Bundesverfassungsgericht erklärt Beschlagnahme von 21 Cannabis-Pflanzen als verfassungswidrig
Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis Medizin (ACM) berichtet, wurde der Cannabis-Patient Jan Josef Ackermann bereits am 11. Februar vom Bundesverfassungsgericht freigesprochen, nachdem die Polizei im letzten Jahr bei ihm 21 Hanfpflanzen beschlagnahmt hatte. Ackermann ist Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabisblüten, konnte sich diese aufgrund des hohen Preises von 15-20 Euro/Gramm allerdings nicht leisten.
Deshalb fing er an, seine Medizin selbst zu züchten und teilte dies auch der Staatsanwaltschaft in Darmstadt mit. Zusammen mit seinem Arzt bat er die Strafverfolgungsbehörden im Zuge der Mitteilung, aufgrund seiner Ausnahmesituation von repressiven Maßnahmen abzusehen. Trotzdem erhielt Herr Ackermann kurz darauf ungebetenen Besuch, der ihm seine 21 Medizinalblüten-Träger wegnahm. Zusammen mit seinem Anwalt legte er Beschwerde gegen die Beschlagnahme beim zuständigen Amtsgericht ein, das diese als unbegründet verwarf. Dagegen klagte Ackermann jetzt erfolgreich am Bundesverfassungsgericht. Die Richter des dritten Senats entschieden einstimmig, dass schon die Beschlagnahme rechtswidrig gewesen sei, da vor der Hausdurchsuchung keine Einzelfallprüfung statt gefunden habe. Das verstoße gegen Artikel 13 des Grundgesetzes.
“Das Amtsgericht verzichtet in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene Begründung seiner Entscheidung, obwohl die besondere gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers, seine Mittellosigkeit, die einer angemessenen und ärztlich indizierten Therapie entgegensteht, und seine Selbstanzeige hierzu Anlass gegeben hätten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlt vollständig. (…) Die Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts sowie der diese bestätigende Beschluss des Landgerichts sind danach ebenfalls verfassungswidrig”, heißt es in der Begründung.
Dieses von der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbeachtete Urteil könnte wegweisend für die Zukunft von Inhabern einer Ausnahmegenehmigung sein, hat doch das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal im Sinne von Patienten, die natürliches Cannabis benötigen, geurteilt. Das sieht auch unser Experte und Kolumnist Dr.Franjo Grotenhermen in seinem Beitrag in der Huffington Post so:
“Diese Entscheidung erhöht auch den Druck auf die Politik, eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 (AZ: 7 K 4020/12), […] hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine weitere schallende Ohrfeige für seine Untätigkeit verpasst. Ich freue mich sehr, dass der große Mut von Herrn Ackerman zur Selbstanzeige letztlich belohnt wurde[…]”.
Juristisch einwandfrei, so schlägt man den Staat mit seinen eignen Waffen!
Ein hoch auf das Gericht in Darmstadt weiter so…………
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Yesss !!! Wie geil ist das denn!!! Ein Patient wird frei gesprochen und nicht wiederholt zum Opfer gemacht…Ein “Hoch” auf unser Verfassungsgericht. Da scheint jemand seine Arbeit ernst zu nehmen 🙂
Merkel, Mortler und Thomarschius…schaut ihr hin ????
Sorry,
aber da ist niemand – geschweige der Patient Ackermann – “freigesprochen” worden.
Die Angelegenheit wurde vom Bundesverfassungsgericht erneut an das zuständige Gericht in Darstadt überwiesen.
Der Rechtsanwalt des Klägers, Oliver Tolmein, hat den Inhalt des Beschlusses hier erläutert.
http://www.menschenundrechte.de/neuigkeiten.php
Schon klar das hier noch nix entschieden ist, auch klar das hier kein Präzedenzfall oder Urteil zu erwarten ist. Jedoch vor noch 5 – 10 Jahren da hätte die Geschichte etwas anders ausgesehen! Wäre der Fall in Bayern verhandelt worden, wäre beim Landgericht Feierabend gewesen und der gute Mann wäre vermutlich die nächsten 5 Jahre hinter Gittern! Und das endlich mal Jura angewendet wurde, das Grundgesetz beachtet und nicht blinder Fanatismus Herr des Urteils war (das ja noch keins ist). Wenn man eben ein bisschen Ahnung von Jura hat und sich hier mal die Sachlage anschaut, ist die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht gegeben. Weder beim Eindringen in die Wohnung noch das wegnehmen der Pflanzen, hätte man auch vor Ort lassen können,… Weiterlesen »