Dienstag, 3. Mai 2016

Keine Kostenübernahme für Cannabis-Patientin

 

Sozialgericht Trier sieht keinen Anspruch auf Cannabisblüten

Die Drogenschule

Vergangene Woche hat das Sozialgericht Trier entschieden einer 30-jährigen Patientin keine Kostenübernahme für ihr medizinisches Cannabis zuzusprechen. Die Frau leidet unter anderem an Morbus Crohn, ADHS sowie starken Scherzen und erhielt daher von Arzt die Empfehlung Cannabisblüten gegen ihre Beschwerden zu konsumieren. Da die Frau jedoch auf Hartz IV angewiesen ist, kann sie die Kosten für ihre Medizin von monatlich rund 700 Euro nicht selbst tragen. Vor Gericht wollte die 30-Jährige daher eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder durch den Staat erwirken. Dies lehnte das Gericht jedoch ab, da es sich “weder um einen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung” handele, hieß es in der Pressemitteilung des Sozialgerichts.

 

 

Laut Auffassung des Gerichts stünden der Patientin “eine ganze Palette allgemein anerkannter, dem medizinischen Standard entsprechender Leistungen und Leistungserbringer zur Verfügung”. Daher könne der Gebrauch von Cannabis nicht als alternativlose neue Behandlungsmethode angesehen werden. “Nach dem Gesetz dürften neue Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung generell nur erbracht werden, wenn zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Empfehlungen abgegeben oder der Gesetzgeber ausdrücklich entsprechende Normierungen vorgenommen habe. Beides sei bislang nicht erfolgt.” hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

 

 

Das Gericht räumte zwar ein, dass es aktuell Bestrebungen seitens der Politik gebe, die derzeitigen Regulierungen zu ändern und eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen anzustreben. Da es sich dabei allerdings um rechtspolitische Zukunftspläne und nicht um geltendes Recht handele, sei das Gericht nicht in der Lage dem Gesetzgeber vorzugreifen. Damit ist die Antragsstellerin vor Gericht gescheitert und wird die Kosten für ihre Behandlung weiterhin selbst tragen müssen, zumindest bis es zu einer Gesetzesänderung kommt. Denn auch der Eigenanbau stellt derzeit für Patienten im ähnlichen Fall nur bedingt eine Alternative dar. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht Anfang April einem Patienten das Recht seine Medizin selbst anzubauen zugesprochen, dabei handelte es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung. Ob die zahlreichen Anträge, die seitdem beim BfArM eingingen Aussicht auf Erfolg haben, ist derzeit noch völlig offen.

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9 Kommentare
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Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Widerspruch schreiben bzw. Berufung: Zitat: Laut Auffassung des Gerichts stünden der Patientin „eine ganze Palette allgemein anerkannter, dem medizinischen Standard entsprechender Leistungen und Leistungserbringer zur Verfügung“ Widerspruch Begründung: Wenn es Alternativen zu Cannabis geben würde, hätte die Bundesopiumstelle die Erlaubnis nie erteilen dürfen! D.h. das Gericht zweifelt die Kompetenz der Bfarm bzw. die Richtigkeit der Ausnahmeerlaubnis an. Zitat: Daher könne der Gebrauch von Cannabis nicht als alternativlose neue Behandlungsmethode angesehen werden Frage: Auf welchem Gutachten beruht diese Aussage oder ist der Richter gleichzeitig Gutachter und Arzt? Weiterhin sollte sich die Patientin auf das Grundgesetz Art2 Abs2 (körperliche Unversehrtheit) berufen, das Gesetz steht meiner Meinung nach über der vom Gericht erwähnten Bedingung Zitat: wenn zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Empfehlungen abgegeben… Weiterlesen »

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Quelle http://www.wirtschaft.com/groehe-stellt-cannabis-auf-kassenrezept-ab-2017-in-aussicht/ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat schwerkranken Schmerzpatienten die Versorgung mit Cannabis auf Kassenrezept für Anfang 2017 in Aussicht gestellt. Am Mittwoch will der Minister das entsprechende Gesetz ins Kabinett einbringen, danach wird sich der Bundestag damit befassen: „Ohne dem Bundestag vorgreifen zu wollen, ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten kann“, sagte Gröhe der „Welt“. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, so Gröhe. Mit dem Gesetzentwurf solle schwerwiegend erkrankten Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Diagnose durch den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu… Weiterlesen »

https://diehanfinitiative.de/index.php/lebensmittel/10-hanf-gegen-hunger
7 Jahre zuvor

Danke für die hilfreichen Informationen. Super Engagement @Littleganja.

