Sonntag, 20. September 2015

Berauschende Mittel im Straßenverkehr

 

Zahlen, Fakten und die Politik

 

von Theo Reetig

 

Bild: Freeimages / Christian Kitazume
Bild: Freeimages / Christian Kitazume

 

 

Wie schon häufig berichtet,  ist die Gefahr für Cannabiskonsumenten ihren Führerschein zu verlieren seit Jahren extrem angestiegen. Kaum ein Konsument kennt nicht jemanden aus seinem Bekanntenkreis der seine Fahrerlaubnis abgeben musste.

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt mittlerweile überwiegend aufgrund des Umstandes, dass im Zuge einer Verkehrsteilnahme noch ein THC-Wert im Blutserum von 1,0 ng/ml oder größer festgestellt wurde. Zwar sieht das Ordnungsrecht/Straßenverkehrsgesetz für ein solches Vergehen neben Bußgeld und Punkten nur ein einmonatiges Fahrverbot vor, allerdings wird dem Betroffenen durch die Verwaltungsbehörden dann unterstellt, das er unter akuter Wirkung ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat und somit nicht über ein notwendiges Trennungsvermögen verfügt. Die Folge: Völliger und sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis zur (Gefahrenabwehr) über das Verwaltungsrecht.  Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erst im Oktober 2014 so auch höchstrichterlich bestätigt.

 

Fahrverbot als Erziehungsmaßnahme, oder Entzug des Führerscheins zur Gefahrenabwehr?

 

Schon 2012 fragte die Bundestagsfraktion von der Partei „Die Linke“ bei der Bundesregierung nach, um u.a. diesen Wertungswiderspruch -Fahrverbot, oder Entzug- zu klären. Die Bundesregierung stellte seiner Zeit klar, dass sie die Androhung und Vollstreckung von Bußgeld und Fahrverbot für Cannabis genauso zielführend und verhältnismäßig hält, wie sie es bei Alkohol tut. Auch konnte sie nach eigenem Bekunden den Konflikt zwischen dem angedrohten Fahrverbot und einem völligen Entzug der Fahrerlaubnis nicht erkennen, da sie für die Auslegung der Verwaltungsvorschriften (FeV) nicht zuständig sei, da dies unter Länderhoheit falle. Also war es ihr offiziell nicht bekannt, dass ein THC-Nachweis im Straßenverkehr zum grundsätzlichen Entzug der Fahrerlaubnis führt, und ein Fahrverbot dann wohl so sinnvoll erscheint wie ne Backpfeife für jemanden dem man den Kopf schon abgeschlagen hat.

 

Wenn die Bundesregierung wegen fehlender Zuständigkeit den Konflikt nicht sehen kann, können es ja vielleicht die Länder aufgrund ihrer Zuständigkeit.

 

Piraten fragen in den Ländern nach!

 

Also haben die Piratenfraktionen 2015 in den Landesparlamenten das Thema aufgegriffen und mal ganz nüchtern ein paar Fragen an die jeweiligen Landesregierungen zu berauschenden Mitteln im Straßenverkehr gestellt.

 

Diagramm_Unfall_Drogen_Anzeigen-aprümm

 

Als erstes wurden die Landesregierungen zu ihrem Kenntnisstand hinsichtlich des wissenschaftlich ermittelten Unfallrisikos bei Alkohol (0,5 bzw. 1,1 Promille) und im Vergleich dazu dessen von Cannabis (bis 5/über 10 ng/ml THC) befragt. Anschließend wurden die Unfallzahlen – mit Personenschaden- für das Jahr 2013 unter berauschenden Mitteln differenziert nach Alkohol und „anderen berauschenden Mitteln“ abgefragt, um sich die tatsächlichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit anzuschauen. Im Weiteren war natürlich von Interesse wo die landeseigenen Ermittlungsbehörden ihren Kontrollschwerpunkt setzen um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Daher wurden die in dem Zeitraum registrierten Verkehrsverstöße, Alkohol zwischen 0,5 bzw. 1,09 Promille und Drogennachweise, abgefragt. Die Antworten der jeweiligen Länder waren bei der Frage des Unfallrisikos ausweichend und wenig konkret. Bei den Unfallzahlen und den registrierten Verkehrsverstöße wurden genaue Zahlen genannt, die zum einen ein extremes Missverhältnis zwischen Unfallgeschehen und Verfolgungsdruck belegen, aber auch Unterschiede in den Ländern bei den Kontrollschwerpunkten aufzeigen.

