Sonntag, 3. Januar 2016

Cannabis und Führerschein

 

Rückblende 2014/2015

 

von Theo Reetig

 

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Recht und Politik

 

Das Jahr 2015 liegt hinter uns.Wieder haben tausende von Cannabis-Freunden ihren Führerschein verloren, ohne dass sie berauscht am Verkehr teilgenommen hätten. Die bekannten Grundprobleme liegen zum einen bei dem THC-Grenzwert, der keine Wirkschwelle wie bei Alkohol (ab 0,3 Promille) beschreibt, sondern nur auf dem Konsumnachweis als solches beruht und auf der anderen Seite beim überlagernden Verwaltungsrecht, welches für ein und das selbe „Vergehen“ (Drogenfahrt) den gänzlichen Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht.

 

Diese Rechtspraxis, die im Oktober 2014 auch durch das Bundesverwaltungsgericht BVerwG 3 C 3.13 höchstrichterlich bestätigt wurde offenbart einen eklatanten Wertungswiderspruch. Der Gesetzgeber sieht als Sanktion für das „Fehlverhalten“ u.a. ein einmonatiges Fahrverbot vor, genau wie bei Alkoholkonsumenten, die erstmalig über der Promillegrenze von 0,5 im Straßenverkehr erwischt werden. Allerdings wird bei Cannabis der Führerschein durch die Verwaltungsbehörden unmittelbar entzogen, so dass das Fahrverbot als Sanktion ohne Funktion bleibt. Das ist für keinen normal denkenden Menschen nachvollziehbar.

 

Die Regierung stellt sich aber nach wie vor blind.

 

Schon im Jahre 2012 hat die Bundestagsfraktion der Linken entsprechende Fragen an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort war verblüffend. Demnach hält die Bundesregierung die Rechtsnorm (§24a StVG), und damit natürlich auch die Sanktionen für Verhältnismäßig und zielführend. Hinsichtlich der überlagernden verwaltungsrechtlichen Entzugs-Praxis stellt sich die Bundesregierung doof, indem sie darauf verweist, dass sie nicht für die Ausführung des Verwaltungsrechts zuständig ist und somit natürlich auch keinen „Wertungswiderspruch“ erkennen kann. Sie tun also so, als wüssten sie nicht, dass in der Rechtspraxis der Führerschein ganz entzogen wird. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2014, der diese Rechtspraxis bestätigt hat müsste dies aber jeden klar sein.

 

Grassierende Blindheit bei den Politikern, wenn es um Drogen geht?

 

Die Eigenschaft sich im Zweifelsfall blöd zu stellen ist, so wie die letzten Monate gezeigt haben, allerdings nicht nur auf die schwarz-gelbe Bundesregierung beschränkt. Wie schon im Artikel „Berauschende Mittel im Straßenverkehr“ beschrieben haben die Piraten in allen vier Landtagen, in denen sie vertreten sind, das Thema aufgegriffen und entsprechende Fragen an die Landesregierungen gestellt. Hinsichtlich der Frage, in wie vielen Fällen der Führerschein durch die landeseigenen Verwaltungsbehörden schon mit dem ersten Verstoß gegen § 24a StVG gänzlich entzogen wurde, konnte keine der befragten Landesregierungen Auskunft geben, obwohl dies in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

 

NRW verwies darauf, dass der Landesregierung keine Zahlen aus den Kreisen und kreisfreien Städten dazu vorliegen würden. Berlin, das nur eine zentrale Behörde für Führerscheinangelegenheiten hat, sah sich auch nicht im Stande die Zahlen der Entzüge nach dem ersten Verstoß gegen § 24a StVG zu ermitteln. Begründung,
Zitat: „Eine statistische Erfassung der Entziehungen im Hinblick auf den Entziehungsgrund erfolgt nicht, so dass keine Angaben möglich sind“.