LG

PS bitte mitmachen. Die wunderbare und liebreizende Sofi 🙂 und der unvergleichliche Dr. Benecke fordern dazu auf: https://www.facebook.com/CC.e.V.Koeln/videos/vb.230654480376790/909734605802104/?type=2&theater in der Mitte, leichtbekleidet “Die Hanfinitiative” 😉 Danke.

https://diehanfinitiative.de/index.php/rohstoff
7 Jahre zuvor

Die Katharina hat Recht. Leider. Bitte helft alle zusammen mit, dass wir das ändern können. Hanf ist ein Menschenrecht! Das Verbot ist ein Verbrechen. Hanf soll frei sein für alle Menschen, ob als Medizin für PatientInnen oder zu Genusszwecken für erwachsene Menschen oder als vollwertiges Nahrungsmittel oder wertvoller und umweltfreundlicher Rohstoff…

Ihre Gedanken zum “Vatertag”:

[… Saufen is so fesch.
Aber Cannabis ist illegal?
Das ist purer Wahnsinn der zu unendlichem Leid bei Kranken Menschen die Cannabis brauchen führt. Ihr verweigert uns Kranken unsere Heilpflanze, aber Saufpartys dürfen beworben werden?
In WAS für einer Welt leben wir?!?!?!?!

‪#‎LegalizeCannanisworldwide‬
‪#‎ProhibitionIsFashism‬
‪#‎cannabisheiltkrebs‬
‪#‎cannabishealscancer‬
‪#‎phoenixtears‬
‪#‎ilegallyHealed‬
.
Lieber illegal am Leben, als legal tot.
Katharina Kreiner
…]

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10207795912994096&set=o.131470655621&type=3

Sebastian
7 Jahre zuvor

Dann soll sie halt die Erlaubnis auf Eigenanbau beantragen…

LittleGanja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Sollte sie sowieso

Ralf
7 Jahre zuvor

Ja,ja….dann bettelt und beantragt mal schön weiter bei den Menschenrechtsverbrechern. In 20 Jahren feiere ich dann mit euch ds Beantragungs-Jubiläum. Viel Spaß dann mal weiterhin damit .

https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition/26-augen-blicke
7 Jahre zuvor

Lieber @Schmiddie, der Katharina geht es auch darum die Gefühle und die ungerechte Behandlung sichtbar zu machen und ihren Schmerz darüber auszudrücken. Liebe/r @Littleganja, lieber @Schmiddie, ja klar sollte sie. Lieber @Ralf, wahrscheinlich werde ich diese Feier nicht mehr erleben, aber ich hoffe ehrlich, dass wir uns bis dahin durchgesetzt haben und Hanfnutzung – in jeder Form – ein Menschrecht ist. Ich hoffe es für unsere Kinder und Enkel. Dafür setzen wir uns ein und dafür brauchen wir EURE Unterstützung, denn nur gemeinsam sind wir stark. Schulter an Schulter. Wir werden nichts geschenkt bekommen. Insofern, denke ich, hast Du recht. Liebe Grüße und bleibt mutig und entschlossen und helft, wenn ihr es könnt 🙂 Auch die kleinen Dinge machen Menschen… Weiterlesen »

Ralf
7 Jahre zuvor

Die arme Frau hat noch nicht gemerkt dass Rheinl. Pfalz und nicht nur Bayern das Texas Deutschlands ist. Hier wird prinzipiell kein Verfahren eingestellt und Cannabiskonsumenten haben per se keine Rechte. Auch der Führerscheinfaschismus wurde über pfälzisvche Verwaltungsgerichte etabliert. Hier sitzen die beschissen blödesten und faschistischsten Schreibtischtäter in schwarzer Robe von ganz Deutschland (zusammen mit Bayern und BW). Für meine Verteidigung in Sachern Führerschein habe ich eine halbe Doktorarbeit von 17 Seiten geschrieben, Studien und Quellennachweise beigelegt und diese dumme, ignorante, blöde Sau von Analphabetin auf dem Richterstuhl in Neustadt a.d. Säuferstraße hat das nicht mal gelesen es wurde im Urteil nicht mal erwähnt.Ich klage in diesem Unrechtsstaat nie wieder auch nur irgendetwas ein.