Im Einzelnen:

 

NRW:

Unfälle Anzeigen §24a StVG
Alkohol 2.407 mit 52 Toten 6.385 über 0,5 Promille
„Andere berauschende Mittel“[1] 354 mit 8 Toten 10.159 Drogennachweis

 

Demnach kam in NRW auf jeden Alkoholunfall 2,6 Anzeigen bei denen die Fahrzeugführer unter Wirkung von Alkohol stand. Auf jeden registrierten Unfall unter „anderen berauschenden Mitteln“ kamen 2013 allerdings schon 28,6 Anzeigen da bei den Personen noch ein – wenn auch weit zurückliegender – Konsum von illegalen Drogen nachgewiesen werden konnte.

 

Berlin:

Unfälle Anzeigen §24a StVG
Alkohol 1.3922 mit 4 Toten 1.192 über 0,5 Promille
„Andere berauschende Mittel“ 115[2] mit 0 Toten 2.745 Drogennachweis

 

Auffällig ist bei den Berliner Zahlen, das im Jahr 2013 weniger Anzeigen gegen Fahrzeugführer geschrieben wurden, weil sie unter Alkoholeinfluss erwischt wurden, als Unfälle unter Alkoholeinfluss registriert werden mussten. Demnach kamen in Berlin auf jeden Alkoholunfall gerade mal 0,85 Anzeigen weil man in Berlin unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr erwischt wurde.

 

Bei Drogen ist die Berliner Polizei allerdings auf Zack. Hier kamen auf jeden Unfall, der durch Drogen oder Medikamente verursacht wurde, 23,6 Anzeigen wegen einer Drogenfahrt, da noch der Konsum einer illegalen Droge nachweisbar war.

 

Schleswig-Holstein:

Unfälle Anzeigen 24a StVG
Alkohol 586 mit 5 Toten 890 über 0,5 Promille
„Andere berauschende Mittel“ 63 mit 2 Toten 1.376 Drogennachweis

 

Auch hier ist das Verhältnis Unfall zu „Auffälligkeit“ in der Tendenz ähnlich. Bei Alkohol auf jeden Unfall 1,5 Anzeigen weil man mit über 0,5 Promille am Steuer saß, und 21,8 Anzeigen da man einen Drogennachweis im Blut hatte.

 

Saarland:

Unfälle Anzeigen 24a StVG
Alkohol 255 mit 3 Toten 455 über 0,5 Promille
„Andere berauschende Mittel“ 21 mit 1 Toten 175  Drogennachweis

 

Im Saarland war das Verhältnis hingegen ausgeglichen. Hier kamen auf jeden Unfall unter Alkohol etwas über 2 Erwischte über 0,5 Promille Alkohol und knapp 2 Anzeigen wegen Drogennachweis pro Unfall unter anderen berauschenden Mitteln.

Diese Zahlen aus den 3 von 4 Bundesländern belegen schon eindrücklich das Missverhältnis zwischen Gefahr auf der einen Seite und Verfolgungsdruck im Straßenverkehr auf der anderen Seite.

 

Auch in Sachsen, dort hat die Fraktion der Grünen die Unfallzahlen mit berauschenden Mitteln  von 2013 ermitteln lassen, ist das tatsächliche Gefahrenpotenzial für die Verkehrssicherheit deutlich zu erkennen.

 

Sachsen:

Unfälle Anzeigen 24a StVG
Alkohol 732 mit 11 Toten
„Andere berauschende Mittel“ 62 mit 4 Toten

 

Die Frage wie viele Anzeigen im Jahre 2013 erfolgt sind, weil man Fahrzeugführer in Sachsen entweder mit über 0,5 Promille BAK oder mit einem Drogennachweis raus gezogen hat kann die Landesregierung Sachsen, im Gegensatz zu den anderen befragten Bundesländer nicht beantworten.