 

Ebenso die Antwort aus dem Saarland,
Zitat: „Entsprechend dezidierte Daten stehen seitens der Fahrerlaubnisbehörden im Saarland nicht zur Verfügung. Die gängigen, in der Nutzung befindlichen Führerscheinprogramme erfassen zwar die behördlichen Entzüge, unterscheiden jedoch nicht nach dem Rechtsgrund für den Entzug.“

 

Nur in Sächsischen Landtag wurden einige Zahlen über die verwaltungsrechtlichen Entzüge auf die Anfrage der Grünen (gewürfelt) geliefert, aber nicht ohne darauf zu verweisen, dass das Land nicht dazu verpflichtet sei solche Statistiken zu führen.

 

„Auch Kommunen spielen Blinde Kuh“

 

Dass bei dem Thema auch in der Kommunalpolitik gemauert wird, zeigte der Fall J. Westhauser aus Mainz, über den Zeit online im Oktober 2014 berichtet hatte. Hier wurde schon aufgrund des Besitzes einer kleinen Menge Cannabis ein Gutachten gefordert. Dies ist aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2002 allerdings klar verfassungswidrig. Das war der Stadt Mainz aber scheinbar egal. Auf Nachfragen des Redakteurs von Zeit-Online wurde ihm durch die zuständige Sachbearbeiterin dargelegt, das man das im Mainz öfters so mache, da in der FeV stehen würde, das bei Besitz von Drogen ein Gutachten zu fordern sei.
Alleine die Aussage von der zuständigen Sachbearbeiterin legte damit den Verdacht nah, dass in Mainz über Jahre hinweg die höchstrichterliche Rechtsprechung missachtet wurde.
Daraufhin wurde durch die Stadtratsfraktion der Linken/Piraten eine Anfrage dazu gestellt, in wie vielen Fällen in den letzten Jahren eine Überprüfungsmaßnahme alleine auf Grund des Besitzes einer geringen Menge Cannabis eingeleitet wurde. Die Antwort der Stadtverwaltung fiel wie bei den Ländern aus. Genaue Zahlen können nicht ermittelt werden, da die Gründe der Fahreignungsüberprüfung nicht differenziert erhoben werden.
Im Klartext bedeutet dies, die Stadt Mainz sieht sich nicht in der Lage zu ermitteln, in wie vielen Fällen in den letzten Jahren rechtswidrige Überprüfungsmaßnahmen eingeleitet wurden…
Komischer Weise hat der Pressesprecher auf Nachfragen eines Journalisten vom Vice- Magazin, inwieweit sich die Stadt Mainz schon bei Frau Westhauser Entschuldigt hätte, den Fall als Einzelfall klassifiziert. Erst auf erneutes Nachfragen, auf welcher Datenbasis er zu der Erkenntnis komme, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, gab er an, dies von der Leiterin der Führerscheinstelle zu haben.
Da muss man sich doch die Frage stellen, wie kommt die Leiterin der Führerscheinstelle Mainz zu der Aussage, dass es sich um einen Einzelfall handelt, obwohl laut Antwort der Stadtverwaltung nicht zu ermitteln ist in wie vielen Fällen alleine aufgrund des Besitzes von Cannabis ein Gutachten gefordert wurde…

 

Höchstrichterliche Rechtsprechung und der Einfluss der Politik

 

Neben dem Umstand das die Politik offensichtlich nicht gewillt ist zu erkennen, das ein Fahrverbot wenig Sinn macht, wenn der Führerschein gänzlich entzogen wird, spielt die Politik auch in der Rechtsprechung eine gewisse Rolle, da gerade bei höchstrichterlichen Entscheidungen oftmals eine Stellungnahme der Regierung zur Urteilsfindung eingeholt wird. So auch in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Entzugspraxis ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml.

