Könnte ja was drin sein
Das Amtsgericht Göttingen hat das Zustellungs-Verbot eines Schokoladen-Weihnachtsmannes an einen Häftling jetzt im Nachhinein bestätigt. Ein Insasse der JVA Rosdorf war vor Gericht gezogen, nachdem ihm die Anstalt die Aushändigung eines Schoko-Weihnachtsmanns mit der Begründung, die total hohle Schockofigur könne trotz Prüfung durch einen Rauschgifthund und einer Röntgen-Untersuchung Drogen enthalten, verweigert.
Die Anstaltsverwaltung sei “zu Recht davon ausgegangen, dass unkontrollierte Hohlkörper die Sicherheit der Anstalt dadurch gefährden, dass durch diese unbemerkt verbotene Gegenstände in die Anstalt eingeschmuggelt werden können“. Begründung: Das Röntgengerät könne Alu-Hülle des Weihnachtsmanns erkennen, aber Hasch nicht von Schokolade unterscheiden. Stellt sich die Frage, wozu der ebenso eingesetzte Rauschgifthund dann da ist.
Die sind so lächerlich…