 

 

Mit Spannung wurden dann auch die Antworten der Landesregierung auf zwei weitere Fragestellungen der Piratenfraktionen erwartet, die sich auf die Frage der generellen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht, insbesondere hinsichtlich möglicher Unterschiede in der Bewertung einer ausreichenden  Trennungsbereitschaft.

 

Konkret wollten die Piraten wissen, in wie vielen Fällen der Führerschein aufgrund des ersten Verkehrsverstoßes wegen „fehlendem Trennungsvermögen“ durch die Landeseigenen Verwaltungsbehörden entzogen worden sind. Natürlich auch aufgeschlüsselt nach Alkohol, bzw. andere berauschende Mittel. Eigentlich sollte dies eine einfache Frage sein.

 

Verwaltungsbehörden außer Kontrolle?!

 

Komischer Weise ist aber keine befragte Landesregierung in der Lage festzustellen in wie vielen Fällen bei Alkoholverstößen über 0,5 Promille die Fahrerlaubnis durch ihre Verwaltungsbehörden gänzlich entzogen wurde, und in wie vielen Fällen dies bei Drogenkonsumenten geschah sobald ein Drogennachweis im Blut erfolgte. Auch in wie vielen Fällen davon der Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung angeordnet wurde konnten oder wollten die Landesregierungen nicht feststellen.

 

NRW verwies lapidar darauf, dass der Landesregierung dazu keine Zahlen von den Kreisen und Kreisfreien Städten vorliegen. Selbst in Berlin wo nur eine zentrale Behörde für das Fahrerlaubniswesen existiert, ist es laut Antwort der Senatsverwaltung nicht möglich die Zahlen wie gewünscht differenziert zu ermitteln.

 

Lediglich das Land Sachsen gab auf die Anfrage der Grünen Zahlen zu den verwaltungsrechtlichen Entzügen Preis, ohne jedoch darauf zu verweisen, dass sie A: nicht dazu verpflichtet sei eine solche Statistik zu führen, und B: die angegebenen Fälle nur von den Behörden stammen, die eine solche Statistik führen würden.

 

Alle Ebenen spielen Blinde Kuh…

 

Der Kiffer zahlt!

 

Alleine in den vier befragten Bundesländern, die in der Lage waren die  Anzeigen gem. § 24a StVG differenziert zu ermitteln, wurden somit im Jahre 2013 insgesamt über 7,2 Millionen Euro an Bußgelder verhängt da man noch Drogenreste bei den Fahrern nachweisen konnte. Geschätzt dürften davon alleine ca. 80 % auf den Nachweis von THC fallen. Somit haben die Cannabiskonsumenten 2013 alleine geschätzt schon ca. 5,5 Millionen Euro an Bußgeldern bezahlt, zuzüglich ca. 2 Millionen an Laborkosten für die positiven Blutproben.

 

Die unmittelbaren Kosten einer vermeintlichen Drogenfahrt die der gemeine Kiffer zu zahlen hat, ist allerdings nur der Anfang. Um nach einer vermeintlichen Drogenfahrt die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss der Betroffene noch einiges an finanziellen Mitteln aufbringen. Selbst wenn er sich eine juristische Vertretung und eine Vorbereitung auf die MPU spart, muss ein Betroffener mit weiteren Kosten von min. 1.500 € (MPU-Gebühr, Abstinenznachweise, Verwaltungsgebühren) rechnen. Hochgerechnet sorgen die Kiffer in den vier Bundesländern somit für ein Umsatzvolumen von min. 22 Millionen € nur um ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen.