 

Rechtspolitisches Ping Pong
So führen die Richter in dem Urteil aus, das der Interessensvertreter der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wie das Berufungsgericht außerdem der Auffassung sei, dass zur Beurteilung des Trennungsvermögens auf den gemessenen THC-Wert ohne Abschlag abzustellen sei. Hieran wird deutlich, dass der Bundesregierung nicht nur von dem Widerspruch (Fahrverbot oder Entzug) weiß, sondern diesen in der Rechtsprechung sogar durch entsprechende Stellungnahmen forciert, obwohl der Bundesregierung klar sein dürfte das der Wert von 1ng/ml nur einen analytischen Grenzwert darstellt, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist. Auf der anderen Seite verweisen die Regierungen bei inhaltlichen Anfragen, wieso dies so gehandhabt wird, gerne mal auf die höchstrichterlichen Entscheidungen…

 

Auch auf internationaler Ebene spielt die Bundesregierung in der Frage des deutschen Fahrerlaubnisrechts mit gezinkten Karten.

 

So musste sich der EuGH (C-260/13) erst 2015 wieder mit dem Fahrerlaubniswesen in Deutschland beschäftigen, da einer Österreicherin, nachdem sie in Deutschland mit einem THC-Nachweis erwischt wurde, das Recht aberkannt wurde den Führerschein auf dem Gebiet der BRD zu nutzen. Um wieder in Deutschland fahren zu dürfen müsste sie sich nach deutschen Kriterien begutachten lassen (MPU) und ihre dauerhafte Drogenabstinenz nachweisen. Dagegen klagte die Betroffene vor dem VG Sigmaringen, da sie darin einen Verstoß gegen die Pflicht der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen sah. Da sich das VG Sigmaringen mit der Frage, ob diese Praxis durch die EU-Richtlinie gedeckt ist, überfordert sah, wurde der Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
In der Entscheidung kommen die EuGH-Richter zwar zu dem Ergebnis, dass diese Praxis im Rahmen der EU-Richtlinie ist, verweisen darüber hinaus aber auf ihre ständige Rechtsprechung, das ein Entzug oder eine Nichtanerkennung einer anderen EU-Fahrerlaubnis nicht unbefristet sein darf, da dies ansonsten auf eine grundsätzliche Nichtanerkennung hinauslaufen würde. Gerade bezüglich einer Befristung der Aberkennung haben sich die EuGH-Richter eine Stellungnahme der Bundesrepublik eingeholt. In dieser Stellungnahme wird die Rechtslage in der BRD beschrieben. Demnach wurde dem EuGH mitgeteilt, dass die Betroffene nach nationalem Recht ihre Fahreignung mit einer MPU nachzuweisen hat so lange die Punkte für die „Drogenfahrt“ in Flensburg noch nicht getilgt sind.
Zitat aus der Stellungnahme an den EuGH:

 

„Ohne Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens wird die Berechtigung zum Gebrauchmachen einer ausländischen Fahrerlaubnis, sofern es sich um eine EU oder EWR-Fahrerlaubnis handelt, auch dann wieder zuerkannt, wenn die Eintragung der Eignungsmängel aus dem Fahrerlaubnisregister getilgt worden ist.

Nach Ablauf dieser Frist kann sie wieder von der österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen, ohne ein positives MPU-Gutachten vorgelegt zu haben“

 

Aufgrund dieser Stellungnahme von Thomas Henze, im Übrigen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gehen die EuGH-Richter davon aus, dass die Nichtanerkennung demnach auch nach nationalem Recht befristet ist. Auffällig erscheint allerdings das Herr Henze in seiner Stellungnahme wesentliche Bestandteile der Rechtsnorm FeV bewusst (?) nicht anführt, da aus diesen klar hervorgeht, dass es eben keine zeitliche Befristung bezüglich auszuräumender Fahreignungszweifel gibt.

Laut FeV ist die Fahreignung grundsätzlich über ein MPU-Gutachten nachzuweisen, wenn die Nichteignung einmal festgestanden hat.

 

Zitat:
§ 14 Abs. 2
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

1. die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt,…

 

Aus diesem Paragraphen wird ersichtlich, dass auch unabhängig von der Tilgungsfrist etwaiger Punkte die Fahreignung nach nationalem Recht nicht dadurch wiederhergestellt ist, nur weil die Punkte in Flensburg getilgt sind. Übertragen auf deutsche Bürger müsste dies ja auch bedeuten, dass ein Kiffer der im Straßenverkehr „erwischt“ wurde zwar den Führerschein entzogen bekommt (fehlendes Trennungsvermögen), diesen dann aber nach 5 Jahren ohne weitere Überprüfung wieder bekommt. Da der Fall von EuGH an das VG Sigmaringen zur abschließenden Prüfung zurückverwiesen wurde, kann man nur gespannt sein, ob das VG Sigmaringen das nationale Recht ebenso bewertet wie die Politik.

