin

 

Auf dem internationalen Markt gibt es Medizinpräpararate wie Sativex®, die sowohl THC als auch CBD enthalten. Das Mundspray enthält ein Cannabis-Extrakt und wird als Arzneimittel klassifiziert. Das enthaltende THC bzw. CBD allein wird hingegen nach den Richtlinien der EU nicht als Arzneimittel angesehen. CBD besitzt lediglich einen Sonderstatus für so genannte Orphan Diseases (Seltene Krankheiten), also Krankheiten von denen nur 5 Menschen von 10.000 oder weniger betroffen sind. Es gibt eine spezielle Regulierung für Medikamente gegen diese Krankheiten und CBD wurde in drei Fällen zugelassen. Auf dem Gesamtgebiet der Medizin wurde CBD bisher nicht zugelassen.

 

„Ich werte dies allerdings als positiv. Wenn CBD als Arzneimittel klassifiziert werden würde, könnten wir es nicht mehr in der Kosmetik- oder Lebensmittelindustrie oder als Flüssigkeit für Vaporisatoren verwenden. Wir dürften es dann nur noch in pharmazeutischen Erzeugnissen verwenden, welche von den entsprechenden Unternehmen vermarktet werden würden.“ erklärt  Baňas. Es gibt bereits Bestrebungen der Pharmaindustrie den medizinischen Nutzen von CBD zu erforschen und den Stoff als Arzneimittel zu kategorisieren. Doch genau das wollen einige Unternehmen – Baňas’ eingeschlossen – verhindern. Denn dann könnten CBD-Produkte nur noch über die Apotheke und auf Rezept bezogen werden. Firmen, wie die von Boris Baňas, könnten dann nur noch an Pharmaunternehmen liefern und müssten den entsprechenden Standards folgen.

 

Daher hat sein tschechischer Betrieb bereits die nötigen Papiere beim Ministerium für Landwirtschaft eingereicht, um CBD als Novel Food klassifizieren zu lassen. Der Antrag wurde an die EU-Kommission weitergeleitet. In der Regel dauert es ein bis zwei Jahre bis der Prozess abgeschlossen ist, da alle Mitgliedsländer konsultiert werden müssen. Baňas hofft mit den Antrag durchzukommen, denn dann könnte CBD in verschiedenen Bereichen genutzt werden. Der Ausgang ist derzeit jedoch noch ungewiss. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, wo die Entwicklung hingeht. „Ich mache mir Sorgen, dass die derzeitigen Akteure auf dem CBD-Markt nicht stark und fokussiert genug sind, um sich gegen die Pharmaindustrie zu stellen. Wir müssen uns organisieren, uns gut aufstellen und mit den zuständigen Stellen in Brüssel Kontakt aufnehmen. Dieses Problem kann nicht auf nationaler Ebene gelöst werden sondern muss auf EU-Ebene angegangen werden.“

 

Der Grenzwert für THC

 

Bisher hat Cannabidiol bereits eine Zulassung für Kosmetikprodukte erhalten und kann frei in elektronischen Zigaretten verwendet werden. Die betreffenden Hersteller müssen allerdings achtsam sein, auf Grund der geltenden Höchstwerte für THC in den einzelnen Ländern. „Es wird oft fälschlicher Weise angenommen, dass alle Produkte, die 0,2% THC enthalten legal wären. Jedoch bezieht sich dies nur auf das Strafrecht. Wenn man in seiner Lagerhalle CBD-Öl mit 0,15 % THC lagert, kann die Polizei dich nicht strafrechtlich anzeigen. Es bedeutet allerdings nicht automatisch, dass man daraus ein Endprodukt erzeugen kann, dass man dann an den Endkunden verkauft. Tatsächlich gibt es für Cannabis bzw. THC eine ‘Nulltoeranz-Grenze’ in Deutschland. Null bedeutet, dass das Labor den THC-Gehalt nicht mehr messen kann. In den vergangenen Monaten ist es mehrmals vorgekommen, dass Nahrungsmittel, die nachträglich auf THC getestet wurden vom Hersteller zurückgerufen werden mussten, weil sie einen zu hohen Anteil an THC aufwiesen. Dies bedeutet für die betreffenden Unternehmen einen enormen finanziellen Aufwand und einen Imageverlust.

