Samstag, 25. Oktober 2014

Bundesverwaltungsgericht mit grenzwertigem Grenzwert

Fast null Toleranz für THC

 

Ganz entspannt: Sativex-Patienten hinter dem Steuer
Mit Fahne hingegen ist erlaubt….

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Klage eines Mannes abgewiesen, der wegen 1,3 Nanogramm/ml THC im Blut die Fahrerlaubnis abgeben musste. Er war bereits zuvor in zwei Instanzen gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis vorgegangen und unterlegen. Das Gericht in Leipzig sah es in der gestrigen Verhandlung als erwiesen an, dass “bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten der Konsum und das Fahren nur dann in der gebotenen Weise zeitlich getrennt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht eintreten kann. Das Berufungsgericht durfte auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen beim Kläger von gelegentlichem Cannabiskonsum ausgehen. Ebenso wenig war zu beanstanden, dass es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ergebnis gelangte, dass bei ihm, wie der gemessene THC-Pegel zeige, eine ausreichende Trennung nicht gewährleistet ist.”

 

Der aktuelle Stand der Forschung sieht das ein wenig anders, doch deutsche Verwaltungsgerichte entscheiden selten Evidenz basiert, wenn es um Cannabis geht. Die scheinheilige Führerschein-Posse, die uns seit nunmehr 15 Jahren entrechtet, wäre ohne das Zutun der Verwaltungsrichter gar nicht möglich. Sie rechtfertigen schlussendlich das willkürliche Gebaren unserer Führerscheinbehörden, falls sich doch mal ein/e zu Unrecht der Rauschfahrt Beschuldigter wehren sollte. Bleibt zu hoffen, dass die Verfassungsrichter in letzter (nationaler) Instanz ein Einsehen haben und sich zumindest an Internationalen Maßstäben orientieren. In der Schweiz zum Beispiel hätte der junge Mann, dem das Bundesverwaltungsgericht gestern im Prinzip eine Rauschfahrt attestiert hat, mit den gleichen Werten noch eine Straßenbahn steuern dürfen.

 

Hans Cousto schreibt dazu in der “taz-Drogerie”:

 

“In der Schweiz wurde vor einigen Jahren ein THC-Grenzwert für das Fahrpersonal (Bus, Bahn) eingeführt. Dieser Grenzwert, der im übrigen mit der 0,0-Promille-Grenze für Taxifahrer vergleichbar ist, liegt in der Schweiz bei 1,5 ng/ml THC; der in Deutschland geltende Grenzwert von 1 ng/ml scheint auf den ersten Blick nur unwesentlich tiefer zu sein. Berücksichtigt man nun allerdings den Umstand, dass der Schweizer Grenzwert im Gesamtblut und nicht im Serum bestimmt wird, ergibt sich rechnerisch ein Grenzwert von 3 ng/ml Serum bzw. der Grenzwert für das Fahrpersonal in der Schweiz liegt nach deutscher Lesart bei 3 ng/ml Serum. Ja, in der Schweiz geht man davon aus, dass selbst Fahrer von Bussen und Bahnen mit bis zu 3 ng/ml THC im Blutserum ihrer Arbeit verantwortungsvoll nachgehen können. In Deutschland wird aber schon bei einem THC-Nachweis von 1 ng/ml Serum von einer „Rauschfahrt“ ausgegangen.Wenn man nun bedenkt, dass der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber allem Anschein nach davon überzeugt ist, dass ab einem THC-Wert von über 1 ng/ml von einer Drogenbeeinflussung ausgegangen werden muss, stellt sich die Frage, wieso die Bundesregierung nicht davor warnt, in der Schweiz öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wenn die Fahrer von Bussen und Bahnen dort sogar unter der Wirkung von THC (bis zu 3 ng/ml) ihren verantwortungsvollen Beruf ausüben dürfen.”

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4 Kommentare
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M.Kleim
9 Jahre zuvor

Dafür haben Verwaltungsgerichte ein überdimensional größes Verständnis für Nazis. Verbote rechtsradikaler Aufmärsche und Hasskonzerte scheitern regelmäßig an den…Verwaltungsgerichten. Sogar der von der Stadt angestrebte Jugendschutz angesichts musikalischer Volksverhetzung haben diese Rechtsorgane ausgehebelt. Ein Grundrecht auf Hass scheint es dort jedenfalls zu geben. Ein Grundrecht auf Rechtssicherheit für Gebraucher psychoaktiver Substanzen anscheinend nicht.

J2
9 Jahre zuvor

“Gemeinsames Europa”? Wohl nur in einem Krieg. Das ist ekelhaft!

reefermadness
9 Jahre zuvor

http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2013/159_mai/s32_0513_erhoehung_der_cannabis_grenzwerte_durch_die_wada.phpEiner dpa-Meldung zufolge hat die WADA (World Anti Doping Agency) den Grenzwert für Cannabis konsumierende Sportler/innen erheblich angehoben. Hatte man bisher ab einem Wert 15ng/ml mit sportrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, so sind es ab sofort erst sportliche 150ng/ml THC, die zu einer Sperre und einer Bestrafung führen. Die Nationale Doping Agentur (NADA) wartet nach Angaben einer Sprecherin derweil auf Details, wie mit der neuen Regelung umzugehen sei. seite exsitiert nicht!! war das eine ente? recherchiert mal nach!! http://www.sueddeutsche.de/auto/cannabis-am-steuer-nur-ein-nanogramm-zu-viel-1.2188098 Geklagt hatte ein Mann, dem wegen einer THC-Konzentration von 1,3 Nanogramm der Führerschein weggenommen worden war. Im Mannheimer Verfahren hatte ein Gutachter vorgetragen, erst bei einer Konzentration zwischen zwei und fünf Nanogramm träten “deutlich feststellbare Auffälligkeiten oder ein erhöhtes Unfallrisiko” auf –… Weiterlesen »

Danydanone
9 Jahre zuvor