 

Labore im Goldrausch

 

Der größte Teil des Umsatzvolumens fällt dabei an die wenigen zugelassenen Labore, die an den Ringversuchen der Gesellschaft für Toxikologie teilnehmen. Rechnet man nun die Kosten der Blutproben, die im Zuge der Verkehrskontrolle durchgeführt wurden mit hinzu sind die Labore diejenigen, die an der Verfolgung der Kiffer am meisten verdienen. Dieser Umsatz versetzt die Laboratorien in die Lage weiterhin an der Verbesserung der Messmethoden zu arbeiten, was in den letzten Jahren zu einer enormen Absenkung der Nachweisgrenzen geführt hat. Dies wiederum führt naturgemäß dazu, dass immer mehr Abstinenzproben mit einem Positivnachweis erfolgen, was zwangsläufig zu Folgeaufträgen führt, bis man auch nicht mehr ein Molekül von Drogen nachweisen kann. Das mit der Laboranalytik, gepaart mit dem Verfolgungsdruck in der BRD viel Geld verdient werden kann, belegt auch der Umstand, dass eins der größten zugelassenen Labore in der BRD -Synlab Weiden – erst Mitte des Jahres einen Anteil von 78 %  für ca. 1,7 Milliarden Euro an dem britischen Finanzinvestor Cinven verkauft hat.

 

 

Fahrverbote: Sinn und Unsinn

 

Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden neben den Bußgeldern natürlich auch Fahrverbote verhängt.

Für Alkohol wurden demnach insgesamt (min.) 743 Jahre Fahrverbot verhängt, um Alkoholkonsumenten die Einhaltung des Nüchternheitsgebotes zu vermitteln.

Für die illegalen Substanzen wurden in den vier Bundesländern im Jahre 2013 zusammen aber schon über 1.200 Jahre Fahrverbot verhängt, ohne dass hier ein erzieherischer Effekt erkennbar wäre, da den Leuten die Fahrerlaubnis gleichzeitig ganz entzogen wurde.

 

Ja, es ist ganz offensichtlich das die derzeitige Verkehrsrechtspraxis nicht viel mit der Verkehrssicherheit als solches zu tun hat. Aber wen interessiert es?

 

Die Kiffer? Ja, aber in der Regel erst dann, wenn sie in die Mühlen geraten sind und ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse.

 

Arsch hoch für die eigenen Rechte. Zahlen müsst ihr so oder so!

 

Man weiß ja das Kiffer von Natur aus -Hasch macht lasch- kaum den Arsch hoch kriegen. Es wäre aber ein guter Anfang den Arsch zu mindestens so weit angehoben zu bekommen, das man an seinen Geldbeutel kommt um die Leute bzw. Organisationen finanziell zu unterstützen, die auf den unterschiedlichen Ebenen für eine Änderung der Rechtspraxis streiten und das Thema immer wieder in die Politik tragen.

 

[1]Unfälle inkl. Medikamente, Anzeigen ohne Medikamente

2Inkl. ca. 50% aus Mischkonsum (Alkohol und Drogen)

 

 

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14 Kommentare
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Spassbremse
8 Jahre zuvor

Da habt ihr euch aber eine schöne Arbeit gemacht. Hut ab!
Frage: Was soll das bringen? Sind die Prohibitions-Faschisten schon jemals auf eines eurer Argumente eingegangen? Wie lange dürfen in dieser Debatte noch Lügen und Sodom-und Gomorrha-Prophezeiungen ungestraft verbreitet werden? Oder setzt ihr etwa auf Aufklärung der Öffentlichkeit? Nur zur Info: 90% der Deutschen sind für einen leichteren Zugang zu Cannabis-Medikamenten. Und tut sich da wenigstens was? Nein! Natürlich nicht! Lügen, Lügen, Lügen! Ich meine, wie lange kann man sich so etwas noch antun? Ist der Rest der politischen Debatten in Deutschland genauso verlogen? Da kommen schon so einige Fragen auf…

Surak
8 Jahre zuvor

Oder es einfach boykottieren: Wer kein Auto fährt, deshalb keine Arbeit findet und eben von Transferleistungen überlebt, macht kein Labor reich, sondern kostet schlicht und einfach Geld in einem Sozialstaat. Man könnte den Gedanken des gewaltfreien Wiederstandes im Zeichen der kapitalistischen Weltordnung noch weiter denken: Wer ein Bußgeld nicht zahlt, sondern die Strafe absitzt, kostet jeden Tag Geld, als würde er im Luxushotel residieren. Das zahlt auch nicht – wie eine Therapie – die Krankenkasse. Wenn sich flächendeckend der Gedanke durchsetzen würde, daß es sich nicht lohnt, den Arsch nur so weit hochzukriegen um ein bisschen Wasser auf die Mühlen der Unterdrücker zu gießen: Was glaubt ihr, wie schnell die gelangweilten Beamten uns eine schön verwaltete Kiffer-Luxuswelt ersinnen und bescheren… Weiterlesen »