 

Positiv ist zu werten, dass das Thema im letzten Jahr zu einigen parlamentarischen Anfragen geführt hat und die Politik somit gezwungen wird sich mit dem Thema intensiver auseinander zu setzen. Im Weiteren hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 die Grünen bei ihrem Gesetzentwurf zur Cannabisregulierung auch die verkehrsrechtlichen Normen berücksichtigt. Demnach fordern sie in dem Gesetzentwurf einen THC-Grenzwert von 5ng/ml und was noch viel wichtiger ist eine Änderung im Verwaltungsrecht (FeV), das wie bei Alkohol bei einer wiederholten Zuwiderhandlung Zweifel an der Trennungsbereitschaft begründet werden kann, die eine MPU Anordnung zur Folge hat. Damit wäre dann ausgeschlossen, dass die Verwaltungsbehörden schon nach der ersten Zuwiderhandlung den Führerschein entziehen können.
Zustimmung, gerade was die Gesetzesänderungen im Fahrerlaubniswesen betrifft, bekamen die Grünen auch von Seiten der SPD. So führte die SPD-Abgeordnete B. Müller in der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag aus,
Zitat:
„Wir erreichen die jungen Leute mit dem generalpräventiven Ansatz auch deshalb nicht mehr, weil die Sanktionen zum Teil grotesk überzogen sind.“…“Nehmen Sie zum Beispiel das Straßenverkehrsrecht.“

 

Ist der Führerschein für Mofa oder Auto weg, muss durch eine teure MPU nachgewiesen werden, dass sich der Konsument in der Zukunft rechtstreu verhalten wird. Der Führerscheinentzug führt nicht selten zum Verlust von Job oder Ausbildungsplatz; das ist insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum ein großes Problem. Ich komme aus dem ländlichen Raum und kenne einige Fälle, in denen das passiert ist. Das sind die sozialen Konsequenzen, die diese Politik auch mit sich bringt.

 

Die Rechtslage, die wir jetzt haben, führt zu einer Art Sanktions-Flatrate; so will ich das einmal nennen. Es ist kein Wunder, dass die Konsumenten mit so etwas wie Flatrate- Rauchen reagieren; denn es ist ja egal. Wenn man raucht – egal wann und wie –, droht Strafe. Man darf sich halt nur nicht erwischen lassen. Das ist die Konsequenz, die die Jugendlichen daraus ziehen. Das hat mit der strafrechtlichen Prävention, wie gesagt, nichts mehr zu tun. Daher sind die im Gesetzentwurf der Grünen enthaltenen Vorschläge im Hinblick auf Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnis- Verordnung aus meiner Sicht durchaus sachgerecht.

 

Das grundsätzliche Problem wird zwar mittlerweile von einigen Politikern/Parteien wahrgenommen, aber bis es zu einer durchgreifenden Änderung in dem Bereich kommt, muss der Druck mit Öffentlichkeitsarbeit und weiteren parlamentarischen Anfragen dazu erhöht und aufrechterhalten werden. Dies ist wiederum nur möglich, wenn die Masse die es letztendlich betrifft bereit ist, die politische Arbeit auch finanziell zu unterstützen. Zahlen müssen die Kiffer sowieso. Ist nur die Frage wofür.

