Donnerstag, 5. November 2015

Oberster Gerichtshof erlaubt Eigenkonsum in Mexiko

 

Richter stufen Verbot von Cannabis-Konsum als verfassungswidrig ein

 

Abbildung 1 / Archiv
Bild: Archiv

 

 

Gestern hat der Oberste Gerichtshof in Mexiko den Konsum und den Eigenanbau von Cannabis grundsätzlich gestattet. Das Urteil hat jedoch keine Allgemeingültigkeit, vielmehr handelt es sich um ein Einzelurteil, das vier Kläger der “Mexikanischen Gesellschaft für den verantwortungsvollen und toleranten Konsum von Marihuana zum Eigenbedarf (SMART)” erwirkt haben. “Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nicht das Recht auf Gesundheit”, zitiert die Zeit Richterin Olga Sánchez Cordero. “Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden”, so die Richterin weiter. Das Gesetzt, welches den Konsum von Cannabis verbietet, wurde vom Gericht als verfassungswidrig angesehen. Die Richter haben durch ihr Urteil einen Präzedenzfall geschaffen, der sich auf zukünftige Urteile auswirken könnte, auch wenn der Handel vorerst illegal bleibt.

 

Der Besitz von bis zu fünf Gramm Marihuana in Mexiko ist bereits straffrei. Da die üblicherweise verkauften Portionen, diese Menge jedoch überschreiten, werden Konsumenten praktisch weiterhin kriminalisiert. Laut dem SMART-Aktivist Armando Santacruz säße ein Drittel der mexikanischen Gefängnisinsassen wegen Cannabis-Delikten hinter Gitter und der Cannabis-Handel würde 40 Prozent der Einnahmen der Drogenmafia ausmachen. Das Land wird seit langem vom Krieg zwischen den Drogenkartellen und den Sicherheitskräften gegeißelt, der jährlich tausende Tote fordert. Daher fordern viele Politiker inzwischen ein Umdenken in der Drogenpolitik. Das aktuelle Urteil ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung.

 

 

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Ralf
8 Jahre zuvor

Bemerkenswert rational, dieses Urteil. Zwei Tatsachen genügen um nicht weiter dämlich rumdiskutieren zu müssen. Das Recht auf körperliche Gesundheit und Unversehrtheit und das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung wird gebrochen, also ist das so genannte “Betäubungsmitelgesetz” komplett verfassungswidrig und damit auch nicht mehr anwendbar. Jeder der es wider besseren Wissens (und heutzutage kann es jeder wissen) trotzdem tut ist ein Gewalttäter und Verbrecher! Wahrscheinlich hat das die Richterin begriffen und möchte an diesem Drogen-Holocaust , (dieser so treffende Ausdruck ist nicht meine Erfindung) nicht weiter beteiligt sein.