Camarolude
8 Jahre zuvor

@Surak: Ich sehe das mittlerweile ähnlich. Wenn der Staat nicht wünscht, dass es mir gut geht, warum soll ich mir dann den Hintern wegschuften? Anscheinend passe ich nicht in die Gesellschaft, also kann diese auch für meine “Entsorgung” gerade stehen.

bayer
8 Jahre zuvor

kann man die Justiz nicht irgendwie mit ihrer eigenen Waffe schlagen? Dem Rechtssystem-
Da steht doch irgendwo dass gleiche Straftaten nicht anders bestraft werden dürfen und verhältnismäßig sein müssen, Was ist nun mit den Menschen die gar keinen Führerschein besitzen und auch nicht darauf angewiesen sind? Die bekommen eine viel mildere Strafe als jene, die ohne ihren Führerschein ihre Existenz verlieren!

Preuße
8 Jahre zuvor

Ja, nur leider ist der Entzug der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Nichteignung keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt der Fahrerlaubnisbehörden. Eine Beweisführung seitens des Staates ist nicht erforderlich.

Ralf
8 Jahre zuvor

Die Sache ist ganz einfach. Wenn gefahren werden muß, und auch nur eine Person dabei ist die den Lappen noch hat,fahre lieber ich, denn mir haben sie ihn eh schon abgenommen und zwar ohne dass ich im Verkehr erwischt worden bin, einfach nur so weil eine kifferhassende Naziverwaltungsbehörde das so will. DIE DRECKSCHWEINE KÖNNEN MIR MAL DEN HOBEL AUSBLASEN. Da ich sie schon lange als Strafe für ihre faschistischen Schandtaten an mir, Hartz IV für mich bezahlen lasse, ist es billiger beim schwarzfahren erwischt zu werden, als diesen Abzockern gleich von vorne herein ihre MPU-Beute zu überlassen. Ich scheiße auf ihre Nazierlaubnis und fahre einfach, im Ausland sowieso. Mittlerweile ist dabei, hauptsächlich bei den Leuten die selbst nicht mehr fahren… Weiterlesen »

Aktivist
8 Jahre zuvor

Ihr könnt eine Studie nach der anderen veranstalten. Liest sich ja auch gut. Auch die Politiker lesen sowas. Der Haken an der Sache ist nur, dass die Lobby vorschreibt was in der Politik “Sache” ist. Und solange die Pharmazie nicht irgendwelche Exklusivrechte erhält, wird Cannabis nicht legalisiert. Außerdem gibt es an dem gemeinen Kiffer genug zu verdienen. Und so blöd sind Politiker nicht und erkennen das auch. Außerdem erfordert das zusätzlich Zeit, Gesetze zu erstellen. Die 30 Seiten von den Grünen? Wählerfang, sonst nichts! Und das in der Politik gelogen wird? Ich schreibe nur so viel… “Das Deutsche Volk genießt mein vollstes Vertrauen!” ( Vorsicht Witz!) Diesen Satz oder so ähnlich, habe ich von Frau Merkel über andere Personen in… Weiterlesen »

Jemand
8 Jahre zuvor

@Spassbremse
“Ist der Rest der politischen Debatten in Deutschland genauso verlogen?”

Ja genauso sieht es aus! Wir haben auch keinerlei Möglichkeit den Willen der Bevölkerung gegen diese Lügen durchzusetzen! Auch wählen bringt nur dann etwas wenn man davon ausgehen könnte das andere Parteien ehrlicher wären…was sie aber nicht sind!
Das soll die Handlungsfreiheit der Politik gegenüber Willkür schützen wird aber regelmässig missbraucht!

