Mittwoch, 14. Oktober 2015

Glaukomverband fordert Merkel zur Freigabe von medizinischem Cannabis auf

 

Unterstützung vom Chefarzt des Bonhoeffer Klinikums

 

am Hanftropf
Zeit wird’s / Bild: Archiv

 

 

Der Bundesverband Auge e.V. besteht seit dem Jahr 1999 und ist ein gemeinnütziger Patienten-Selbsthilfeverband mit bundesweit über 1000 Mitgliedern und Selbsthilfegruppen in fast allen Bundesländern. Bei der Verbandsarbeit geht es vorrangig um chronische Augenerkrankungen wie Glaukom (Grüner Star) oder Netzhauterkrankungen (AMD). In einem Offenen Brief fordert der Verein jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, auch Glaukom-Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern.

 

“Der Bundesverband AUGE e.V., eine Patientenorganisation, fordert von der Bundesregierung die unbürokratische Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten mit Glaukom (Grüner Star), bei denen die Erblindung droht. Gleichzeitig fordern wir die Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen. Cannabis lindert nicht nur die Schmerzen, sondern kann auch den Augeninnendruck, einer der wesentlichen Risikofaktoren beim Glaukom, erheblich senken. Betroffen sind in Deutschland geschätzte 10.000 Patienten.”

 

Unterstützt wird Auge e.V. vom Chefarzt der Augenklinik des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums, Prof. Dr. Helmut Höh. Der sagt in einem Interview mit dem Bundesverband Auge.e.V:

 

“Ich hab mich ja schon vor 25 Jahren mit Cannabis beschäftigt, weil ich damals eine Anfrage hatte, in der eine Firma wissen wollte, ob es Sinn macht, Cannabis zur Glaukom-Behandlung einzusetzen. Damals habe ich ein Gutachten geschrieben, und bin zu dem Schluss gekommen, medizinisch wäre es sinnvoll, weil es wirkt, aber ich glaubte nicht, dass die regulatorischen Probleme beherrscht werden können. Und das ist heute noch so.”

 

Prof. Dr. Helmut Höh hält die derzeitige Rechtslage für unangemessen und fordert, den Zugang zu medizinischem Cannabis nicht weiterhin von ordnungspolitischen Sicherheitserwägungen abhängig zu machen.

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3 Kommentare
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diehanfinitiative
8 Jahre zuvor

Finde ich ja außerordentlich toll, diese Forderung, ehrlich … nur was mir mal wieder die Schuhe auszieht und die Socken aufrollt, sind diese unterschwelligen Unwahrheiten, die mittransportiert werden: ———————- Neben der durchaus positiven Wirkung auf das Schmerzempfinden und das allgemeine Wohlbefinden, welche der Konsum von Cannabis entfalten kann, waren es die vielen unterschiedlichen negativen Folgen des zu Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts weitverbreiteten Cannabiskonsums, die letztlich im Zuge der Genfer Opiumkonvention von 1924/1924 zu einem nach und nach einsetzenden Verbot von Cannabis in unzähligen Ländern. Das Verbot von Cannabiskonsum sowie dessen Besitz wurde in Deutschland wie auch Österreich bereits im Jahr 1929 erlassen und gilt Cannabis seither als verbotene Substanz deren Besitz, Konsum sowie Vertrieb gemäß geltender Gesetze verboten ist. ————————–… Weiterlesen »

Martin
8 Jahre zuvor

Es kann nur gehofft werden, dass sich mehr Verbände dieser Art für die Legalisierung von medizinischem Cannabis stark machen. Es ist schon schlimm genug, dass Konsumenten verfolgt und kriminalisiert werden, die Hanf als Genussmittel dem Alkohol oder Tabak vorziehen. Jeder 16-jährige kann sich hierzulande im Supermarkt um die Ecke mit ausreichend Bier und Wein eindecken, um sich dann ‘legal’ damit in’s Koma zu befördern. Und die Kosten für den Ausflug in die Notaufnahme übernehmen dann die Krankenkassen. Aber dass unsere regierenden Politiker schwer kranken Menschen ein natürliches Heilmittel vorenthalten, ist schon dreist. Die Hand voll Patienten, die heute bei uns Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren dürfen, erfüllen lediglich eine Alibi-Funktion. Es ist eine Diskriminierung besonderer Art, dass ein leidender Mensch… Weiterlesen »

E.B.
8 Jahre zuvor

Also erstens gehört in die zuletzt angegebene Quelle des offenen Briefs ein ‘-‘ in die SLD (also cannabis-med.org/…), und zweitens sollte die gesamte Passage gestrichen werden, nicht nur wegen der sprachlichen Mängel. Dass für das Verbot von Cannabis die Propagandatrommel ordentlich geschlagen wurde und Konsum nicht strafbewehrt ist, sollte hinlänglich bekannt sein. Außerdem kritisiert der Brief nicht die missliche Lage, für den Einsatz von Cannabis als Medizin austherapiert sein zu müssen. An diesem Kriterium hält die Bundesregierung aber nach wie vor fest. Und schließlich ein Zitat aus der eigenen Organisation zu bringen, das da lautet, “Das Gute: Der weitere Sehverlust kann heute mit modernen Therapien, Medikamenten und Operationsmethoden meist erfolgreich gestoppt werden.”, verruft die vorgetragene Absicht. Wenn es denn diese… Weiterlesen »