Donnerstag, 5. März 2015

Das Cannabiskontrollgesetz soll’s richten

Drei Pflanzen und 30 Gramm für den Eigenbedarf

cannKG

Nach der Ankündigung Cem Özedemirs bei exzessiv.tv, in Kürze einen Vorstoß in der Cannabispolitik zu machen, haben Fraktionsvize Katja Dörner sowie Harald Terpe gestern einen Gesetzesentwurf der Fraktion zur Re-Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Auf 69 Seiten kann man da lesen, wie sich die Partei, die einst das Samenverbot mit zu verantworten hatte, jetzt eine staatliche Regulierung der illegalisierten Pflanze vorstellt.


Das so genannte Cannabiskontrollgesetz sieht vor:

  • den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabisprodukte für Erwachsene zu legalisieren
  • den Anbau von bis zu drei Pflanzen zuzulassen. Wer mehr erntet als 30 Gramm, darf die Ernte als persönlichen Vorrat zu Hause lagern.
  • Cannabisfachgeschäfte zu lizenzieren, die strengen Kontrollen unterliegen. Jugendliche unter 18 hätten keinen Zutritt. Anbau, Produktion und Verkauf von Cannabis-Produkten müssen dokumentiert werden und gemeldet sein.
  • die Produktion und den Verkauf streng zu kontrollieren. Beim Endprodukt sollen ähnlich strenge Kriterien wie für Lebensmittel oder Medikamente gelten (Obergrenzen für Pestizid- und Schimmelbelastung, sichere Verpackung, detaillierte Angaben zum Inhalt, Wirkstoffgehalt, Verbot des Einsatzes von Gentechnik etc.) gelten.
  • den Grenzwert für THC im Strassenverkehr auf 5ng THC/ml Blut anzuheben
  • ein Gramm Gras oder Hasch mit vier bis sechs Euro zu besteuern
  • nach vier Jahren zu evaluieren und nachzubessern
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Katja Dörner und Harald Terpe mit dem Cannabiskontrollgesetz

Ziel des neuen Gesetzes seien vorrangig die Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten sowie ein funktionierender Jugendschutz. Doch daneben seinen natürlich Aspekte wie der Verbraucherschutz und der Wirtschaftsverkehr auch zu regeln, so die beiden Abgeordneten auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Papiers.


Natürlich hätte das neue Gesetz im Detail einige Haken. So soll eine Weiterverarbeitung mit Alkohol verboten werden. Das ist besonders im medizinischen Bereich für die Gewinnung von Konzentraten problematisch, doch auch zum Backen oder Kochen ist Alkohol ein vorzügliches und kaum wegzudenkendes Lösungsmittel. Das wäre, wie Soßen auf Weingrundlage gesetzlich zu reglementieren. Gorgonzola-Soße nur ohne Weißwein, zumindest für Jugendliche. Natürlich sollte das Endprodukt keinen Alkohol mehr enthalten, doch dafür müsste man nicht grundsätzlich verbieten “Cannabis in Alkohol aufzulösen”, so wie es der Entwurf tut. Denn als günstiges und sicheres Lösungsmittel für THC ist Alkohol nur schwer zu ersetzen.


Auch die Steuer von vier bis sechs Euro ist ziemlich hoch angesetzt, wenn man berücksichtigt, dass das Gras nicht teurer als auf dem Schwarzmarkt sein sollte, wie Harald Terpe gestern betonte. Denn bei einem schon hoch kalkulierten Schwarzmarktpreis von 10-12 Euro wird es für Einzelhändler schwierig. Wenn sie im Schnitt fünf Euro pro Gramm an den Staat abführen müssen und das Gras nicht teuer als 10 oder 12 Euro sein soll, ist das so eine Sache mit der Kalkulation, schließlich wollen Produzent, Transporteur und die angestellten Verkäufer alle ein paar Cent abhaben.


