Donnerstag, 4. Februar 2016

Urteil: Kostenübernahme von Cannabis

 

Gericht verurteilt Krankenkasse medizinisches Cannabis zu bezahlen

Cannabis aus der Apotheke
Foto: marker

 

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung teilte das Sozialgericht Dortmund seine Entscheidung mit, dass Krankenkassen verpflichtet seien, “die Kosten für Cannabisblüten zur Schmerztherapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden.” Das Urteil wurde bereits am 22.01.2016 gefällt.

 

Konkret wurde der Fall eines Schmerzpatienten, der bei der Barmer GEK in Witten versichert ist. Auf Grund seiner, durch einen Unfall verursachten, chronischen Schmerzen hatte der Betroffene eine Sondergenehmigung für medizinisches Cannabis (in Blütenform) erhalten. Sein behandelnder Arzt verschrieb im 56g Cannabisblüten im Monat, um eine ausreichende Versorgung des Patienten sicherzustellen. Der Patient beantragte die Kostenübernahme durch seine Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme nach Einholung einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ab, “weil es sich bei Cannabisblüten weder um ein Arzneimittel noch um eine Rezepturvorbereitung handele. Auch stünden für den Versicherten geeignete analgetisch wirksame Medikamente zur Verfügung.”

 

Die Ablehnung des Antrags erfolgte jedoch erst zweieinhalb Monate nach Antragsstellung. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist zur Entscheidung über einen Leistungsantrag beträgt fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V) und wurde in diesem Fall somit nicht eingehalten. Auch wurde der Antragssteller nicht über die Gründe der Verzögerung informiert. “Damit trete eine Genehmigungsfiktion ein, unabhängig davon, ob die Krankenkasse tatsächlich leistungspflichtig sei. Durch die gesetzlich fingierte Leistungsgenehmigung mit Fristablauf sei die Leistungsberechtigung wirksam verfügt und die Beklagte mit allen Einwendungen ausgeschlossen. Eine nachträgliche inhaltliche Überprüfung laufe dem Zweck der Genehmigungsfiktion des Patientenrechtegesetzes aus dem Jahre 2013 entgegen, generalpräventiv die Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens der Krankenkassen zu verbessern.” Lautete die Begründung des Sozialgerichts. Hier war die Fristverstreichung der Hauptgrund, warum die Krankenkasse letztendlich die Kosten zu tragen hat. Die generelle Frage, ob Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis zu tragen haben, stand nicht im Vordergrund.

 

 

 

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4 Kommentare
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Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Bin auch gerade dabei eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu Erstreiten. Warte jetzt auch schon ca. 5 Wochen auf Nachricht, nach dem mein erster Antrag Anfang Dezember 2015 angeblich nicht eingegangen ist?!?!
Fakt ist bei einer Ablehnung gibts direkt ein Widerspruch und falls der nicht Fruchtet, gehe ich zum Anwalt und dann vor Gericht, ich werde berichten 😉

Sportzigarette
8 Jahre zuvor

Ich hoffe du hast den Antrag per Einschreiben verschickt?
Somit hättest du die Option herausfinden zu können, ob die Krankenkasse dein Schreiben auch erhielt, da man eine Empfangsbestätigung bekommt.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und gutes Gelingen, wenn ich austherapiert bin werde auch ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, nur schätze ich die Chance darauf als zu gering ein, da ich “nur” Migräne habe und keinen Arzt kenne der positiv gegenüber Cannabis als Medizin eingestellt ist.

Gruß Sporti

Littleganja
8 Jahre zuvor

@Sportzigarette, du musst nur Austherapiert sein, was für eine Krankheit du hast ist egal.

TinaBurner
8 Jahre zuvor

Na endlich passiert langsam mal was positives!