 

Baňas zu Folge ist es technisch unmöglich Lebensmittel aus Cannabis-Extrakten oder CBD-Öl herzustellen, weil diese immer noch einen zu hohen Anteil an THC enthalten. Handelsübliches Hanfsamenöl enthält 5 mg/kg (0,0005 %) THC (Anmerkung der Redaktion: Hanfsamen enthalten selbst kein THC, doch kann Hanföl THC-Spuren aufweisen, da bei der Herstellung Pflanzenteile in Kleinstmengen an der Samenoberfläche haften bleiben). Die auf dem Markt erhältlichen CBD-Öle enthalten hingegen schnell um die 1500 mg/kg. Wenn man die Mischung verdünnen würde, um dem deutschen Standard zu entsprechen, verliert man die gewünschte Wirkung des CBD.  Eine Möglichkeit wäre es, das isolierte Cannabidiol in seiner reinen Form in Lebensmitteln zuzulassen. In dem Bereich gilt allerdings die Novel Food-Verordnung, die die Verwendung von CBD in Lebensmitteln derzeit noch verbietet. Durch diesen Teufelskreis ist es so schwer CBD in Nahrungsmitteln zu verwenden.

 

„Bisher ist es nur sicher CBD in Kosmetik oder E-Liquids zu verwenden oder theoretisch auf Nahrungsergänzungsmittel für Haustiere (also nicht das normale Tierfutter) die als ‘nicht für den Menschen zugelassen’ markiert sind. Hier ist also etwas kreatives Marketing gefragt. Am Ende ist nur wichtig, dass das CBD in den Körper gelangt.“ Das kann entweder über die Haut passieren oder durch Inhalieren. CBD muss nicht zwangsläufig oral aufgenommen werden, auch wenn viele Konsumenten diesen Weg bevorzugen mögen. Kosmetiker sind dabei eine Alternative zum Verdampfen zu entwickeln, jedoch ist ihre Anwendung meist weniger effektiv.

 

Die Herstellungskosten ein weiteres Problem dar. Derzeit kann in Europa nur Industriehanf zur CBD-Gewinnung verarbeiten werden, dessen Sorten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt worden sind. Diese haben nur einen sehr geringen CBD-Anteil. 2,5 bis 3 Prozent gelten schon als Glücksfall. Um daraus ein Produkt zu schaffen, welches ca. 98% CBD enthält braucht es eine entsprechend große Menge an Rohmaterial und aufwendige Verarbeitungsprozesse. „Wenn wir eine Sondergenehmigung für CBD-reiche Sorten bekommen könnten, würde dies die Herstellung vereinfachen und das Endprodukt um einiges billiger machen.“ so Baňas Einschätzung.

 

 

 

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6 Kommentare
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Emanuel Kotzian
7 Jahre zuvor

lecker cbd gibt es z.b. hier: http://www.mein-cbd.de

SoSo
7 Jahre zuvor

jeder der lesen kann ist klar im Vorteil

CBD & THC = Cannabis = BTMG

ignatz
7 Jahre zuvor

Stimmt jeder der lesen kann, die Wörter und Sätze liest und auch versteht was er gelesen hat ist im Vorteil. CBD ist kein BtM. CBD unterliegt seit 1.10.2016 dem AMG.

Patrick Hess
6 Jahre zuvor

Da der letzte Kommentar eine Weile her ist, muss ich korrigieren: CBD unterliegt auch nicht mehr dem Arzneimittelgesetz. ENDLICH ist es so weit. CBD ist jetzt als Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich. Es hat jetzt ungefähr den gleichen Status wie Ascorbinsäure (Vitamin C), oder Zink- und Eisen Ergänzungsmittel. Ich bin aufjedenfall sehr froh darüber 🙂 Ich habe auch schon mal ein paar Hanfprodukte im “Virgin CBD Shop” (günstig und gut, meiner Erfahrung nach zumindest) bestellt um das ganze mal genauer auszutesten. Also ich bin geteilter Meinung was den direkt spürbaren Effekt betrifft, aber ich bin ja auch ein sehr gesunder Mensch und bräuchte eigentlich gar kein CBD. Das Einzigste bei dem es mir hilft, ist besser und erholter aufzuwachen und wenn ich… Weiterlesen »

Erst
6 Jahre zuvor

Lieber Herr Hess,
geben Sie uns doch bitte eine gesicherte Quelle zu dieser Information.

VG
Ernst

Dieter
6 Jahre zuvor

Wie ist die rechtliche Situation bei der Mitnahme von CBD Öl in die Karibik, hier Martinique. Ist es dort legal und kann eingeführt werden?
Dieter