Mittwoch, 29. Juni 2016

Anwalt soll 2 Kilo Marihuana bei Staatsanwaltschaft abholen

 

Osnabrücker Staatsanwaltschaft gewährt Abholfrist von einem Monat

Grafik Lukas Tkoz
Grafik Lukas Tkoz

 

Ein etwas kurioser Brief ging vor zwei Tagen bei der Lingener (Emsland) Rechtsanwaltskanzlei Koop & Kollegen ein. In dem Verfahren auf das sich der Brief bezieht, seien die sichergestellten Gegenstände an den Anwalt herauszugeben. Dabei handele es sich laut dem Schreiben um 2.212,5 Gramm Marihuana. Der Anwalt wird  gebeten das Marihuana innerhalb eines Monats bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück abzuholen. Alternativ könne der Anwalt auch eine mit einer Vollmacht ausgestattete Erwachsene Person mit der Abholung beauftragen, sollte er selbst verhindert sein. Die Abholung müsse lediglich im Vorfeld telefonisch abgesprochen sein.

 

Der Anwalt hat daraufhin den – von der Oberstaatsanwaltschaft unterzeichneten Brief auf seinem Blog gepostet und fragte die Leser: „Wer möchte den Abholungstermin telefonisch absprechen und nach Osnabrück fahren?“. In den Kommentaren meldeten sich bald darauf einige Freiwillige. Andere User spekulierten darüber wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft zustande gekommen sein könnte. Einer der Kommentatoren sah in dem Schreiben eine Aufforderung zu einer BtMG-Straftat wegen der die Staatsanwaltschaft nun eigentlich gegen sich selbst ermitteln müsse. Sollte der Anwalt nicht noch in einem weiteren Blogeintrag für Aufklärung sorgen, wird das Zustandekommen des Schreibens wohl ungeklärt bleiben.

 

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4 Kommentare
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Roland Heiberg
8 Jahre zuvor

ich hole es ab hahahaha

Mr Fuchs
8 Jahre zuvor

Über 100g kann man ja beim Abholen mal hinwegsehen ^^

LittleGanja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Aufforderung zu einer Straftat seitens der Staatsanwaltschaft!

Axel Junker
8 Jahre zuvor

Cannabis-Geschichtskunde:

Es gab tatsächlich vor etlichen Jahren eine Abholung von (zu Unrecht) beschlagnahmtem Gras in dem Verfahren Michael F., Mannheim.
Die Rückgabe wurde damals vom zuständigen Gericht angeordnet, nachdem Michael nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) freigesprochen wurde
Die Protagonisten haben die Abholung bildlich festgehalten.