Dienstag, 22. Dezember 2015

Im Glauben an den Rechtsstaat

 

Ein Kommentar von Florian Riester

 

gieriger-bulle-polizist

 

Ein 41-jähriger Bewohner eines Asylbewerberheims im bayrischen Puchheim wandte sich im Glauben an den Rechtsstaat vertrauensvoll an die Polizei, weil ein Security ihm ein Tütchen mit Cannabis weggenommen hatte. Er wollte Anzeige gegen den Sicherheitsdienst erstatten und sein Eigentum zurück. Das war natürlich keine gute Idee. Anstatt sein Gras zurück zu erhalten, wurde der Mann mit einer Strafanzeige konfrontiert. Die Polizei kommentierte mit dem ihr typischem Charme, dass das Vertrauen in sie in diesem Fall enttäuscht werden musste. Dieses Statement mag bei dem einen oder anderen Polizeibeamten ein verschmitztes Lächeln erzeugen. Eigentlich offenbart die Aussage aber eine Tragik, die vielen Deutschen kaum noch auffällt, weil sie sich daran gewöhnt haben.

 

In Deutschland darf man niemandem sein Eigentum wegnehmen. Wenn doch, kann derjenige die Polizei einschalten und der Dieb wird bestraft. Dieses an sich sehr sinnvolle Prinzip des Rechtsstaats wird bei illegalen Drogen wie Cannabis aufgelöst. Egal ob irgendwelche andere Leute dir dein Gras wegnehmen oder ob jemand beim Handel “vertragsbrüchig” wird: Die Polizei einzuschalten ist üblicherweise keine Alternative. Übrig bleibt oft nur Selbstjustiz. Wer im naiven Glauben an den gerechten Staat versucht Drogen-Streitigkeiten durch die Justiz zu lösen, kann damit böse auf die Schnauze fallen. Der betroffene Asylbewerber hatte in diesem konkreten Fall wohl keinen besonderen Nachteil durch sein Verhalten, weil der Angestellte des Security Dienstes sowieso parallel die Polizei kontaktierte. Aber es gibt immer wieder ähnliche Geschichten, die deutlich aufzeigen: Es besteht Bedarf an einer Polizei, der man im Ernstfall auch als Cannabiskonsument vertrauen kann.

 

Die Polizei dein Freund und Helfer – das muss auch keine leere Worthülse bleiben. Sobald Cannabis legal ist werden viele Menschen, die sich aktuell von Polizei und Justiz fernhalten, ihre Berührungsängste verlieren. Sowohl Opfer als auch Zeugen von echten Straftaten müssten keine Angst haben, wegen einer geringen Menge Gras oder ein paar Pflanzen Probleme zu bekommen und würden so im Zweifel eher für eine Aussage bereit stehen. Auch Polizeibeamte sollten erkennen, dass das ein echter Vorteil für ihre Arbeit und den Rechtsstaat an sich wäre.

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3 Kommentare
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X-KIFFER
8 Jahre zuvor

“Auch Polizeibeamte sollten erkennen, dass das ein echter Vorteil für ihre Arbeit und den Rechtsstaat an sich wäre.”
Ich glaube daß die Mehrheit der Polizeibeamten das schon längst erkannt hat. Es gibt sogar bereits einen Polizeipräsidenten der sich dazu schon öffentlich geäußert hat. Er wurde kaltgestellt.
Es liegt also einzig und allein an den Politikern, der korrumpierten Justiz und der Gleichgültigkeit der Bevölkerung gegenüber politisch verfolgter Minderheiten in Nazideutschland daß der Holocaust an den Drogenkonsumenten gnadenlos fortgesetzt wird.

Surak
8 Jahre zuvor

Rechts- oder Linksstaat, das ist hier die Frage. Der Unterschied ist fast so groß wie zwischen der Jungen Union und der Mädchen Union… 😀 Gut, jetzt ohne Spaß: Diese Annahme einer Möglichkeit, sich beim Diebstahl einer pflanzlichen Zubereitung bzw. Ware erstmal generell Hilfe vom Staat holen zu können, ist ja in Unkenntnis der lokalen Praxis gar nicht wirklich naiv. Das kann uns in fremden Kulturkreisen bei völlig anderen Themen, etwa im Verkehrsrecht, auch passieren. Es zeigt aber auch, daß viele Nationen offenbar diese Drogenkonvention nur unterschrieben haben, weil sie irgendwie zu den Großen dazugehören wollten, sich wirtschaftliche Vorteile erhofften oder sich Druck und Drohungen gebeugt haben. Leider erfahren wir die Nationalität des Bewohners hier im Artikel nicht, denn das wäre… Weiterlesen »

E.B.
8 Jahre zuvor

@ Surak, so du abonnierst: OPC ist down?

@ Flo: Überlegt der Hanfverband, gegen das DGPPN-Positionspapier juristisch vorzugehen oder lehnt er das ab? Könnte ein öffentlichkeitswirksames Zeichen sein.
(http://hanfjournal.de/2015/12/10/deutsche-gesellschaft-fuer-psychatrie-und-psychotherape/ + 1. Kommentar)