 

In diesem Sinne Prosit Neujahr

 

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14 Kommentare
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Franc L.H.
8 Jahre zuvor

Ich hoffe das mit der geplanten besseren medizinischen Versorgung in Schland sich auch hinsichtlich Bewertung der Fahrtüchtigkeit endlich zeitgemäß und nach aktuell wissenschaftlichen Erkenntnissen etwas ändern wird. Die derzeitige Praxis, daß die Fahrtüchtigkeit nach dem Abbauprodukten im Blut beurteilt wird, obwohl der letzten Konsum am Vortag stattfand oder gar noch viel länger zurückliegt, hätte so niemals stattfinden dürfen und muß mit einer Neuregelung der medizinischen Versorgung endlich und unverzüglich angepasst werden. BTW, ich habe mein KFZ vor fast einem Jahrzehnt verkauft, da ich auch nicht jünger werde und der ÖPNV immer mehr ausgedünnt wird bzw. preislich immer uninteressanter wird, wäre eine Neuanschaffung eines KFZ schon längst überfällig wenn da nicht diese verdammt himmelschreiende Kifferjagd wäre. Eins ist klar, ich bin… Weiterlesen »

Ralf
8 Jahre zuvor

Ich lasse dieses dreckige Schweinepack für meinen Fahrerlaubnisentzug (natürlich ohne gefahren zu sein) durch ihre Unrechtsgesetze, unter anderem, jedes Jahr 8400 Euro Hartz IV Strafe an mich Zahlen. Das schöne ist, diese Staatsmafiosi zahlen alle gemeinsam, die Hälfte der Bund die eine Hälfte, die örtlichen Verwaltungsnazis die andere. Die knirschen täglich mit den Zähnen sind aber Opfer ihrer eigenen Widersprüche. Ich habe sie damit an ihren verlogenen Gutmenscheneiern und ich lasse sie dafür zahlen (seit 2010 genau 50400) Euro bis an mein Lebensende. Da ich, dank täglichem Cannabiskonsum total gesund bin, wird die Strafe noch einige Jähchen ausgezahlt werden müssen, das Viertelmilliönchen habe ich wenn ich 83 bin und ich werd`s mir holen, da bin uich ziemlich sicher. Strafe muß… Weiterlesen »

ragedavis
8 Jahre zuvor

Ich hätte gesteigertes Interesse an einer Liste von Namen, denen wir dieses Trauerspiel verdanken – angefangen bei der Grenzwertkommission und hoch bis zur Drogenbeauftragten. Adressen wären auch nicht schlecht!

Surak
8 Jahre zuvor

Die Sanktionsflatrate trifft die derzeitig logischen Verhaltensdispositionen ziemlich genau. Natürlich macht es keinen Sinn, über seine Fahrtüchtigkeit nachzudenken in diesem Land auf der Grundlage des Konsumverhaltens. Allein die augenblickliche Befindlichkeit und die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen geben den Ausschlag. Wie Ralf kassiere auch ich Transferleistungen seit dem Raub meines Führerscheins (der hieß wirklich noch so) trotz jahrzehntelang unfallfreiem Fahrens – so etwas wirft das Verwaltungsrecht leider nicht in die Waagschale. Was mich aber interessieren würde: Angenommen, ich mache einen neuen Führerschein, den ich bisher nicht hatte – z.B. für Motorrad oder LKW – was dann? Bekomme ich die einstmals bestehenden Führerscheinklassen wieder gutgeschrieben und erlischt meine Straftat vollumfänglich?

Franc L.H.
8 Jahre zuvor

@Ralf
Zitat:”Ich lasse dieses dreckige Schweinepack für meinen Fahrerlaubnisentzug (natürlich ohne gefahren zu sein) durch ihre Unrechtsgesetze, unter anderem, jedes Jahr 8400 Euro Hartz IV Strafe an mich Zahlen. ”

Das “dreckige Schweinepack” ist zum Bleistift auch meine Wenigkeit als Steuerzahler (mit 10000.-€/2015 allein an Lohnsteuer ))-: tut das schon richtig weh), die Volksverräter da oben verteilen nur UNSER Geld um und genau da liegt der Pfeffer im Hase (oder so) das sie eigentlich verpflichtet sind dies vernünftig und gewissenhaft zu tun um damit unserer Gemeinschaft zu nutzen und zu stärken und nicht wie im Fall Cannabis Schaden zuzufügen und vernunftbegabte normale Menschen zu kriminalisieren.
Cannabis legalisieren->Steuern kassieren sollte die Divise sein.

