Donnerstag, 7. April 2016

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Cannabisanbau

 

BfArM ist verpflichtet einem Patienten die Genehmigung des Eigenanbaus zu erteilen

Grafik: marker
Grafik: marker

 

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines 52-jährigen Multiple Sklerose Patienten entschieden, der zu Hause Cannabis anbaute, um seine krankheitsbedingten Beschwerden zu lindern. Der Mann besaß eine Ausnahmegenehmigung Cannabisblüten als Medizin zu verwenden, jedoch konnte der 1985 an MS erkrankte Mann die Kosten von ca. 1500 Euro pro Monat nicht selbst tragen. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten mehrfach ab und erklärte sich lediglich bereit die Kosten für das Cannabis-Medikament Dronabinol zu tragen, welches dem Betroffenen jedoch nicht in gleichem Maße hilft.

 

Das Gericht erkannte an, dass dem Patienten keine Alternative zur Selbstversorgung bleibt und verpflichtete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den 52-jährigen eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis zu erteilten. Der Betroffene baut bereits seit Jahren seine Medizin an, ohne dafür juristisch belangt zu werden. Im Jahr 2005 urteilte das Amtsgericht Mannheim, dass in seinem Fall ein “gerechtfertigter Notstand” vorliegt. Dennoch wollte die BfArM dem schwerkranken Mann keine Genehmigung erteilen. Auch bei der aktuellen Verhandlung bemängelte die Behörde unzureichende Qualitätskontrollen, die einen Pilz oder Sporenbefall nicht ausschließen könnten. Zudem wurde der Missbrauch des selbst angebauten Cannabis befürchtet und eine ausreichende ärztliche Kontrolle in Frage gestellt.

 

Das Gericht wies die Argumentation der BfArM zurück. Es sah keine Hinweise auf zu befürchtenden Missbrauch. Auch habe der Mann durch den jahrelangen Anbau genug Erfahrung, um diesen entsprechend durchzuführen und seine Medizin zu dosieren. Die BfArM könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn dies im “öffentlichen Interesse” sei. “Die Behandlung des schwer kranken Klägers mit selbst angebautem Cannabis liegt hier ausnahmsweise im öffentlichen Interesse, weil nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts die Einnahme von Cannabis zu einer erheblichen Linderung seiner Beschwerden führt und ihm gegenwärtig kein gleich wirksames und für ihn erschwingliches Medikament zur Verfügung steht.” hieß es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

 

Es war das erste Mal, dass das Gericht die BfArM zur Erteilung der Genehmigung verpflichtete. Der Patient damit erhält damit erstmals die Möglichkeit Cannabis legal zu Selbstversorgung anbauen zu dürfen. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Für andere Betroffene besteht jedoch nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung die Hoffnung, ebenfalls die Möglichkeit zu erhalten ihre Medizin zu Hause zu züchten. Zumindest solange bis der Gesetzgeber ein Gesetzt beschließt, welches die Krankenkassen dazu verpflichtet die Kosten für medizinische Cannabisblüten zu tragen.

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

7 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
www.diehanfinitiative.de
8 Jahre zuvor

Danke an das Gericht und die Prozessführenden. Danke vielmals. 🙂 Sehr schön! Weiter geht es – als nächstes kommt das Menschenrechtsgericht. Wir fordern Eigenanbau für ALLE Menschen. Hanf als Medizin UND Genussmittel gehört die Zukunft! Hanf zu benutzen ist ein Menschenrecht! Nochmal Fragen an unsere Regierung – halten wir den Druck aufrecht – zu unseren MENSCHENRECHTEN und Fakten, die nicht mehr zu verleugnen sind: http://www.diehanfinitiative.de Diese beiden Damen wollen die „Volksgesundheit“ schützen! Doch was tun sie mit ihren Falschaussagen unseren ungeborenen Kindern an, mit dieser Art der Politik? Das Gerichtsurteil kann nur ein Schritt zur vollständigen Wieder-Legalisierung (wegen mir auch Regulierung) von Hanf sein. Bildet EUCH bitte selbst ein Urteil und verbreitet das Wissen: Sinngemäße Aussage der derzeitgen Bundeskanzlerin Quantenphysikerin… Weiterlesen »

www.diehanfinitiative.de
8 Jahre zuvor

Zusammen sind wir stark! Weedstorm³ steht nun an! Vernetzen wir uns – helfen wir uns gegenseitig. Beschützen wir unsere Kinder … NICHT unbedingt mit Waffen … … sondern mit UNSERER LIEBE UND FÜRSORGE! Wir lassen uns gerne von noch besseren Möglichkeiten, für das Überleben unserer Spezies, überzeugen … also voran … in die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Weiter geht’s! Freiheit und Gesundheit für Hanfpatient_Innen und Hanffreund_Innen! Es liegt nun an uns, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und erfolgreich unsere Rechte durchzusetzen. Denn wer, wenn nicht wir, hat ein Recht darauf? Wer, wenn nicht wir, die Menschen die es betrifft, können das ändern? Nur WIR gemeinsam, die MENSCHEN, weltweit, werden das schaffen! Davon sind wir fest überzeugt!… Weiterlesen »

Lars Rogg
8 Jahre zuvor

Einer der wenigen Juristen mit Herz und Hirn, guter Richter !!!

Hanf-Zeit.com
8 Jahre zuvor

Das Cannabis-Medikament Dronabinol läst sich mit Faserhanfblüten kombinieren .

Hanf-Zeit.com
8 Jahre zuvor

Legale Faserhanfblüten , können die fehlenden komponenten des Cannabis-Medikaments Dronabinol ausgleichen .

Arno Dübel
8 Jahre zuvor

@hanf-zeit: Link zur Studie? Würde gerne mehr dazu lesen.

Hanf-Zeit.com
8 Jahre zuvor

Die Kleiber-Studie .