Verdächtigen zum Kauf angestiftet

Der Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Praxis von Scheinkäufen Deutscher Drogenfahnder gerügt. Geklagt hatte ein 53-jähriger Mann, der aufgrund eines Cannabis-Deals mit den Beamten zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Das Gericht sprach dem Kläger eine Entschädigung von 8000 Euro zu.
Die Europäische Menschenrechts-Charta verbietet das Verwerten von Beweisen, die auf Anstiftung seitens der Polizei beruhen. Der Mann war nicht vorbestraft und hatte die ersten Angebote der Ermittler immer abgelehnt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Mal ne coole Nummer von einem Gericht. Sehr schön und weiter so.
Wo wir gerade bei der Justiz sind. In Leipzig wurde heute eine Klage wegen Führerscheinentzug vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Wäre jetzt nicht so spannend, wenn dafür nicht ein THC-Grenzwert von 1 Nanogramm für die Begründung herangezogen worden wäre.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/cannabis-fuehrerschein-thc-werte-verwaltungsgericht
Super! Mein Respekt vor dem Richter.