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Ich sehe das wie Ralf. Ich würde auf keinen Fall irgendeine Strafe zahlen sondern die Sache “absitzen” damit es für den Staat richtig teuer wird. Den Führerschein auf keinen Fall herausgeben, denn den kann man im Ausland noch gut gebrauchen. Sollte ich dann meinen Beruf verlieren lasse ich sie Hass4 zahlen bis sie kotzen und würde dazu schwarz arbeiten gehen. Wenn schon illegal dann richtig. Evtl. würde ich anfangen zu dealen. Im Knast kann man dann auch die richtigen Kontakte knüpfen. ZB. Wo kriegt man Waffen her? Wo Sprengstoff? Solange mich der Staat in Ruhe lässt ist alles OK! Ich gehe arbeiten zahle meine Steuern und Abgaben und halte mein Mund. Aber sollte man mir auch nur 1 Haar krümmen… Weiterlesen »

Der Pessimist
8 Jahre zuvor

Das sehe ich genauso, wie die meisten hier. Ein deutsches Regime, das das deutsche Grundgesetz täglich mit Füssen tritt und eine Despotin die auf ihren kürzlich abgelegten Amtseid scheisst, haben mir nicht zu sagen was ich konsumieren ´darf´und was nicht. Basta!

E.B.
8 Jahre zuvor

@Spassbremse, Lügen, Lügen, Lügen: Da musste ich spontan an nen Song denken: https://www.youtube.com/watch?v=Tq-AIHIgmEQ @bayer: Klingt erstmal gut, aber ich befürchte, der Logik folgend, würde ein privat pädophiler Kindergärtner bei Überführung seinen Job behalten. Wäre das vertretbar? Zu den Statistiken: Schön und gut, aber was sollen die für einen Wert haben, wenn Medikamente und Mischkonsum (zB eig. nur Alkohol im Blut aber noch eine Spur THC, Schmerzmittel etc.) mutmaßlich den bösen Drogen zugewiesen werden? Hier fehlt ne ordentliche Portion Differenzierung. Was es braucht, sind objektive Kriterien für die Tauglichkeit im Straßenverkehr, und zwar vorrangig die altmodischen, etwa Reaktionszeit, Gleichgewichtssinn, Präzisions- und Abschätzungsvermögen. Alles im Verhältnis zu den 0,05 % Alkohol. Über angemessene Studienreihen lassen sich vernünftige Richtwerte zu jeder anderen Droge… Weiterlesen »

Ex-Ex-Kiffer
8 Jahre zuvor

@X-Kiffer
Ich hoffe doch, du sagst unser vorher Bescheid. Nicht dass ich zufällig bei deinem Amoklauf, der offensichtlich nach dem Breivik-Muster erfolgen soll, im Wege stehe. Und bitte verschone meine Familie und meine Freunde. Meine Kinder sind noch jung, und haben es wirklich nicht verdient, von dir ín die Luft gesprengt zu werden. Also, habe Gnade!

Ansonsten wünsche ich mir, dass du dich baldigst in psychiatrische Behandlung begibst und dich auf deinen Geistesszustand untersuchen lässt.

Oli
8 Jahre zuvor

Lass saufen die Lotschen und Tiago mal gescheit an ! Scheiss alkoholgesellschaft !!!!! Alleine führ euren Mundgeruch nach dem saufen gehört ihr verbannt !!!!

Jim
7 Jahre zuvor

kein kommentar dazu meinerseits, jedoch eine frage….CBD, was ist damit ? wie siehts aus mit den testern der behörden, schlagen diese auf die abbauprodukte allgemein an also auch auf cbd und wie soll man, wenn dem so ist, nacheweisen dass man keine berauschenden mittel zu sich genommen hat, denn nikotintester haben die ja auch nicht und wenn ich mir ne schachtel reinrauch bin ich sicherlich auch nicht mehr in der lage zu fahren. außerdem gibts dazu überhaupt schon regelungen, hab bisher im internet noch nichts interessantes gefunden außer, wie viele wissen, dass cbd eine substanz ist die normalerweise mit NUTZhanf und nicht mit drogenhanf in verbindung gebracht wird und ja auch logischerweise aus nutzhanf gewonnen wird. vorallem würde mich auch… Weiterlesen »