Aber derzeit ist es angesichts der herrschenden Mehrheiten sowieso Zeitverschwendung, sich mit Details zu befassen, weil die Große Koalition das Gesetz, das noch diesen Monat vorgestellt werden soll, ablehnen wird. Ernsthaft wird man sich frühestens 2017 mit dem Vorschlag auseinandersetzen müssen, bis dahin sollte die Fraktion nachbessern, was nicht passt. Es hat den Anschein, als ob sich die Grünen auf Bundesebene, anders als in Baden-Württemberg oder in Bremen, nach fast 40 Jahren Abstinenz, des Themas wirklich annehmen und versuchen, die emotionsgeladene Atmosphäre zu versachlichen. Doch solange man die Herren Kretschmann und seinen SPD-Minister Gall nicht in den Griff bekommt, hat die Partei auch auf Bundesebene ein Glaubwürdigkeitsproblem. Der einzige Regierungschef seit Parteigründung hat anscheinend ein Problem mit den neuen Tönen und weigert sich beharrlich, Cannabis-Konsumenten in BaWü wenigstens im Rahmen seiner Möglichkeiten als Landesvater das Leben ein wenig leichter als derzeit zu machen.

Das CannKG in seiner aktuellen Fassung zum Download oder zum Blättern:

GE_CannKontrollG_F42-15

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12 Kommentare
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Centur
9 Jahre zuvor

Das ein Weiterverarbeitung mit Alkohol generell verboten ist steht im Gesetz nicht. Dort steht das Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden darf, wenn er mit Alkohol vermischt oder aufgelödt wurde. Was jeder als Privatperson dann mut Alkohol auflöst ist ihm selbst überlassen.

Snowblind
9 Jahre zuvor

Gehen die jetzt schon für nächstes Jahr wieder auf Stimmenfang, nur um uns dann wieder eiskalt in den Rücken zu fallen? Ich würde denen nicht weiter trauen als ich sie werfen kann. Wenn die auch nur die geringste Chance auf Erfolg damit hätten, würden Sie es doch nicht machen. Reine PR Aktion. Big Pharma hat hier keinen Bock auf Legaliesierung. Es geht nicht um das wohl oder die Freiheit der Menschen so wie es im Grundgesetz steht, sondern um Geld. Vielleicht haben wir Glück und in 5-10 Jahren zwingt uns Uncle Sam sogar zu legalisieren damit die Amis unseren Markt mit ihrem CannaHigh-Tech Mist überschwemmen können. Der Deutsche steht dann wieder blöd da. Kurzfristige/-sichtige Entscheidungen kommen in unserer Politik nicht… Weiterlesen »

Centur
Antwort an  Michael Knodt
9 Jahre zuvor

Der Absatz ,im Gesetzesentwurf, reglementiert nur die Abgabe, wenn das THC in Alkohol gelöst wurde, nicht was du mit deinem erstandenen Gras zu Hause machst. Dort kannst du auch das Gras in Alkohol lösen um es weiterzuverarbeiten.

Hightimes Helmut
9 Jahre zuvor

Bei einem Konzentrat brauchst du nur drei Paar Züge und schonst somit deine Lungen, bei normalen Gras sind mindestens 3 Joints nötig um den gleichen Effect zu erreichen ,das kostet Zeit und geht auf die Atemwege .
Ist der wirkstoffgehalt des Cannabis zu gering,so ist eine Weiterverarbeitung zu einem Konzentrat nötig ,dies kann auch durch Fetthaltige oder ölhaltige Lösungsmittel erfolgen wie zum Beispiel Sahne ,Milch sowie Sonnenblumenöl ,auch CO2 oder Butangas sind als Lösungsmittel wirksam . Eine einzige Cannabispflanze mit einem 750 Liter Topf kann bis zu 4,5 kg Hanfblüten abwerfen natürlich nur bei entsprechender Einstrahlung .

canabisegal
9 Jahre zuvor

5 ng/ml ist so eine Perverse frechheit! 2000 Menschen die 1 Gramm Cannabis rauchen sind signifkant beeinträchtigt? Mir kommt das so vor als wüssten einige nicht was Nanogramm sind. Nanogramm ist NICHTS! 5 ng als neuen Wert festzulegen, zeigt mir nur, das es niemand ernst meint. Ich würde gerne mal die STatistik sehen Entzogene Führerscheine wegen THC seid 1980 oder so: und schätze, die sieht so aus: 1-5 Ng ~1% (Sprich die die garnix drin hatten) 5-30 Ng ~99% (alle die kaum was drin hatten) >30 ng unter 1 % ( die die wirklich nicht trennen können und kurz vorher oder sogar beim fahren geraucht haben) Der Wert ist nur so gewählt, weil alle Wissen dass wenn man direkt einen… Weiterlesen »