Timo
8 Jahre zuvor

Zitat: “Die Rechtslage, die wir jetzt haben, führt zu einer Art Sanktions-Flatrate; so will ich das einmal nennen. Es ist kein Wunder, dass die Konsumenten mit so etwas wie Flatrate- Rauchen reagieren; denn es ist ja egal. Wenn man raucht – egal wann und wie –, droht Strafe. Man darf sich halt nur nicht erwischen lassen…..” True Story ! Das geht sogar soweit das die Leute sich sogar im Auto einen durchziehen. Ich hoffe ja sehr das nach “Cannabis als Medizin” nicht aufgehört wird, mit besonderen Augenmerk auf SPD / CDU. Kann mir gut vorstellen das sie C. als Medizin vorschieben und sagen sie hätten was getan und dann wieder auf “Stur” stellen (“Straußen Taktik”) und alles andere ausser acht… Weiterlesen »

ragedavis
8 Jahre zuvor

Hat eigentlich irgendwer mal ausgerechent, was das für einen volkswirtschafltichen Schaden bedeutet? Der Verlust des Führerscheins ist in vielen Fällen gleichbedeutend mit Jobverlust – es geht immerhin um mindestens ein halbes Jahr, dass man abstinent sein muss – aus monetären Gründen schicken die MPU-Institute die Kandidaten auch gern noch mal in die Ehrenrunde – also 12 Monate! Leicht verdiente 650 Euro! Dazu kommt dann noch das Fahrverbot von mindestens einem Monat. Letzeres könnte man mit Resturlaub und Überstundenkonto noch irgendwie kompensieren – aber 13 Monate in Summe – da spielt kein Arbeitgeber mit! Man ist also arbeistlos, und statt wie bisher brav Steuern zu zahlen, ist man auf Sozialleistungen angewiesen! Der Putzfrau kann man kündigen, aber man hat ja jetzt… Weiterlesen »

www.diehanfinitiative.de
8 Jahre zuvor

Dieses UN-Recht und ERSATZ-STRAFrecht muss beendet werden! ******************************************* Frage an das Bundesverfassungsgericht: Gibt es zweierlei Recht und Gesetz für das GLEICHE? Menschen die gesund und frei sein wollen, die niemandem etwas getan haben, mit der ULTIMA RATIO zu jagen, zu diskriminieren, auszugrenzen, Angst zu machen, zu stigmatisieren, sie mit Staatsgewalt einzuschüchtern und zu bekämpfen … das ist doch nicht nach “Recht und Gesetz”? Sind das die höchsten, immer wieder innig beschworenen und gelobten Werte unserer westlichen Demokratien? Was sind das für Werte? Werte, die Heilpflanzen verbieten. Werte, die Kinder jämmerlich an Krebs sterben lassen. Werte, die Patienten zwingen sich “auszutherapieren”! Werte, die es zulassen unschuldige Menschen, sogar Kranke, mit der geballten Gewalt, worauf der Staat ein Monopol besitzt, zu bedrohen… Weiterlesen »

Der Hans
8 Jahre zuvor

Interessant ist,
das die Grenzwertkommission unter dem Vorsitz von Prof. Daldrup an dem sich ja die
Rechtssprechung orientiert, eine neue Empfelung von 3ng anstatt 1ng ausgesprochen hat.
Wie die Zeitschrift “Blutalkohol” berichtet. (Ich glaube Dez. 2015).

Ist zwar logischerweise nur eine Empfehlung aber wenn sich unsere Gerichte schon an seiner Tabelle orientieren, bin ich gespannt wann die erste Klage gegen die 1ng grenze kommt.

Auf jedenfall ist der Aktuelle grenzwert ein Witz. Und die eigentliche Strafe für den Konsum bzw. Besitz geringer Mengen. So kann unsere Regierung süffisant sagen es ist ja bis zu einem gewissen Grad straffrei. Absolut zynisch. Ich würde lieber 2000/Euro Strafe zahlen wie 1Jahr ohne Führerschein und MPU.

