Montag, 15. Februar 2016

Vier Schweizer Städte wollen Cannabis-Clubs

 

Zürich, Bern, Basel und Genf gehen Umsetzung von Pilotprojekt an

Das Menü in der Asociacion Club Medical THC, Foto: Archiv
Foto: Archiv

 

Nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz Anfang des Monats wohlwollende Bereitschaft signalisiert hatte, Entwürfe für Cannabis-Club Modellprojekte zu prüfen, unternehmen die Städte Zürich, Bern, Genf und Basel einen konkreten Vorstoß in Richtung Umsetzung. Ende letzter Woche haben sich die Drogenexperten der jeweiligen Städte über die Durchführung verständigt. Demnach sollen in “Zürich und Genf […] Erwachsene mit schweren Drogenproblemen im kontrollierten Rahmen kiffen können, in Basel wären es nur Erwachsene und in Genf würde Cannabis zudem erstmals als Medikament abgegeben” berichtete Der Landbote am Freitag.

 

Die größte Versuchsgruppe in allen Städten bilden jedoch Freizeitkonsumenten, die derzeit – trotz Verbot – rund 3 Prozent der Bevölkerung ausmachen. «Die Idee ist, bei diesen Freizeitkonsumenten ein vernünftiges Verhalten, in Bezug auf Drogen, helfen zu erlernen», berichtet der Genfer Soziologieprofessor und Koordinator des Projekts Sandro Cattacin. Laut den Daten des Bundesamtes für Statistik wurden im Jahr 2014 20.000 Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis registriert. 2013 waren es noch 27.500. Der Rückgang ist jedoch nicht auf eine Verringerung des Konsums zurückzuführen, sondern auf eine Gesetzesänderung vom Oktober 2013, durch die Konsumenten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden und lediglich ein Bußgeld zu zahlen haben. Dennoch geben die Schweizer jährlich rund 200 Millionen Franken für die Verfolgung von Cannabis-Straftaten aus.

 

Die Initiatoren der Pilotprojekte wollen auch daran längerfristig etwas ändern. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des BAG sowie der jeweiligen Regierungen. Dafür ist zuvor ein konkretes Gesuch an das Bundesamt nötig. «Die Projektskizze des Kantons Genf lässt in der dem BAG vorliegenden Version keine abschließenden Beurteilung der Gesetzeskonformität zu, dazu braucht es ein detailliertes Gesuch.» ließ das BAG verlauten. Auf Grund der derzeit unbefriedigenden Situation in puncto Cannabis sei man bei der Behörde gegenüber alternativen Wegen durchaus aufgeschlossen, solange sich diese mit dem Betäubungsmittelgesetz vereinbaren ließen. Sollte dies nicht möglich sein, bliebe nur der Weg das BtmG zu überarbeiten.

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3 Kommentare
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Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Change!!!!

greenheartlion
8 Jahre zuvor

Hört sich erstmal gut an.
Mich würde bloß noch interessieren, von wem das Ganja letztendlich kommen soll.

Hanfpferd
8 Jahre zuvor

Cannabis Clubs = Selbstanbau zwecks Versorgung ausschliesslich der Mitglieder, vergleichbar mit den CSCs (Cannabis Social Clubs).