Hightimes Helmut
Antwort an  canabisegal
9 Jahre zuvor

Welt-Anti-Doping-Agentur verzehnfacht grenzwert für THC .
Einer dpa-Meldung zufolge hat die WADA (World Anti Doping Agency) den Grenzwert für Cannabis konsumierende Sportler/innen erheblich angehoben. Hatte man bisher ab einem Wert 15ng/ml mit sportrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, so sind es ab sofort erst sportliche 150ng/ml THC, die zu einer Sperre und einer Bestrafung führen.
Die Nationale Doping Agentur (NADA) wartet nach Angaben einer Sprecherin derweil auf Details, wie mit der neuen Regelung umzugehen sei.

ff
9 Jahre zuvor

Dieser Gesetzentwurf ist vor allem eines: Wählerfang. Eine ganze Zeit lang sprachen sich die Grünen gegen eine Legalisierung aus. Jetzt wieder dafür. Die Grünen sind ein Fähnlein im Winde.

Easy Ee
Antwort an  ff
9 Jahre zuvor

Dieses Cannabiskontrollgesetz hört sich an als kämme es von den Blauen ,Hicks , und nicht von den Grünen . Anstatt die Polizei ,die ihre Belastungsgrenze schon längst überschritten hatt , mit einer Kompletten Legalisierung zu entlasten, wird mit diesem Gesetzentwurf zusätzliche nicht zu bewältigende Arbeit erzeugt . Steuerhinterziehung ,Koruption und Geldwäsche ,damit soll sich die Polizei beschäftigen ! Wir brauchen Demokratie und keine Politiker !

Camarolude
9 Jahre zuvor

Wenn die “Grünen” (der Name ist ähnlich gut gewählt wie das “christliche” bei unserer Regierungspartei) es tatsächlich schaffen sollten, irgendwann die Re-Legalisierung durchzusetzen, dann sind sie meines lebenslänglichen Dankes sicher und ich überlege dann auch, ihnen wieder meine Stimme zu geben. Bis dahin ist es ein Heuchler- und Spießerverein.

James
9 Jahre zuvor

Nicht jeder hat einen Freihluftgarten ,3 Pflanzen für den innenanbau ,ist definitiv zu wenig ! Man spart Strom und Zeit wenn viele kleine 25 cm Pflanzen ,nach der täglichen 18 Stündigen Beleuchtungsphase so schnell wie möglich in Blüte gebracht werden können ,die durch eine 12 Stündige Beleuchtung eingeleitet wird . Cannabis-Pflanzen bestehen zu 80% aus Wasser ,beim Trocknungsprozes schwindet das üppige Grün zu einem kümerlichen Häufchen Dampfkraut . Mit diesem Gesetz werden angehörige der unterschicht ,also die überwiegende Mehrheit benachteiligt .

Laurent
9 Jahre zuvor

Also meine Herren ich muss Sie leider auf einen gravierenden Fehler in dem Artikel aufmerksam machen denn es sind 5ng/ml BlutSERUM (!!!!) und nicht Blut. Da (meines Wissens nach) die Konzentration der Abbauprodukte bzw. des aktiven THCs im Blutserum um einiges höher ist, ist dies ein Himmelweiter Unterschied. Folglich dürften die angekündigten 5ng/ml Blutserum noch einen zu niedrigen Grenzwert darstellen. In den USA dagegen sind es wie im Artikel beschrieben 5ng/ml Blut. Da dieser Gesetzesentwurf (es sei denn Mutti Angie und Familie hatten selbst mal das Vergnügen eines deftigen Rausches gehabt) aber eh abgeschmettert werden wird ist das eigentlich nicht so Wichtig, ob es nun Blutserum oder Blut ist in dem die Konzentration der Substanzen festgestellt wird. Im Übrigen ist… Weiterlesen »