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Wenn ich so mitkriege was da alles für “Mediziner” an der Prohibition mitverdienen… kommt mir immer sofort der Gedanke: Das sind die Mengeles des 21 Jahrhunderts!
Wir haben geglaubt den Faschismus überwunden zu haben? Falsch! Der Faschismus besteht weiter fort, nicht nur in Deutschland.

Ich wünsche Euch allen ein frohes Neues Jahr 2016, guten Dope, fette Ernten für die die selber anbauen, schöne high-stunden und laßt Euch nicht von der SS … ähm…. den Bullen erwischen!

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

@Der Hans Die Politik in D ist grundsätzlisch zynisch und Bitgot. Z.B. sagt Mutti es gäbe keine Obergrenze für den Zustrom von Flüchtlingen. Gleichzeit wird aber Druck auf die EU-Randstaaten ausgeübt “die EU-Außengrenzen besser zu sichern”. Was meint man nun damit “besser zu sichern”? Also mir ist bis jetzt noch kein Fall bekannt wo ein Stück der EU-Außengrenzen gestohlen wurde. Man meint damit eigentlich: “Hey Ihr da am Rand… macht mal die Tür endlich zu damit nicht noch mehr Kanaken nach Deutschland kommen!” Danach wird dann noch betont das jeder einen Asylantrag stellen darf wenn er nach Deutschland kommt (WENN), denn genau das soll ja verhindert werden. Wenn es niemand mehr schafft in Kerneuropa reinzukommen werden automatisch weniger Asylanträge gestellt.… Weiterlesen »

reefermadness
8 Jahre zuvor

Cannabis als Dopingsubstanz Die Anwendung von Cannabis führt eigentlich nicht zu einer Verbesserung sportlicher Höchstleistungen. Allerdings kann aufgrund der sedierenden (beruhigenden) Wirkung von Cannabis ein Athlet in gefährlichen Sportarten (z.B. Downhill Radfahren) riskobereiter in den Wettkamof gehen, was u.U. dann auch mit einem besseren Wettkampfergebnis einhergehen kann. In Spielsportarten kann ein Sportler unter Cannabis eine Gefährdung der Mitspieler bewirken, da er aufgrund der sedierenden Wirkung eine Distanz zu der aktuellen Spielsituation erlebt und ein höheres Risiko in Zweikämpfen in Kauf nehmen kann. Vor allem in Motorsportarten, im Skiabfahrtslauf und ähnlich gefährlichen Sportarten stellt ein Cannabis konsumierender Athlet ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Darüber hinaus kommt es bei höherer Dosierung von Cannabis zu einer Verschlechterung der Koordination. Aus diesem Gründen wurde in… Weiterlesen »

BEDI
7 Jahre zuvor

Hallo, ist schon einmal jemandem in einer MPU bestätigt worden das er Konsum von Cannabis und
Teilnahme am Verkehr trennen kann?
Wenn ja, bei welcher Prüfstelle?

Zambo
6 Jahre zuvor

Hallo, ich wurde erwischt mit 1,1 ng THC und einem Wert von 20 ng THCOOH. Mir wurde sofort die Fahrerlaubnis entzogen, erst später bekam ich ein Bußgeld von 500 € und 4 Wochen Fahrverbot. Praktisch bedeutet dieses. Ich bin 20 Jahre, wollte meine Ausbildung beginnen, wohn auf dem Land. Alles jetzt hinüber.. Ich habe jetzt Schritte eingeleitet um meine Fahrerlaubnis neu zu beantragen: Um dieses zu tun, bin ich beim TÜV vorstellig geworden ( Verkehrsphyschologe) Dieser teilte mit, ich müsse ca. 6 man Urin abgegeben ca. 6: 110 € dann sollte ich ein Aufbauseminar beim TÜV beginnen ca. 1100 € Dann sollte ich zur MPU gehen, ca. 650 €. Dann sind ca. 13 Monate vorbei. Ich habe logischerweise kein Einkommen… Weiterlesen »