Samstag, 27. Februar 2016

Kascha Februar 2016

 

DIE HANFBERATUNG IM HANF JOURNAL – Erste Hilfe für Kiffer

 

kascha-februar

 

Kascha ist wie immer per e-Mail zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht…

 

 

 

Max (ohne Alter und Wohnort) fragt:

 

„Liebe Cannabisfreunde,

ich wollte mal wissen, was denn das Potentere bzw. Bessere am Afghanen ist? Der äußere Mantel oder der weichere Kern?“
Kascha antwortet:

 

„Lieber Max,

je nachdem, wie frisch der Afghane ist, glaube ich nicht, dass es da allzu große Unterschiede gibt. Der äußere Teil, oder Mantel, ist stärker den äußeren Umwelteinflüssen ausgesetzt. Dazu gehören Licht, Temperaturschwankungen oder sogar Hitze und natürlich Luft. Wärme führt dazu, dass THC in flüchtigere Reaktionsprodukte umgewandelt wird – die können natürlich aus dem Kern weniger gut entweichen als aus dem äußeren Rand. Außerdem trocknen Wärme und Luft den äußeren Rand aus, so dass er fester wird als der weiche Kern und es gehen auch flüchtige Wirk- und Aromastoffe im Rand verloren. Daher dürfte, wie gesagt, je nach Lagerung, der Kern einen höheren Wirkstoffanteil und einen besseren Geschmack als der Rand haben. Wird der Afghane aber durchgehend gut verpackt, z.B. in Plastikfolie eingeschlagen, sowie kühl und dunkel gelagert, dürften diese Unterschiede über einen langen Zeitraum hinweg eher minimal sein. Bei einem Afghanebrocken, den man vielleicht wochenlang offen auf dem Schreibtisch liegen hat, kann das schon wieder ganz anders aussehen. In der Regel ist es aber ratsam, sein Haschisch luftgeschützt zu lagern um es lange gut kneten zu können.“

 

 

Hans (aus Bad Nauheim) möchte wissen:

 

„Hallo Kascha,

 

als ich heute in der Sauna saß, kam mir die Idee, ob es nicht Aufgussmittel geben könnte, die beim Einatmen der Dämpfe „angenehme Assoziationen” auslösen…“

 

Kascha antwortet:

 

„Hallo Hans,

tatsächlich ist das gar keine allzu abwegige Idee. Eine der frühen, aus Asien stammenden, Konsumformen für Cannabis, die bereits vor tausenden Jahren verbreitet war, funktioniert vermutlich ganz ähnlich. In einigermaßen luftdichten Lederzelten wurden, so nimmt man an, in der Mitte heiße Steine aus dem Feuer abgelegt, anschließend wurden Hanfblüten auf die Steine gelegt und die entstehenden Dämpfe wurden inhaliert. Da Cannabis allerdings inzwischen illegal ist, und für diese Anwendung erheblich mehr Pflanzenmaterial benötigt wird um die gleiche Wirkung zu erzielen wie mit einem Joint oder einer Pfeife, sind solche Konsumformen mehr oder weniger in Vergessenheit geraten. Der Vorteil, wenn man die ganzen Pflanzenteile auf die heißen Steine legt, ist, dass wenig dabei verloren geht. Stellt man ein flüssiges Aufgussmittel her, tropft auch viel herunter und bei der benötigten THC-Konzentration wäre das sicher ein teurer Spaß. Stell Dir mal vor, Du bist in einem etwa saunagroßen Raum mit einem Kiffer, der den Rauch zufällig in die Luft bläst. Der muss schon ganz schön etwas an Rauch in die Luft blasen, damit Du ebenfalls (passiv) breit wirst. Dabei zählt auch der von ihm ausgeatmete Rauch, da durch die nicht 100%ige Bioverfügbarkeit von THC auch immer eine gewisse Menge an Wirkstoff in ausgeatmetem Rauch ist. Der Nachteil von frischem oder getrocknetem Pflanzenmaterial ist wiederum, dass ein Saunaofen sehr heiß ist – das Pflanzenmaterial würde also statt wie in einem Vaporizer langsam ausgetrocknet zu werden vermutlich verkohlen und irgendwann übel riechen und qualmen. Es ist vielleicht sinnvoll, sie über, aber nicht direkt auf den Steinen zu platzieren.

Ob solche Produkte vielleicht in den USA auf dem Markt sind weiß ich nicht, bei einer kurzen Recherche konnte ich nichts herausfinden. Ich kann mir auch vorstellen, dass in der Sauna high werden für viele Konsumenten eine ungewohnte Belastung darstellt und nicht unbedingt als angenehm empfangen wird: Man stelle sich mal Mundtrockenheit bei über 90°C Umgebungstemperatur vor. Wenn allerdings jemand daran Freude hat, kann ich mir vorstellen, dass es funktioniert. Für ein richtiges flüssiges Aufgussmittel gibt es noch einige technische Hürden: Löst man das THC in Wasser, verdampft das Wasser ja schon bei 100°C und außerdem löst sich THC ja gar nicht in Wasser, sondern nur in Fetten. Nimmt man allerdings Öl, wie bei ätherischen Ölen, muss man eine hochkonzentrierte Lösung herstellen, die man dann doch wieder mit Wasser mischt – das pure Öl solle man auf keinen Fall auf die heißen Steine geben. Um es auszuprobieren ist es sicher am sinnvollsten, zunächst mit normalen Blüten anzufangen.“

 

 

Paul (ohne Alter und Wohnort) möchte wissen:

 

„Hey Kascha,

 

ich wollte mal fragen, ob es eine Altersbeschränkung für Vaporizer gibt, oder ob sie frei verkäuflich sind. Schon mal Danke im Voraus.“

 

Kascha antwortet:

 

„Hey Paul,

 

da Vaporizer weder Nikotin enthalten noch auch nur zur Einnahme von Nikotin gedacht sind, sind sie ohne Altersbeschränkung erhältlich. Tatsächlich sind die meisten Vaporizer auch nicht ausschließlich zur Inhalation von Cannabisprodukten geeignet, sondern es lassen sich damit auch zahlreiche andere Kräuter und Pflanzenteile inhalieren. Es gibt also durchaus legale Anwendungsbereiche für Vaporizer – zum Beispiel schwören einige Anwender auf die Inhalation von Salbei bei hartnäckigem Husten. Im Internet kannst Du zahlreiche Erfahrungsberichte zur Inhalation verschiedener Kräuter und der dafür optimalen Temperaturen finden. Das unterscheidet Vaporizer beispielsweise von E-Zigaretten, die bereits fertig mit der entsprechenden nikotinhaltigen Flüssigkeit gefüllt sind oder zusammen damit verkauft werden: Auch wenn hier in der Regel kein Tabak, sondern nur das Nikotin enthalten ist, fällt dieses und der Verkauf der entsprechend befüllten Geräte unter das Jugendschutzgesetz. Ich habe allerdings noch nie von einem Vaporizer gehört, der mit einer fertigen Dosis THC oder Cannabis verkauft wird – was natürlich hierzulande auch gar nicht legal wäre – und daher kann man eigentlich davon ausgehen, dass Vaporizer, so wie auch Bongs und Pfeifen und anderes Rauchzubehör, ohne Altersbeschränkung verkauft werden. Das muss natürlich nicht heißen, dass Shopbetreiber verpflichtet sind, einem 12jährigen eine Bong oder einen Vaporizer zu verkaufen oder Cannabiskonsum bei Minderjährigen zu befürworten – es gibt nur einfach kein Gesetz gegen den Verkauf der Geräte.“

 

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